
Hauptausschuss genehmigt zahlreiche Entsendungen zu internationalenMissionen einstimmig
Verteidigungsminister Kunasek wertet Unterstützung des Nationalrats als eine besondere Wertschätzung der Leistungen bei Auslandseinsätzen
Wien (PK) – Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute
einstimmig die Fortsetzung zahlreicher Entsendungen zu
internationalen Missionen.
Verteidigungsminister Mario Kunasek betonte, dass das Schwergewicht
der internationalen Missionen auf dem Westbalkan und im Nahen Osten
liege. Er dankte allen Abgeordneten ausdrücklich für deren
Unterstützung der Entsendungen und sah darin auch eine Wertschätzung
des Nationalrats für die Leistungen, die die ÖsterreicherInnen im
Rahmen dieser internationalen Einsätze erbringen.
Auf einhellige Zustimmung fielen auch die Anträge des
Verteidigungsministers für Übungen im Ausland.
Übungs- und Ausbildungspläne des Bundeheeres
So nahmen die Ausschussmitglieder den von Verteidigungsminister Mario
Kunasek vorgelegten Bericht über die im Jahr 2017 durchgeführten
Übungen und Ausbildungen des Bundesheeres im Ausland einstimmig zur
Kenntnis.
Insgesamt wurden 19 Übungs- und 3 Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt.
Sie fanden im Rahmen der EU (3) sowie im Rahmen der Partnerschaft für
den Frieden (4) und der UNO (1) statt. Des weiteres gab es multi- und
binationale Kooperationen. In Summe nahmen daran 995 Personen teil.
Ebenso passierte der Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheeres für
2019 den Hauptausschuss einstimmig. Insgesamt sind 30 Übungen
geplant: ein Vorhaben im Rahmen internationaler Organisationen, 4 im
Rahmen der EU, 3 im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden und
22 im Rahmen bi- und multinationaler Kooperationen.
Schließlich stimmten die Ausschussmitglieder – wie in den
vorangegangenen Jahren auch – zu, Personen, die den Grundwehrdienst
oder Truppenübungen absolvieren oder die ersten sechs Monate des
Ausbildungsdienstes leisten, zu ABC-Übungen in die Tschechische
Republik zu entsenden. Dabei handle es sich um abschließende Spür-
und Dekontaminationsausbildung des ABC-Abwehrpersonals für den Umgang
mit chemischen Schadstoffen, führt das Verteidigungsministeriums in
seinem Antrag an den Hauptausschuss aus. Die Übung diene dem
Selbstschutz, der sicheren Instrumentenhandhabung und -auswertung.
Ziel der Ausbildung ist es, dass die Soldatinnen und Soldaten im Fall
von Katastrophen oder Terroranschlägen national und international
einsetzbar sind. Die ABC-Abwehr ist ein Sammelbegriff für Schutz- und
Abwehrmaßnahmen gegen die Wirkung von atomaren, biologischen und
chemischen Kampfmitteln. Die Ausbildung unterliegt dem Übereinkommen
über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des
Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen.
Die Entsendungen im Detail:
Katastrophenhilfe in Nigeria: Bundesheerangehöriger wurde kurzfristig
entsendet
Nach extremen Niederschlägen im August 2018 kam es in Nigeria zu
schweren Überschwemmungen, die in der Folge auch zu zahlreichen
Todesopfern führten. Das Verteidigungsministerium entsandte daher am
24. September 2018 einen Experten des Bundesheeres im Rahmen eines
UNDAC-Teams (UN Desaster Assessment and Coordination) und kam damit
auch dem Ersuchen der Zivilschutzbehörden in Nigeria nach. Da hier
rasche Hilfestellung erforderlich war, wurde der Hauptausschuss im
Nachhinein von der Entsendung informiert.
