
FAF-Seminare IDD und WAG-fit
Leistbare Weiterbildungskurse für alle Berufsgruppen
Wien (OTS) – Mit Beginn 2019 unterliegen auch gewerbliche
Vermögensberater der Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 60
Stunden. Die Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) hat ihr
Seminarangebot bereits jetzt entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen – Mifid II /WAG 2018, Gewerbeordnung und IDD –
erweitert und bietet ab sofort Seminare und Workshops für die
betroffenen Berufsgruppen wie Wertpapiervermittler,
Versicherungsmakler und -agenten, gewerbliche Vermögensberater sowie
für Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und
-dienstleistungsunternehmen, deren Mitarbeiter und
Kooperationspartner an.
Zwtl.: NEU: Jährlich 15 Stunden Fortbildung
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden
betragen je nach Berufsgruppe zwischen 40 bis 60 Stunden innerhalb
einer Dreijahresfrist. Neu ist der Qualifikationsnachweis, den
nunmehr auch Mitarbeiter und Kooperationspartner von
Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen (WPF) und
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) pro Jahr im Ausmaß von
15 Stunden zu erbringen haben. Die Erreichung der Lernziele muss
nachweislich dokumentiert werden.
Zwtl.: Online und Präsenzveranstaltungen
Die vorgeschriebenen Lehrpläne sehen die Fortbildung in den
Bereichen der jeweiligen Berufsgruppe wie u.a. Veranlagung,
Versicherung, Finanzierung, Recht und Spezialthemen vor. Die
einzelnen Themenschwerpunkte werden von der FAF in einzelnen Modulen
angeboten, die sowohl als Präsenzveranstaltung als auch im blended
learning – Modus absolviert werden können. Die Online-Seminare können
orts- und zeitunabhängig jederzeit gebucht werden – so können Berater
und Vermittler die jeweilige Weiterbildung individuell an ihren
Berufsalltag anpassen.
Zwtl.: Gutes Preis-/Leistungsverhältnis
Die Kosten für die Onlineseminare betragen aktuell 35,- Euro
(inkl. USt.) pro Modul im Ausmaß von 5 Stunden. Nach jedem Seminar
erhält der Teilnehmer ein FAF-Zertifikat als Nachweis über die
absolvierten Stunden bei den zuständigen Behörden (u.a.
Finanzmarktaufsicht (FMA), Gewerbebehörde). Dieser ist gemäß den
aktuellen Bestimmungen am Gewerbestandort fünf Jahre aufzubewahren
und jederzeit der Behörde vorzuweisen.
Eine Übersicht wie viele Weiterbildungsstunden die jeweiligen
Berufsgruppen zu absolvieren haben, sind im
„FAF-Weiterbildungskalender 2019“ (PDF) zu finden.
FAF – Fachakademie für Finanzdienstleister
DDr. Mario Art
Geschäftsführer
+43 (0) 699 13808891
mario.art@faf.at
http://www.faf.at
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