
Nationalrat billigt Vorverlegung der ÖH-Wahlen
Änderungen im ÖH-Wahlgesetz und im Studentenheimgesetz beschlossen, an Lösung universitärer Kettenvertragsproblematik wird gearbeitet
Wien (PK) – Eine heute im Nationalrat verabschiedete Gesetzesnovelle
ermöglicht die Terminverlegung der Wahlen zur österreichischen
HochschülerInnenschaft, stieß aber auf Kritik seitens der Opposition.
Auch Änderungen im Studentenheimgesetz betreffend flexiblerer
Vertragsdauer und Heimvertreterwahl verstimmten die Gemüter von SPÖ
und JETZT. Gemeinsam entschied man sich, an der Lösung der
Kettenvertragsproblematik an den heimischen Universitäten zu
arbeiten.
Änderung des Studentenheimgesetzes zugunsten größerer Flexibilität
Das Studentenheimgesetz (StudHG) wird nach einem Beschluss in der
heutigen Nationalratssitzung auf Initiative der Bundesregierung den
Anforderungen angepasst – vor allem soll zwischen gemeinnützigen und
nicht gemeinnützigen Heimbetreibern differenziert werden. Dadurch und
durch die Schließung eines bestehenden rechtlichen Schlupflochs
zwischen Studentenheimgesetz und Mietrechtsgesetz soll für
Heimbetreibende und Studierende mehr Rechtssicherheit hergestellt,
sowie Doppelgleisigkeiten zwischen Heimstatut und Heimordnung
beseitigt werden. Neu geregelt werden auch Kaution und
Schlichtungsverfahren. Für StudentenheimbetreiberInnen soll die
Bildung von Rücklagen erleichtert werden. Angesichts höherer
Mobilität der Studierenden wird es flexiblere Vertragsmodelle geben;
eine grundsätzliche Vertragsdauer von zwölf Monaten wird eingeführt.
Auch die Heimbetreiber können kurzfristige Gastverträge abschließen,
wenn ihre Häuser nicht mit Studierenden ausgelastet sind. Dasselbe
gilt während lehrveranstaltungsfreier Zeit: Hier können die Häuser
als Beherbergungsbetrieb geführt werden, wobei gemeinnützige
Studentenheime Gewinne in den Betrieb zurückfließen lassen müssen.
Das Studentenheimgesetz stammt aus dem Jahr 1986 und wurde nur 1993
und zuletzt 1999 geringfügig angepasst.
Die umfassende Neuregelung sei nötig, weil das Gesetz nicht mehr den
heutigen Bedingungen entspreche und sich mittlerweile viele
Rahmenbedingungen geändert hätten, sagte Nico Marchetti (ÖVP).
Außerdem werde nun mehr Flexibilität ermöglicht, die nicht nur
kürzeren Studienzeiten, sondern insbesondere der Studentenmobilität
(Stichwort Erasmus) zugutekäme. Auch betonte er, dass Unklarheiten
zwischen Studentenheimgesetz und Mietrechtsgesetz ausgeräumt werden,
wie auch mehr Rechtssicherheit für 40.000 betroffene Studierende
geschaffen. Der Vorschlag sei im Übrigen gemeinsam mit Heimbetreibern
und ÖH erarbeitet worden. Auch Martina Kaufmann (ÖVP) hob die
Bedeutsamkeit der Flexibilität durch vertraglichen Regelungen hervor,
welche die Gesetzesnovelle garantiere. Die Flexibilisierung ist auch
nach der Ansicht von Jessi Lintl (FPÖ) ein wichtiger Fortschritt.
Studierende seien nun nicht mehr so lang an Verträge gebunden und
könnten auch innerhalb eines Jahres ein- und ausziehen. Das
wichtigste an der Novelle sei, dass die Regierung nun nach 20 Jahren
endlich Rechtssicherheit schaffe – sowohl für Studierende als auch
für Heimbetreibende – betonten sowohl Lintl auch ihr Fraktionskollege
Gerhard Deimek.
