
Parlament: TOP im Nationalrat am 30. Jänner 2019
Brexit, Rechnungshofberichte, Rechtsabbiegen bei Rot, Brenner-Basistunnel, VKI, Bürgeranliegen
Wien (PK) – Nach dem Scheitern des zwischen der EU und der britischen Premierministerin Theresa May ausverhandelten Austrittsvertrags im britischen Unterhaus wird der Brexit kommenden Mittwoch für lebhafte Debatten im Nationalrat sorgen. Anlass dazu gibt eine Aktuelle Europastunde, davor geht es in einer Aktuellen Stunde um eine „Entlastung für Österreich“. Auf der Agenda der ersten Nationalratssitzung in diesem Jahr stehen außerdem 22 Rechnungshofberichte. Beschlossen sollen werden u.a. gesetzliche Regelungen, um Pilotversuche in Linz für ein Rechtsabbiegen bei Rot starten zu können.
In Resolutionen an die Regierung geht es etwa um einen zeitgerechten Ausbau der Nordzulaufstrecke des Brenner-Basistunnels und eine Neuaufstellung des Verein für Konsumenteninformation (VKI). Eine Petition zur Weiterführung des Schulversuchs „Inklusive Klassen an Kompetenzzentren“ bis 2022 kann außerdem mit der Zustimmung aller fünf Parlamentsfraktionen rechnen. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.
Aktuelle Stunde
Mit einer Aktuellen Stunde zum Thema „Entlastung für Österreich“, das von der ÖVP ausgewählt wurde, startet das Plenum des Nationalrats ins neue Jahr.
Aktuelle Europastunde
Im Anschluss daran findet eine Aktuelle Europastunde zum Thema „Nach dem Brexit-Debakel: Jetzt ist die Chance, Europa neu zu gründen!“ statt, vorgeschlagen von den NEOS.
Rechtsabbiegen bei Rot
Um Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot möglich zu machen, werden in der Straßenverkehrsordnung entsprechende Neuregelungen vorgenommen. Dazu wird auch eine Zusatztafel für den Straßenverkehr gesetzlich normiert. Weitere Punkte der Novelle sind die Vereinfachung der Regeln für den Radverkehr, womit die Akzeptanz der Verhaltensregeln durch RadfahrerInnen gesteigert und auch eine frühe Benützung von Fahrrädern durch Schulkinder erleichtert werden soll. Bei der Verwendung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug auf Gehsteigen und Gehwegen entfällt demnach künftig für Kinder über acht Jahren die Beaufsichtigungspflicht durch eine mindestens 16-jährige Person, sie bleibt aber bestehen, wenn solche Fahrzeuge elektrisch betrieben werden. In Sachen Rechtsabbiegen bei Rot hofft Verkehrsminister Norbert Hofer, dass im April Pilotversuche an drei Kreuzungen in Linz starten können, wie er im Ausschuss mitteilte.
Verhinderung von Kfz-Dokumentenbetrug und Abschaltung emissionsmindernder Einrichtungen
Das Kraftfahrgesetz (KFG) soll mit der 36. Novelle eine zeitgemäße Anpassung erfahren. Neben einer Reihe von Begriffsbestimmungen, welche im Gesetz vorgenommen werden, ist auch geplant, dem Betrug durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen einen Riegel vorzuschieben. Die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten soll erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein. Außerdem sollen Änderungen von Fahrzeugen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens zur Folge haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt werden. Abschalteinrichtungen oder Gegenstände zum Deaktivieren oder Manipulieren von emissionsmindernden Einrichtungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Verboten wird auch das Anbieten oder Bewerben der Durchführung solcher Änderungen und von nicht genehmigungsfähigem Chip-Tuning.
Quads mit mehr als 15 kW für den Straßenverkehr
Zur Debatte wird auch ein Antrag der NEOS stehen, der im Plenum allerdings wohl keine Zustimmung finden wird. Darin spricht sich die Oppositionspartei dafür aus, der zunehmenden Beliebtheit von Quads und All Terrain Vehicles (ATVs) gesetzlich Rechnung zu tragen. Fahrzeuge dieser Kategorien über 15 kW seien nämlich derzeit aus rein bürokratischen Gründen nicht auf Österreichs Straßen zugelassen. Die Antwort bestehe in einer Anpassung der Fahrzeugklassen des Kraftfahrgesetzes, damit auch Quads, ATVs und Side-by-Side Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW berücksichtigt werden.
