Private Krankenversicherung Referendariat Lehrer: Vergleich der Kosten PKV GKV

Bremen (ots) – Die Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll. Damit ist die Kombination aus PKV und Beihilfe auch für angehende Beamte im Referendariat und Lehrer im Lehramt die beste Wahl.

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest der Kosten decken Referendare und Lehrer mit einer privaten Restkostenversicherung. Diese auch als Beihilfeergänzungstarif bezeichnete Beamtentarif ist deutlich günstiger als eine Vollversicherung. Und deutlich günstiger als die gesetzliche Versicherung. Bislang jedenfalls.

Auf diesem Online Portal können alle wichtigen Informationen zum Beihilfeergänzungstarif sowie ein Vergleich der Kosten und Leistungen für beamte, Beamtenanwärter und Referendare nachgelesen werden: http://ots.de/8cPZaR

Hamburger gewährt Beihilfe auch für die gesetzliche Krankenkasse

Hamburg hat den Anfang gemacht, Thüringen und Bremen ziehen nach und Berlin überlegt noch. Bislang müssen Beamte und Referendare die Beiträge der GKV alleine tragen. Der Dienstherr gewährt die Beihilfe nur für Krankheitskosten. Das hat sich in Hamburg geändert. Auch in Bremen und Thüringen werden Beamte und Referendare die Beihilfe in Form eines Zuschusses auch zur GKV erhalten.

Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV mit Risiken

Als angehender Lehrer im Referendariat in Hamburg, Bremen oder Thüringen sollte die Entscheidung für die GKV gut überlegt sein. Mit einem Wechsel des Wohnortes in ein Bundesland ohne GKV Zuschuss für Beamte, muss der KV Beitrag wieder komplett gezahlt werden.

Dann ist auch ein Wechsel in die PKV nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung und eventuellen Zuschlägen möglich. Wer sich nach der Verbeamtung für die PKV entscheidet, wird unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen günstig versichert.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Mit dem Zuschuss auf den GKV Beitrag sinken die Kosten für gesetzlich versicherte Beamte. Aktuell beträgt der KV Höchstbeitrag 662,48 EUR und der durchschnittliche Zusatzbeitrag 40,84 EUR im Monat. Bei einem Zuschuss über die Beihilfe von 50 Prozent ergibt das einen maximalen Krankenkassenbeitrag von 351,66 EUR pro Monat.

In der privaten Krankenkasse werden die Beihilfetarife nicht nach dem Einkommen berechnet. Das Alter und die gewünschten Leistungen sind massgeblich. Eine private Krankenversicherung für angehende Beamte im Referendariat und Lehramt kostet soviel:

– 25 Jahre, Beihilfetarif Grundschutz ( günstigster Tarif ) ab
etwa 170 Euro monatlicher Beitrag
– 25 Jahre, Beihilfetarif Premiumschutz ab etwa 219 Euro
monatlicher Beitrag Bei einem Einkommen oberhalb der Mindestbemessung zahlen angehende Beamte im Referendariat und Lehramt höhere Beiträge in der gesetzlichen Versicherung.

Einen kostenlosen und unverbindlichen PKV Vergleich für Referendare und Lehrer gibt es hier: https://www.test-private-krankenversicherung.net/lehrer-referendare

Vorteile Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Die Vorteile der PKV im Vergleich zur GKV bestehen in den geringen Kosten der Versicherung für die Restkosten sowie im großen Umfang der Leistungen. Private Versicherer bieten folgende zusätzliche Leistungen.

– weltweiter Schutz auch auf Reisen im Ausland
– Übernahme der Kosten auch für Brille, Sehhilfen und andere
Hilfsmittel
– Erstattung der Kosten für alternative Heilverfahren beim
Heilpraktiker
– Chefarzt-Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus im
Einzelzimmer Höhe der Beihilfe für Referendare Lehrer und Angehörige

In der Regel beträgt die Beihilfe 50 Prozent der Krankheitskosten. Auch Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf die Beihilfe. Kinder sogar in Höhe von 80 Prozent. So können Beamte ihre Ehegatten und die Kinder günstig in der privat mitversichern.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die kostenlose Absicherung der Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen in der Familienversicherung an. Hier können sie Ehepartner und Kinder kostenlos gesetzlich versichern. Beziehen die Angehörigen ein eigenes Einkommen, können sie nicht mehr kostenlos mitversichert werden.

Beihilfe für folgende Beamte oder angehende Beamte:

– Beamte im Referendariat Lehramt
– Beamtenanwärter
– Beamte auf Probe
– Beamte auf Widerruf
– Beamte auf Zeit
– Beamte auf Lebenszeit Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

Die Beihilfesätze der Bundesländer orientieren sich bis auf einige Ausnahmen an der Beihilfe des Bundes. Unterschieden wird nach Landesbeamten und Bundesbeamten.

Die aktuelle Liste zur Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) (Stand 2019 ) finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_9.html

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