Neu geregelt wird auch die Wahl der Heimbewohnervertretung, wobei
eine solche nur bei Häusern mit mehr als 30 Heimplätzen gewählt
werden kann. Dieser Passus stieß auf große Ablehnung seitens der SPÖ
und JETZT. Alfred Noll (JETZT) bezeichnete ihn als „Unmöglichkeit“
und „puren Lobbyismus“, weil damit Heimbetreibern das Recht gewährt
würde, eine Heimvertretung komplett zu untersagen. Andrea Kuntzl
(SPÖ) stellte die Sinnhaftigkeit der Heimvertreter-Regelung ebenso in
Frage und empfand die Novelle als große Enttäuschung in Hinblick auf
die immer steigenden Lebenshaltungskosten für Studierende. Sie hätte
ihnen durch die Novelle im Studentenheimgesetz finanzielle
Erleichterungen gewünscht. Ruth Becher und Philip Kucher (auch beide
SPÖ) kritisierten zudem den Wegfall der Kostendeckelung sowie die nun
geplante Finanzierung über den freien Markt. Während gemeinnützige
Träger etwa 300 € monatliche Miete verlangen, müssten in privaten
Studentenwohnheimen durchschnittlich 700 € bereitgelegt werden, sagte
Becher. Die große Differenz lasse sich auf eine Gesetzeslücke
zurückführen, so die Mandatarin.
Nach getrennter Abstimmung über den Abschnitt zur Heimvertreterwahl
wurde das Gesetz in zweiter Lesung mehrheitlich angenommen. Auch in
dritter Lesung sprach sich die Plenumsmehrheit für die
Gesetzesnovelle aus.
ÖH-Wahl wird auf 27. bis 29. Mai vorverlegt
Die Gesetzesnovelle, die es nun ermöglicht, die Wahltage der
ÖH-Wahlen 2019 an anderen Wochentagen abzuhalten und somit
vorzuziehen, stieß auf Kritik seitens der Opposition. Die Wahlen der
österreichischen HochschülerInnenschaft finden üblicherweise an drei
Tagen der letzten Woche im Mai statt, und zwar immer von Dienstag bis
Donnerstag. Für 2019 wären das der 28. bis 30. Mai. Da Donnerstag,
30. Mai 2019 jedoch ein Feiertag ist, wurde nun mit den Stimmen der
Regierungsparteien beschlossen, die Wahlen in dieser Woche von Montag
bis Mittwoch, also von 27. bis 29. Mai 2019 durchzuführen.
Eine Adaptierung des Transparenzgesetzes sowie eine Begrenzung der
Wahlkampfkosten bei den ÖH-Wahlen forderte Claudia Gamon (NEOS). Ein
entsprechender Entschließungsantrag wurde aber abgelehnt. Die
Wissenschaftssprecherin der NEOS sah durch die Verschiebung des
Termins ohne Absprache mit der HochschülerInnenschaft außerdem das
konsensuale Vorgehen durchbrochen.
Warum man nicht einfach dem Vorschlag der ÖH nachgekommen sei, die
Wahl auf die Vorwoche zu verlegen, wollte Eva Maria Holzleitner (SPÖ)
von den Regierungsparteien wissen. Der nun beschlossene Termin sei
ungünstig. Durch den Feiertag und das verlängerte Wochenende würden
sich viele auswertige Studierende gar nicht am Wahlort befinden. Da
sei die Briefwahl nur begrenzt ein Trost, meinte sie. Weil zeitgleich
die EU-Wahlen stattfinden und Wahlurnen extra angekauft werden
müssen, würden immense Zusatzkosten anfallen und die ÖH-Wahlen zu den
teuersten aller Zeiten werden, prognostizierte die Abgeordnete.
Nico Marchetti (ÖVP) entgegnete, dass das nächste Jahr 2019 wegen der
schlecht fallenden Feiertage und der EU-Wahlen eine besondere
Herausforderung für die optimale Terminfindung darstellte. Dem Wunsch
der ÖH, die Wahlen nicht in der prüfungsintensiven Zeit im Juni
abzuhalten, sei man nachgekommen. Außerdem werde man die Briefwahl
forcieren und wolle mittels einer Informationskampagne mit
Unterstützung des Bildungsministers die Wahlbeteiligung steigern.