Vereinfachung von Beurkundung und Haltestellenverfahren
Mit einer Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes soll Forderungen der Konzessionsbehörden entsprochen werden. Ziel ist es, die Beurkundung von Bescheiden für nationale Kraftfahrlinienverkehre zu vereinfachen. Erleichtert werden soll auch das Haltestellenverfahren, da bisher nach jedem Wechsel eines Betreibers einer Kraftfahrlinie ein solches Verfahren erneut durchzuführen ist. Nun kann darauf verzichtet werden, wenn die Haltestelle schon vorher genehmigt war. Der Rufbusverkehr wird auf den innerstaatlichen Bereich eingeschränkt.
Zeitgerechter Ausbau der Nordzulaufstrecke des Brenner-Basistunnels
Eine Entschließung von ÖVP und FPÖ wird mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen rechnen können. Darin wird in Zusammenhang mit den gemeinsamen Planungen von ÖBB und der Deutschen Bahn für den Ausbau des Nordzulaufes zum Brenner-Basistunnel auf politische Aussagen in Bayern hingewiesen, welche die Trassenauswahl wieder in Frage stellen. Die Abgeordneten ersuchen daher den Verkehrsminister, mit dem bayrischen Ministerpräsidenten in konstruktive Gespräche zu treten, damit rasche Entscheidungen für den Ausbau fallen. Verkehrsminister Hofer sagte im Verkehrsausschuss, dass er die Gespräche zu diesem Thema bald aufnehmen will. Er erwartet sich zudem, dass die Entscheidung über die deutsche Autobahnmaut für Österreich neue Spielräume ermöglichen wird. Er halte es nach wie vor richtig, gegen eine einheitliche europäische Mautlösung aufzutreten, da Österreich als Alpen- und Transitland vor völlig anderen Voraussetzungen stehe und die Bevölkerung der Alpentäler besonderen Belastungen ausgesetzt sei.
VKI soll auf neue Beine gestellt werden
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) soll auf neue Beine gestellt und ausgebaut werden. Daher soll Ministerin Beate Hartinger-Klein dem Nationalrat bis 30. September 2019 einen Bericht vorlegen, in dem die Ziele und Grundlagen für eine Neugestaltung des VKI dargelegt werden. So sieht es jedenfalls ein Antrag der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ vor, der im Konsumentenschutzausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Der Koalition geht es insbesondere um notwendige strukturelle und inhaltliche Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung des Vereins. Außerdem erwartet man sich von der Ministerin Vorschläge für eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur (ordentliche und außerordentliche Mitglieder) sowie für eine geeignete und dauerhafte Finanzierungsregelung des VKI, sowohl durch den Bund, als auch durch andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner.
Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sollen auf Basis von Biomasse abgesichert werden
Der von ÖVP und FPÖ vorgelegte Initiativantrag auf Änderung des Ökostromgesetzes wurde zwar im Wirtschaftsausschuss vom 27. November 2018 mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen, er benötigt aber eine Zweidrittelmehrheit im Plenum, die sich auch abzeichnet. Es ist mit einem Abänderungsantrag im Plenum zu rechnen.
Der ursprüngliche Antrag zielt auf die Sicherstellung des Fortbestands von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen, die auf Basis von Biomasse arbeiten, ab. Die Initiative sei wichtig, um die Vergabe der Fördermittel für Biogasanlagen über 2021 hinaus sicherzustellen und den Anlagen, von denen einige bereits vor der Schließung stehen, eine Perspektive zu geben, so die Begründung der Koalitionsparteien. Schließlich werde jede einzelne davon für die Erreichung der Klima-und Energieziele benötigt.
Weiterführung des Schulversuchs „Inklusive Klassen an Kompetenzzentren“ wird bis 2022 abgesichert
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2018 weitere Petitionen und Bürgerinitiativen plenumsreif gemacht.