Verordnung über die Befugnisse im Rahmen der EU-Mission in Mali
Ferner genehmigte der Hauptausschuss einstimmig die Verordnung der
Bundesregierung über die Befugnisse jener Personen, die vom
Landesverteidigungsministerium zum Einsatz nach Mali im Rahmen der
EU-Mission (EUTM-Mali) entsandt werden. Demnach umfassen die Aufgaben
insbesondere die Beratung, Unterstützung und Ausbildung der unter der
Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung operierenden malischen
Streitkräfte. Ziel ist die Erlangung der militärischen Fähigkeiten
dieser Streitkräfte, damit diese militärische Einsätze zur
Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit Malis und zur
Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen durchführen
können.
EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali)
Einstimmig verlängerte der Hauptausschuss ferner die Entsendung zur
EU-Ausbildungsmission nach Mali (EUTM Mali) bis zum 31. Dezember
2019. Demnach werden aus Österreich bis zu 50 Bundesheerangehörige in
dem afrikanischen Land tätig sein. Zur Gewährleistung der für den
Dienstbetrieb, die innere Ordnung und die Sicherheit unverzichtbaren,
vorbereitenden bzw. unterstützenden Tätigkeiten können außerdem
weitere 20 SoldatInnen in das krisengeschüttelte Land fahren. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Personen vorübergehend für
Lufttransporte einzusetzen.
Die Hauptaufgabe der Mission besteht in der Beratung, Unterstützung
und Ausbildung der unter Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung
operierenden malischen Streitkräfte. Die Beteiligung an
Kampfeinsätzen ist im Mandat nicht vorgesehen.
Mission MINUSMA (Mali)
Ebenfalls einstimmig genehmigt wurde die Verlängerung der Entsendung
zur Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der UNO in
Mali (MINUSMA) bis 31. Dezember 2019. Österreich beteiligt sich mit
maximal 15 Angehörigen des Bundesheeres an dieser Mission. Weitere 30
Bundesheermitarbeiter sind für vorbereitende und unterstützende
Tätigkeiten vorgesehen, bis zu 20 Bundesheerangehörige sollen beim
Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten
bzw. Aeromedevac helfen.
MINUSMA wurde vom UNO-Sicherheitsrat 2013 auf Grundlage der
Resolution 2100 beschlossen. Aufgabe der Mission ist im Wesentlichen
die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren und die
Unterstützung Malis bei der Wiederherstellung staatlicher Autorität.
Zudem soll der nationale politische Dialog gefördert und der
Wahlprozess begleitet werden. Auch der Schutz von Zivilpersonen und
die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Leistung humanitärer
Hilfe sowie für die Rückkehr der Binnenvertriebenen und der
Flüchtlinge zählt zu den Tätigkeitsfeldern der Mission. Wesentliche
Aufgabe der Mission ist auch die Förderung und der Schutz der
Menschenrechte. 40 Militärbeobachter haben zudem den Auftrag, das
Friedensabkommen vom 20. Juni 2015 zu überwachen.
Terroristisch-islamistische Gruppen haben vor allem den Norden Malis
destabilisiert. Obwohl sich die Sicherheitslage verbessert hat,
stellen die terroristisch-islamistischen Gruppen nach wie vor eine
Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie eine Bedrohung für die
territoriale und staatliche Integrität und Stabilität Malis dar.
EULEX Kosovo
Österreich bleibt im Kosovo bis Ende des Jahres 2019 präsent. Im
Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX KOSOVO) werden
weiterhin bis zu 10 Polizistinnen und Polizisten und bis zu 3
Angehörige des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen,
Deregulierung und Justiz im Einsatz bleiben. Der Beschluss im
Hauptausschuss fiel einstimmig aus.
Hauptaufgabe der Mission war es bisher, die kosovarischen Behörden
beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden
Polizei-, Justiz- und Zollwesens zu unterstützen. Darüber hinaus
verfügte die Mission auch über begrenzte exekutive Zuständigkeiten,
etwa bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität, der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischen
Gewalttaten. 2018 wurde im Sinne einer Exit Strategie die Aufgaben
der Mission reduziert. EULEX KOSOVO stellt derzeit mit 676
MitarbeiterInnen, darunter 334 internationalen ExpertInnen aus den
EU-Mitgliedsländern sowie aus der Schweiz, der Türkei, Norwegen,
Kanada und den USA die bislang größte zivile Mission der gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dar.