Johanna Jachs (ÖVP) konnte die Aufregung um den neuen Wahltermin
nicht nachvollziehen. Es gäbe wichtigere Themen zu besprechen, wie
etwa die Wahlbeteiligung. 2017 lag diese nämlich bei unter 25%.
Kommendes Jahr hätte die ÖH nun eine Woche länger Zeit, die
Studierenden zu mobilisieren.
Martin Graf (FPÖ) verstand die Oppositionskritik als
„verschwörungstheoretische Eskapade“. Bei der Terminwahl habe man
versucht, alle Interessen wahrzunehmen, außerdem fänden in der
Vorwoche zwei zusätzliche Vorwahltage statt. Mehrkosten würden seiner
Ansicht nach nicht entstehen, denn es gebe „ohnehin bald mehr Hörsäle
als Studierende, die zur ÖH-Wahl gehen“, merkte er an. Dabei
kritisierte der FPÖ-Abgeordnete die Vorsitzenden der Österreichischen
HochschülerInnenschaft scharf. Die ÖH-Beiträge – die er als
„Zwangsbeiträge“ versteht – würden für Zwecke ausgegeben, die er
nicht nachvollziehen kann, seiner Ansicht nach etwa für Vandalismus
und Sachbeschädigung oder für die Verteilung von Kondomen. Philip
Kucher (SPÖ) schlug ihm daraufhin vor, sich selbst zur Kandidatur bei
den ÖH-Wahlen zu stellen. Er forderte ihn dazu auf, die demokratische
Wahlentscheidungen der Studierenden zu respektieren.
Lösung für Kettenvertragsproblematik an Unis soll erarbeitet werden
Über die Notwendigkeit einer Lösung zur Kettenvertragsproblematik an
den österreichischen Universitäten waren sich die Fraktionen heute im
Nationalratsplenum einig. In einem einstimmig angenommen
Entschließungsantrag weisen die NEOS auf die Probleme mit ungünstigen
Kettenverträgen für ArbeitnehmerInnen an den heimischen Universitäten
hin, die den Brain-Drain hochqualifizierter junger Forschender
verstärken. Dieser wird nun an Bildungsminister Heinz Faßmann
herangetragen, um gemeinsam mit den Universitäten, insbesondere dem
Dachverband der Universitäten sowie den VertreterInnen der
ArbeitnehmerInnen, ein modernes Arbeitsrecht für ForscherInnen zu
schaffen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf einer Reform des § 109
UG liegen und eine neue Kettenvertragsregelung geschaffen werden.
Es bestehe parteiübergreifender Konsens darüber, die besten
Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort Österreich zu schaffen,
sagte Christoph Zarits (ÖVP). Nun sei es die Aufgabe der Politik,
hochqualifizierte Arbeitskräfte nicht nur an den heimischen
Universitäten auszubilden, sondern ihnen dort auch Zukunftschancen zu
geben und sichere Arbeitsplätze zu bieten. Auch Andrea Kuntzl (SPÖ)
befürwortete den Vorstoß, wenngleich es sich bei den Kettenverträgen
ihrer Meinung nach um ein nicht leicht zu lösendes und diffiziles
Problem handle. Natürlich seien befristete Verträge aus Gesamtsicht
aber nicht wünschenswert, daher freute sie sich, dass darüber nicht
nur mit der Arbeitnehmerseite sondern auch mit der Arbeitgeberseite
gesprochen werde. Gerhard Deimek (FPÖ) hob die konstruktive und
sachliche Zusammenarbeit im Wissenschaftsausschuss zu diesem Punkt
hervor und bedankte sich bei der Antragstellerin Claudia Gamon
(NEOS). Gamon zeigte sich über die einhellige Bemühung zur Lösung des
Kettenvertragsproblems erfreut und verstand die einstimmige Annahme
des Entschließungsantrag als Garantie, dass der Bildungsminister
ferner einen dementsprechender Regierungsvorschlag vorlegen werde.
Immerhin sei es ein gemeinsames Anliegen, den Forschenden eine
Perspektive an den österreichischen Universitäten bieten zu können,
so die Wissenschaftssprecherin der NEOS. (Fortsetzung Nationalrat)
fan/gb
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