So konnte man insofern einen Erfolg verbuchen, als der Schulversuch „Inklusive Klassen an Kompetenzzentren“ bis 2022 abgesichert wird. Dabei geht es um elf Standorte, wo teilweise seit mehr als 25 Jahren SchülerInnen mit und ohne Beeinträchtigung von einer Volksschul- und einer Sonderschullehrerin gemeinsam unterrichtet werden. Die Petition war von allen fünf Fraktionen unterstützt worden. Außerdem gebe es die Zusicherung, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird.
Der Menschenrechtsausschuss wird sich mit der Bürgerinitiative gegen die staatlich erzwungene Organentnahme in der Volksrepublik China und den damit im Zusammenhang stehenden Organtourismus und Organhandel befassen.
Weitere Anliegen der BürgerInnen, die im Plenum diskutiert werden, betreffen die Beibehaltung der 15a-Vereinbarung zur institutionellen Kinderbetreuung sowie die Forderung nach einem eigenen Regelwerk für Straßenbahnen, um für diese spezielle Begrenzungen der Luftschall-und Erschütterungsemissionen schaffen zu können. Straßenbahnen fallen derzeit unter das Eisenbahngesetz. Ferner geht es um Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, die Aufnahme der bewussten Kindes- bzw. Elternentfremdung (Parental Alienation Syndrome – PAS) in das Strafrecht sowie um Änderungen im Tierschutzgesetz, die vor allem darauf abzielen, das De-facto-Verbot von privaten Tierpflegestellen aufzuheben.
Sozialministerin Hartinger-Klein kündigt im Rechnungshofausschuss Neuorganisation des AMS an
Das Plenum befasst sich dann mit zahlreichen Prüfergebnissen des Rechnungshofs, wobei etwa das AMS, die Pflege, die Gesundheitsversorgung, Fonds und Stiftungen des Bundes, die Schutzwaldbewirtschaftung und das österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 im Mittelpunkt stehen.
Den Auftakt bildet der Prüfbericht zum Arbeitsmarktservice. Dazu kündigte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein im Rechnungshofausschuss eine Neuorganisation des AMS an. In Angriff genommen werden soll die Reform im kommenden Jahr, an der 1994 erfolgten Ausgliederung will die Sozialministerin aber nicht rütteln.
Das AMS wurde in den Jahren 2015 und 2016 durchleuchtet, es handelt sich dabei um die erste Prüfung seit der Ausgliederung im Jahr 1994. Laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker lag der Fokus der Prüfung darauf, wie die Organisation des AMS funktioniert. Dabei ortet der Rechnungshof sowohl bei der Steuerung als auch bei der Leistungseffizienz und beim Kostenmanagement zahlreiche Defizite. Die derzeitigen Entscheidungsstrukturen seien viel zu kompliziert, um rasch auf aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können. In diesem Sinne vermisst sie langfristige Steuerungselemente. Außerdem sieht Kraker die regionale Aufsplitterung des AMS kritisch, diese trage zur Ineffizienz des Systems bei. Die PrüferInnen empfehlen neben einem umfassenden Controlling beim AMS und einem nachhaltigen Kostensenkungsprogramm auch eine neue Organisationsstruktur mit stärkeren Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sowie Durchgriffsrechten des AMS-Vorstands gegenüber den Landesorganisationen.
AMS-Vorstand Johannes Kopf machte im Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Prüfung in einen Zeitraum fiel, in dem das AMS aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise vor großen Herausforderungen stand. So habe man mit nur geringfügig mehr Personal 70% mehr Kunden betreuen müssen. Etliche Empfehlungen seien mittlerweile aber umgesetzt worden. Kopf verwies darüber hinaus auf eine EU-weite Vergleichsstudie, bei der das AMS gemeinsam mit zwei anderen Arbeitsvermittlungsagenturen als exzellent bewertet wurde.
