Verein für Konsumenteninformation (VKI) soll neu aufgestellt werden

Bundesministerin Hartinger-Klein kündigt Reform für kommendes Jahr an

Wien (PK) – Mit Bundesministerin Beate Hartinger-Klein debattierte
der Konsumentenschutzausschuss heute über die Pläne für die
Neuaufstellung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Anlass
gab ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der die
Ministerin ersucht, eine organisatorische Neuordnung auf den Weg zu
bringen. Die Opposition zeigte sich skeptisch über die Pläne von ÖVP
und FPÖ, der Antrag wurde daher nur von den Koalitionsfraktionen
unterstützt.

Die Regierungsparteien vertagten außerdem eine Reihe von
SPÖ-Anträgen, die so unterschiedliche Forderungen enthalten wie eine
Erhebung über die Gesundheitsgefahren, die von Tätowierfarben
ausgehen können, die Sicherstellung eines flächendeckenden,
barrierefreien Zugangs zu Bargeld über Bankfilialen und Bankomaten
sowie die Stärkung der Rechte von KonsumentInnen bei Sammelklagen.

Ministerin soll Bericht über Neuausrichtung des VKI vorlegen

Auf den im Regierungsprogramm vereinbarten Ausbau des
Konsumentenschutzes in den Bereichen Beratung und Rechtshilfe weisen
die Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ) in einem
gemeinsamen Entschließungsantrag hin ( 534/A(E ). Ein wichtiges
Instrument stelle dabei der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
dar, der nach Ansicht der Regierungsfraktionen auf neue Beine
gestellt werden sollte, erklärte Wurm im Konsumentschutzausschuss.
Daher werde die zuständige Ministerin ersucht, dem Nationalrat bis
30. September 2019 einen Bericht vorzulegen, in dem die Ziele und
Grundlagen für eine Neugestaltung des VKI dargelegt werden.

Laut Weidinger geht es der Koalition um notwendige strukturelle und
inhaltliche Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung Vereins sein.
Außerdem erwarte man sich von der Ministerin Vorschläge für eine
Neuausrichtung der Mitgliederstruktur (ordentliche und
außerordentliche Mitglieder) sowie für eine geeignete und dauerhafte
Finanzierungsregelung des VKI sowohl durch den Bund als auch durch
andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner.

Markus Vogl (SPÖ) sagte, er unterstütze die Stoßrichtung des Antrags,
mehr Mitglieder für den VKI zu werben und seine Finanzierung
sicherzustellen. Der Weg, den der Antrag dazu vorzeichne, sei aber
aus seiner Sicht völlig verfehlt. Da der VKI ein Verein sei, dessen
einziges zahlendes Mitglied unterdessen die Arbeiterkammer ist, wäre
es deren Aufgabe, neue Mitglieder zu gewinnen. Bundesministerin
Hartinger-Klein wiederum sollte Überlegungen über
Finanzierungsmöglichkeiten anstellen. Erst nach einer
Finanzierungszusage sei es sinnvoll, Überlegungen über die
organisatorische Neugestaltung anzustellen, meinte Vogl. Um
Gelegenheit zu geben, diese Fragen noch zu diskutieren, stelle er
einen Vertagungsantrag. Aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) sind
Verbesserungen zwar notwendig, doch fehlt ihr im Antrag der Koalition
eine klare Vorstellung, wie es mit dem VKI weitergehen soll. Damit er
als unabhängige Organisation weiterexistieren könne, müsse er eine
Finanzierungszusage erhalten, forderte Doppelbauer.

Ausschussobmann Wurm verstand den Antrag als klares Signal, dass die
seit Längerem diskutierte Neuaufstellung des VKI nun endlich
angegangen werden solle. Weidinger betonte, der VKI leiste wichtige
Arbeit für den Verbraucherschutz, diese Tradition gelte es
fortzusetzen. Es gelte aber, neue PartnerInnen zu finden. So sollten
auch die österreichischen KMU, die gute Produkte bereitstellen,
eingebunden werden. Für die langfristige Planung sei auch eine
sichere Finanzierungsbasis notwendig.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich ihr Anliegen, den
VKI zu stärken, unter anderem durch neue Mitglieder. Dafür müsse aber
zuerst die Organisationsstruktur festgelegt werden. In weitere Folge
könne man dann über die Finanzierung sprechen. Die Ministerin zeigte
sich zuversichtlich, dass die Reform des VKI, die sie kommendes Jahr
in Angriff nehmen will, auch gelingen kann.