Kosovo KFOR
Österreich wird ferner seinen Einsatz im Rahmen des multinationalen
Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) bis Ende 2019 mit einem Kontingent
von bis zu 600 Angehörigen des Bundesheeres verlängern. Für den Fall
einer Krise sind zur kurzfristigen Verstärkung (maximal drei Monate)
zusätzliche 250 Bundesheerangehörige vorgesehen. Bis zu 30 weitere
Personen können vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten
ausführen und bis zu 20 im Rahmen von Lufttransporten tätig sein.
Hauptaufgabe von KFOR ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und
stabilen Umfelds im Kosovo, in dem die stark reduzierte
UNO-Übergangsverwaltung UNMIK sowie andere im Kosovo präsente
internationale Organisationen wie etwa die Rechtstaatlichkeitsmission
EULEX der Europäischen Union ihre Tätigkeit entfalten können.
Wie der Antrag der Außenministerin festhält, hat die NATO seit Juni
2009 begonnen, auf Basis eines Beschlusses des Nordatlantikrates und
nach Konsultation der nicht der NATO angehörigen
KFOR-Teilnehmerstaaten, die Präsenz von KFOR im Einsatzraum in
mehreren Phasen schrittweise zu vermindern. So wurden die
Einsatzkräfte in einer ersten Phase bis Februar 2011 auf rund 5.700
Personen reduziert und der Status der „abschreckenden Präsenz“
eingenommen. In einem weiteren Schritt soll die Reduzierung auf rund
2.500 Personen erfolgen und schließlich in einer letzten
Reduktionsphase der Status der „minimalen Präsenz“ erreicht werden.
Die Durchführung der einzelnen Reduzierungsstufen ist von einer
entsprechenden politischen Evaluierung und einer ausdrücklichen
Autorisierung durch den Nordatlantikrat abhängig. Auch dieser Antrag
fand die Zustimmung aller.
UNMIK (UNO Interimsverwaltungsmission im Kosovo)
Ein Angehöriger oder eine Angehörige des Innenministeriums wird –
ebenfalls nach einstimmigem Beschluss – als „Police Operation Liaison
Officer“ auch im kommenden Jahr bei der Interimsverwaltungsmission
der UNO im Kosovo (UNMIK) Dienst versehen. Hauptaufgabe ist es, die
UNMIK-Polizei in allen Kontakten mit der EU zu vertreten, mit EULEX
Kosovo – sie hat von UNMIK die Aufgaben im Bereich
Rechtsstaatlichkeit übernommen – und der kosovarischen Polizei
Kontakt zu halten, Informationen über alle polizeilichen Aktivitäten
im Kosovo zu beschaffen und den Senior Police Advisor in
operationellen und inhaltlichen Fragen zu beraten und zu
unterstützen.
ALTHEA (EUFOR) (Bosnien und Herzegowina)
Bis Ende 2019 fortgesetzt wird das heimische Engagement bei EUFOR
ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Die Entsendung umfasst bis zu 400
Angehörige des Bundesheeres bzw. weitere 250 Personen zur
kurzfristigen Verstärkung (maximal 3 Monate). Zusätzliche 30 Personen
können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere
20 im Rahmen von Lufttransporten entsendet werden. Die
Ausschussmitglieder stimmten dem einhellig zu.
Grundlagen für EUFOR ALTHEA bilden das Rahmenübereinkommen für den
Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton Abkommen) aus 1995 und das
betreffende UNO-Mandat. Aufgaben sind die Verhinderung von
gewaltsamen Ausschreitungen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung und die Schaffung eines gesicherten Umfelds. Wie aus der
Unterlage des Außenministeriums auch diesmal wieder hervorgeht, ist
angesichts des herausfordernden Reformprozesses in Bosnien und
Herzegowina die ins Auge gefasste Schließung des OHR (Office of the
High Representative) in nächster Zukunft nicht absehbar.
