Länder erhalten alleinige Zuständigkeit für Kinder- und Jugendhilfe
Nationalrat stimmt mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit für Gesetzespaket zur Entflechtung von Kompetenzen
Wien (PK) - Für Gesetze im Bereich Kinder- und Jugendhilfe werden
künftig alleine die Bundesländer zuständig sein. Der Nationalrat hat
heute mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine entsprechende
Verfassungsnovelle verabschiedet, die auch in anderen Bereichen eine
Entflechtung von Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern
bringt. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ für den!-->!-->!-->…