SPÖ für Untersuchung der in Österreich verwendeten Tätowierfarben

Auf die mögliche Gesundheitsgefährdung durch Tätowierfarben, die oft
problematische Schwermetalle und Konservierungsstoffe enthalten,
weist Abgeordneter Markus Vogl (SPÖ) in einem Entschließungsantrag
(343/A(E) hin. Das Problem dabei sei, dass Pigmentpartikel mancher
Farben könnten an andere Stellen im Körper gelangen und dort
eventuell Schäden verursachen können. Da immer mehr Menschen sich
tätowieren lassen, solle Ministerin Hartinger-Klein eine Studie in
Auftrag geben, die die Untersuchung der in Österreich verwendeten
Tätowiermittel auf ihre mögliche Gesundheitsgefährdung zum Inhalt
hat.

SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer unterstützte die Forderung nach einer
Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes, die auch eine
routinemäßige Marktüberwachung der verwendeten Farben vorsehen würde.
Auf europäischer Ebene wiederum sollte sich die
Konsumentenschutzministerin für ein einheitliches Zulassungsverfahren
sowie für die Veröffentlichung einer Positivliste, die alle
garantiert unbedenklichen Produkte umfasst und die regelmäßig dem
jeweiligen Stand der Wissenschaft angepasst wird, einsetzen, sagte
die Abgeordnete.

Bundesministerin Hartinger-Klein sagte, es gebe zweifellos Risiken
bei einzelnen Produkten, ihr Ressort verfolge die Entwicklungen auf
diesem Gebiet aufmerksam. Laut EU fallen Tätowierfarben unter das
Chemikaliengesetz und damit nicht unter das Produktsicherheitsgesetz.
Der Ministerin zufolge ist bereits in verschiedener Weise Vorsorge
getroffen, um KonsumentInnen vor gefährlichen Produkten zu schützen,
beispielsweise in der Gewerbeordnung. Seitens der EU werde derzeit
außerdem an einer Positivliste unbedenklicher Produkte gearbeitet.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) meinte, die Positivliste der EU
sei eine Maßnahme, die den Schutz der KonsumentInnen effektiv
garantieren könne, weitere Maßnahmen wären aus seiner Sicht „Golden
Plating“. Auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer wandte sich gegen
aus ihrer Sicht überschießende Maßnahmen, es gebe zudem die
Eigenverantwortung der KonsumentInnen. Dieser Sichtweise schloss sich
ÖVP-Mandatar Johann Rädler an, der zudem auf eine bereits bestehende
Negativliste der EU verwies. Sein Vertagungsantrag wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

SPÖ: Wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale sowie unentgeltlichen
Zugang zum eigenen Bargeld sicherstellen

In einem Entschließungsantrag setzt sich SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl
dafür ein, dass jeder Bürger und jede Bürgerin einen gesicherten
wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, um sein bzw. ihr
persönliches Finanzmanagement durch ein fachkundiges Personal
durchführen zu können. Zusätzlich müssen die Bedürfnisse von
mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt werden. Banken
haben eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die weit über den
ökonomischen Bereich hinausgehe und die sie wahrnehmen müssten,
argumentiert Vogl. Sollten Gespräche mit VertreterInnen des
Bankenverbands über eine Lösung in dieser Frage keine Ergebnisse
bringen, sei die Ministerin gefordert, eine gesetzliche Regelung
auszuarbeiten ( 399/A(E) .

Damit im Zusammenhang steht eine weitere Initiative der SPÖ, in der
es um den unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in allen
Regionen Österreichs geht (400/A(E) . Aufgrund der rigorosen
Sparpolitik einzelner Bankinstitute habe sich die Erreichbarkeit von
Bankomatstandorten vor allem im ländlichen Bereich zunehmend
verschlechtert. Die Bevölkerung habe aber ein Recht auf den Zugriff
zu ihrem Bargeld, dieser müsse durch eine gesetzliche Regelung
sichergestellt werden.

Die Frage des Zugangs zu Bargeld stelle sich vor allem auch in vielen
Tourismusgemeinden und sei ein drängendes Problem, wie sie aus ihrer
Erfahrung als Bürgermeisterin wisse, sagte Renate Gruber (SPÖ). Sie
wolle daher wissen, was die Ministerin zu unternehmen gedenke.
JETZT-Abgeordnete Alma Zadić unterstützte den Antrag der SPÖ. Aus
ihrer Sicht braucht es gesetzliche Maßnahmen. NEOS-Abgeordnete Karin
Doppelbauer vertrat hingegen eine andere Auffassung. Der Markt werde
Lösungen bereitstellen, da eine Nachfrage von KundInnen bestehe. Gebe
es weiteren Regelungsbedarf, so sind für Doppelbauer die Länder,
nicht der Bund gefragt.