RACVIAC in Südosteuropa
Einstimmig passierte der Antrag des Außenministeriums den Ausschuss,
sich weiter – bis Ende 2019 – am von der EU und der OSZE initiierten
Projekt RACVIAC (Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum
zur Implementierung von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa) mit
Sitz in der Nähe von Zagreb zu beteiligen. Dabei ist die Teilnahme
von bis zu 2 Stabsoffizieren sowie von weiteren 5 Personen für
vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen
für Lufttransporte vorgesehen.
Hauptaufgabe von RACVIAC ist die Förderung des Dialogs und der
Kooperation in Sicherheitsfragen durch eine Partnerschaft der Länder
in der Region und ihrer internationalen Partner. Laut Unterlage des
Außenministeriums wird auch Unterstützung beim weiteren europäischen
Integrationsprozess angeboten.
EUBAM Libyen
EUBAM Libyen ist eine Mission im Zusammenhang mit der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU-Länder. Sie soll
in Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft die libysche
Regierung kurzfristig bei der Verwaltung und Überwachung der
libyschen Staatsgrenze unterstützen. Darüber hinaus zählt es zu ihrer
Aufgabe, bei der Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und
umfassenden Strategie für ein integriertes Grenzmanagement behilflich
zu sein. Ziel ist es, die Fähigkeit der libyschen Regierung soweit zu
stärken, dass die Grenzsicherheit eigenständig gewährleistet werden
kann.
Österreich wird auch im kommenden Jahr bis zu 5 Polizistinnen und
Polizisten nach Libyen entsenden. Bis zu 4 Angehörige des
Innenministeriums können darüber hinaus vorbereitende und
unterstützende Tätigkeiten übernehmen. EUBAM Libyen umfasst derzeit
insgesamt 38 internationale Expertinnen und Experten aus 15
EU-Mitgliedstaaten, ergänzt durch 6 lokale Kräfte. Der Antrag der
Außenministerin passierte den Hauptausschuss mit Einstimmigkeit.
Militäroperation der EU im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVOR
MED Operation SOPHIA)
Einstimmig genehmigt wurde auch der Antrag der Außenministerin zur
Fortführung der EU-Militäroperation im südlichen zentralen Mittelmeer
bis Ende 2019. Sie soll zur Unterbindung des Geschäftsmodells der
Schlepper- und Menschenhändlernetze (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)
beitragen, indem systematische Anstrengungen unternommen werden, um
auf hoher See schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von
Schleppern und Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt
werden, auszuforschen, zu beschlagnahmen und zu zerstören.
Aus Österreichs werden bis zu 30 Bundesheerangehörigen, weiteren 30
Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu
20 Personen für Lufttransporte an der Operation teilnehmen.
EUMM Georgia
Mit weiterhin bis zu 3 Polizistinnen und Polizisten und bis zu 5
Angehörigen des Bundesheeres als BeobachterInnen wird sich Österreich
an der EU-Mission in Georgien (EUMM Georgia) bis zum 31. Dezember
2019 beteiligen. 30 weitere Personen können für vorbereitende und
unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte
eingesetzt werden.
Die Aufgaben der Mission umfassen die Überwachung des russischen
Truppenrückzugs, die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen,
ferner das Monitoring der Bewegungsfreiheit in den beobachteten Zonen
sowie der Flüchtlingsrückkehr, die Beobachtung der
Menschenrechtssituation sowie Unterstützung bei der Normalisierung
der umkämpften Gebiete, z.B. durch Wiederaufbau der
Ziviladministration. Dabei arbeitet die Mission eng mit der OSZE, der
UNO, dem Büro des EU-Sondergesandten für den Südkaukasus, der
Europäischen Kommission und den in der Region tätigen
Nichtregierungsorganisationen zusammen. EUMM Georgia nimmt keine
exekutiven Aufgaben wahr. Die BeobachterInnen versehen ihren Dienst
unbewaffnet. Die Verantwortung für die Sicherheit der Mission liegt
in erster Linie bei den georgischen Behörden, führt die
Außenministerin in ihrem Bericht aus. Die Ausschussmitglieder
unterstützen d
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