
34. Wiener Landtag (1)
Fragestunde
Wien (OTS/RK) – Der 34. Wiener Landtag begann wie gewohnt um 9 Uhr mit der Fragestunde.
Die erste Anfrage richtete sich an Finanzstadtrat KommR Peter Hanke (SPÖ). LAbg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) wollte wissen, wann Hanke einen Gesetzesentwurf für eine umfassende Wiener Abgabenreform erarbeiten lassen werde und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen wolle. Im rot-grünen Regierungsübereinkommen stehe, dass Abgaben, Gebühren und Steuern zur zeitgemäßen Anpassung einer Überprüfung unterzogen werden, um eine BürgerInnen- und UnternehmerInnen-freundliche Gestaltung zu ermöglichen und die Treffsicherheit zu steigern. Hanke erinnerte daran, dass „in den letzten Jahren schon einiges geschehen ist“. Die Vergnügungssteuer sei abgeschafft und das Gebrauchsabgabegesetz reformiert worden. Letzteres sei unter anderem wichtig für die Entwicklung der Wiener Schanigärten gewesen. Zudem seien laut Hanke einige Gesetze reformiert worden, die für die Wirtschaftsstandards in Wien wichtig seien. So sei das Tourismusförderungsgesetz novelliert worden, um klare Regeln bezüglich der Ortstaxe zu schaffen, auch für die Online-Plattform AirBnB. Für das erste Halbjahr 2019 sehe er außerdem eine Novellierung der Verbrauchsabgabe vor. Diesem Beispiel müssten die anderen Bundesländer folgen, forderte Hanke. „Es geht um Steuergerechtigkeit“, sagte er und forderte bundesweite Regelungen. Für Novellierungen sei oftmals der Bund zuständig, etwa bei den Wiener Ticket-VerkäuferInnen: Eine Verbesserung des Gewerberechts sei durch klare Vorgaben zur Anzahl der VerkäuferInnen und zu konkreten Stehorten notwendig.
Die zweite Anfrage stellte LAbg. Mag. Günter Kasal (FPÖ) an Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Die Abwicklung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften Riedenhof und GESFÖ zeige laut Kasal „gravierende Ungereimtheiten“. Er erkundigte sich, welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen Gaal in dieser Causa gesetzt habe. Gaal wies darauf hin, dass beide Fälle unterschiedlich seien und die Aufsichtsbehörde vor große Herausforderungen stellen. Der gemeinnützige Wohnbau in Wien sei ein wesentlicher Eckpfeiler für die Wiener Wohnbaupolitik: „Diesen gilt es vor privaten Investoren und Spekulanten zu schützen“, sagte Gaal. Hier sei vor allem der Bund gefordert, denn dieser könne die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde verbessern. Vor kurzem habe der Nationalrat beschlossen, gesetzliche Graubereiche bei Anteilsübertragungen zu schließen – „Das unterstütze ich sehr“, sagte Gaal.
LAbg. Susanne Bluma (SPÖ) wollte in der dritten Anfrage von Bildungsstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) wissen, wie sich das Wiener Schulwesen im letzten Jahr entwickelt hat und welche Herausforderungen sich dadurch für Wien ergeben. Czernohorszky sagte, es gebe in diesem Schuljahr fast 110.000 SchülerInnen in allgemein bildenden Pflichtschulen, das sei eine Steigerung um 1,5 Prozent zum Vorjahr. Hinzu kämen noch 36.000 SchülerInnen in einer gymnasialen Unterstufe. Den größten Zuwachs würden die Volksschulen verzeichnen, im heurigen Schuljahr gebe es um 700 VolkschülerInnen mehr als im Vorjahr. „Wien wächst, und damit dieses Wachstum weitergehen kann, investiert die Stadt in neue Bildungsinfrastruktur“, sagte Czernohorszky. Im laufenden Jahr 2019 würden insgesamt 100 neue Schulklassen in ganz Wien entstehen, wofür rund 170 Millionen Euro investiert würden. Der wichtigste Faktor für den Schulerfolg der Wiener Kinder seien die PädagogInnen – mit den Bundesschulen gebe es insgesamt 26.000 LehrerInnen in Wien, die täglich mit vollem Einsatz an den Schulen arbeiten würden.
Die vierte Anfrage richtete sich an Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und betraf den Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung. LAbg. Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) erkundigte sich, warum bisher keine Residenzpflicht bzw. Mindestaufenthaltsdauer diesbezüglich eingeführt wurde. Diese sei bereits im Oktober 2016 angekündigt worden, um die Integrationschancen und finanziellen Belastungen fair auf alle Bundesländer zu verteilen. Hacker antwortete, dass aus Sicht Wiens bei einer Residenzpflicht die Nachteile die Vorteile überwiegen würden. Vielmehr sei eine bundeseinheitliche Regelung der Mindestsicherung notwendig, damit nicht einzelne Bundesländer und vor allem größere Städte in Österreich hier die meiste Last zu tragen hätten. Ziel der Wiener Mindestsicherung sei es, Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden, die Existenz zu sichern und die Wiedereingliederung zu fördern. Es sei zielführender den Aufenthaltstitel statt die Aufenthalts-Dauer als Kriterium heranzuziehen. Dazu gehörten die österreichische Staatsbürgerschaft – oder bei durch Asylstatus oder als EU-BügerIn gleichgestellte Personen unter anderem auch die Auflage nicht ausschließlich für den Bezug der Mindestsicherung zugezogen zu sein.
Die fünfte Anfrage betraf die Vereinbarung, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Wien hat dem „Kopftuchverbot“ im November 2018 zugestimmt. LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) wollte von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky wissen, in welcher Weise Wien der verfassungsrechtlich übernommenen Verpflichtung nachkommen werde. Czernohorszky verwies diesbezüglich auf die in Ausarbeitung befindliche Novelle des Wiener Kindergartengesetzes. Außerdem erinnerte er daran, dass die Einhaltung des Bildungsplans an Kindergärten und vorgeschriebene Sprachkenntnisse für KindergartenpädagogInnen vom Magistrat laufend kontrolliert würden.
(Forts.) exm/ato
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