Auch FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer (FPÖ) sah die Schließung von
immer mehr Bankfilialen als Problem vieler Gemeinden. Er sprach sich
aber für die Vertagung des Antrags aus. Vor seiner weiteren
Behandlung sollte man Gespräche mit dem Bankensektor und den
Gemeinden führen, wie Lösungen aussehen könnten. Auch
ÖVP-Abgeordneter Rädler sprach sich für diesen Weg aus. Der von
Amesbauer gestellte Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

SPÖ-Abgeordneter Andreas Kollross übte heftige Kritik an der Haltung
der FPÖ. Sie habe vor ihrer Regierungsbeteiligung nahezu
gleichlautende Anliegen vertreten, wie sie die SPÖ nun formuliert
habe, sei aber aus Koalitionsräson einmal mehr „umgefallen“. Die
FPÖ-Abgeordneten Amesbauer und Wurm wiesen diese Kritik vehement
zurück. Der unumschränkte Zugang zu Bargeld sei Teil des
Regierungsprogramms, sagte Amesbauer. Das bestätigte auch
ÖVP-Abgeordneter Weidinger. Das Problem werde nicht durch eine
einfache gesetzliche Vorgabe zu beheben sein, vielmehr seien kreative
Lösungen gefragt. Ausschussobmann Wurm fügte hinzu, die Position der
FPÖ sei unverändert. Allerdings sei die Frage auch aus seiner Sicht
nicht von oben herab durch staatliche Vorgaben lösbar, es handle sich
um ein komplexes gesellschaftliches Problem, das über Gespräche mit
allen Seiten gelöst werden müsste.

SPÖ für neues zivilrechtliches „Kollektivverfahren“ und Musterklage

Seit Jahren wird die Vereinfachung von Sammelklagen im
österreichischen Recht gefordert, zeigen die SPÖ-Abgeordneter Markus
Vogl und Johannes Jarolim auf ( 483/A(E) . Nunmehr liege auch auf
EU-Ebene ein Vorschlag der Kommission zu Verbandsklagen und zur
Aufhebung der Richtlinie über Unterlassungsklagen vor, der neue
Perspektiven eröffne. Dieser ziele primär darauf ab, die Instrumente
zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des
Rechtsschutzes in jenen Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche
VerbraucherInnen Opfer desselben Verstoßes geworden sind. Viele
Geschädigte könnten so ihr Recht auch gegenüber großen Konzernen
durchzusetzen. Ein weiteres Anliegen der SPÖ ist die Einführung der
Musterklage. Dadurch könnte eine zentrale Rechtsfrage, die für viele
Verfahren relevant ist, höchstgerichtlich gelöst werden. In der
Zwischenzeit würden alle anhängigen Verfahren ruhen und damit die
Gefahr einer Verjährung gestoppt werden. Es sei Aufgabe der
Konsumentenschutzministerin, in ihrem Fachbereich die notwendigen
Maßnahmen zu setzen, um eine rasche Reform der Sammelklage in die
Wege zu leiten. Überdies sollte sie Gespräche mit dem Justizminister
aufnehmen und auf die die baldige Ausarbeitung eines
Gruppenverfahrensgesetzes drängen.

Alle Maßnahmen, welche im Sinne des heimischen Wirtschaftsstandortes
zur Beschleunigung bzw. Verkürzung von Gerichtsverfahren führen,
seien ausdrücklich zu begrüßen, betonte Vogl im Ausschuss. Sein
Fraktionskollege Christian Kovacevic wies darauf hin, dass es bei der
angestrebten Sammelklage auch darum gehen müsse, Anliegen der
KonsumentInnen zu berücksichtigen. Das falle in die Zuständigkeit von
Bundesministerin Hartinger-Klein, weshalb man nach dem
Justizausschuss auch im Ausschuss für Konsumentenausschuss das Thema
anspreche. Alma Zadić (JETZT) schloss sich dem Anliegen mit einem
Entschließungsantrag ihrer Fraktion an, in dem unter anderem eine
Erweiterung der Liste der Einrichtungen gefordert wurde, die zu einer
Sammelklage europäischen Stils berechtigt werden sollen. Karin
Doppelbauer (NEOS) sagte, das Thema werde seit Langem diskutiert und
sollte rasch vorangetrieben werden, auch im Interesse der
Unternehmen. Andreas Kühberger (ÖVP) hielt der Opposition entgegen,
es handle sich um eine Frage des Justizbereichs, im Justizausschusses
werde der Antrag der SPÖ dazu bereits behandelt. Kühberger stellte
daher einen Vertagungsantrag, der von den Koalitionsfraktionen
angenommen wurde. Die Vertagung umfasste auch den im Ausschuss
eingebrachten Antrag von JETZT.

Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrich, dass das Thema
Sammelklagen im Rahmen der Ratspräsidentschaft wesentlich
vorangetrieben worden sei. Die rumänische Ratspräsidentschaft werde
es fortführen, sagte die Ministerin, die eine Entscheidung für die
nächste EU-Legislaturperiode erwartet. (Schluss
Konsumentenschutzausschuss) sox

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