Rechnungshof prüfte 24-Stunden Betreuung – Regierung kündigt Gütesiegel für Vermittlungsagenturen und einen Masterplan an
Reformbedarf gibt es auch bei der 24-Stunden-Betreuung. Ein aktueller Rechnungshofbericht, der ebenfalls dem Plenum vorliegt, hat sich mit dieser gesellschaftspolitischen Herausforderung der Zukunft befasst. Konkret geht es dabei um die 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern Wien und Oberösterreich in den Jahren 2013 bis 2015. Aufgrund der großen Nachfrage stiegen die bundesweit ausbezahlten Fördermittel seit der Einführung dieser Maßnahme im Jahr 2008 von 9,14 Mio. € auf 138,75 Mio. € (2015), wobei der Bund jeweils 60% und die Länder 40% der Kosten übernehmen. 2015 bezogen bereits 7% der 450.000 PflegegeldbezieherInnen diese Förderung. Die rund 30.400 Betreuungskräfte, die in 99,8% der Fälle auf selbstständiger Basis tätig sind, kommen vor allem aus der Slowakei und Rumänien (84%).
Die PrüferInnen des Rechnungshofs empfehlen angesichts der zahlreichen Beanstandungen in Bezug auf die Vermittlungsagenturen insbesondere eine Ausweitung des Qualitätssicherungssystems sowie die Durchführung von verpflichtenden Hausbesuchen durch diplomierte Fachkräfte. Wichtig seien die Einhaltung von hohen Qualitätsstandards sowie Fortbildungsmaßnahmen. Generell sei es notwendig, das Fördermodell für die 24-Stunden-Betreuung weiterzuentwickeln und in eine langfristige, gesamtheitliche Planung aller Pflegeleistungen einzubinden.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein versicherte im Rechnungshofausschuss, dass alle Anregungen aufgegriffen wurden. Als Beispiel führte sie die baldige Umsetzung eines Gütesiegels für die Vermittlungsagenturen an. Zudem kündigte sie einen entsprechenden Masterplan im nächsten Jahr an, der auf einem ganzheitlichen und umfassenden Ansatz basiere. Außerdem soll eine parlamentarische Enquete zu diesem Thema stattfinden. Aus den Reihen der Abgeordneten wurde im Ausschuss angeregt, Best-practice-Modelle in anderen Ländern, wie z.B. das „community nursing“, näher zu studieren.
Rahmenbedingungen für die zahnmedizinische Versorgung sind laut Rechnungshof suboptimal
Das Fehlen eines neuen Gesamtvertrags ist der Kernpunkt der Kritik des Rechnungshofs anlässlich der Gebarungsüberprüfung im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung in den Jahren 2014 bis 2016, wobei auch auf aktuelle Entwicklungen Bezug genommen wurde. Der geltende Vertrag besteht seit 1956, ein neuer kam bis dato nicht zustande. Aktualisierungen der Leistungspositionen seien im Wesentlichen 1972 und 1992 erfolgt. Die Konzeption sei demnach in mehreren Punkten überaltet, etwa hinsichtlich Beratung, Vorsorge, Prophylaxeleistungen und Technik, kritisiert der Rechnungshof. Im Ergebnis haben nach Einschätzung der PrüferInnen etwa die Rahmenbedingungen der Gesamtvertragsverhandlungen „Zahn neu“ seit 2003, aber auch die Vorgehensweise der Krankenversicherungsträger dazu beigetragen, dass ein Abschluss des Gesamtvertrags nicht gelang und somit die Versorgungssituation „suboptimal“ blieb.
Geprüft wurden die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), die Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK), der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (Hauptverband) und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Auskünfte wurden auch bei der Gesundheit Österreich GmbH sowie bei der Österreichischen Zahnärztekammer eingeholt.
Im Jahr 2014 betrugen demnach die Gesamtausgaben für die zahnärztliche Versorgung 1,8 Mrd. €. Mit 926 Mio. €, also etwas mehr als der Hälfte davon, gehörten die Ausgaben für zahnärztliche Versorgung neben den Ausgaben für Pflege und Medikamente zu den drei größten privaten Gesundheitsausgaben, so der Bericht.
Qualitätskontrollen im ambulanten Bereich und bei niedergelassenen ÄrztInn
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