
Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) – Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Weninger u. a. betreffend Änderung der Baumhaftungsregelung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit bei Nutzung des Waldes.
Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) eröffnete die Debatte: Die VP weiche von ihrer Linie ab und wolle Altbewährtes ändern. Die vermeintliche Stärkung der Eigenverantwortung entpuppe sich als mehr Kontrolle. Allzu viel lasse sich von niederösterreichischer Seite nicht ändern.
Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) begrüßte die Veränderung, nachdem zuvor den Gemeinden die Hölle heiß gemacht worden sei. Ihre Fraktion werde der Korrektur zustimmen.
Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) meinte, Haftungsregelungen seien notwendig und sinnvoll. Sie trügen viel zur allgemeinen Rechtssicherheit bei. Ein Problem seien sie dann, wenn sie zur Schikane würden und Rechtsunsicherheit brächten. Bäume als Bauwerke einzustufen, sei absurd.
Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) sprach von einen guten und wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Eine gewisse Eigenverantwortung müsse man einfordern können. Präventivschnitte würden in der Bevölkerung sehr emotional diskutiert.
Abgeordneter Franz M o l d (VP) führte aus, Bäume hätten eine wichtige Funktion in der Umwelt und großen Einfluss auf das Wohlbefinden der Menschen. Ziel müsse es sein, dass auch ältere Bäume erhalten werden können. In der Natur gebe es kein Nullrisiko, für typische Gefahren sollte es keine Haftung geben.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter DI Franz D i n h o b l (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Ing. Huber u. a. betreffend NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG).
Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) begann die Debatte mit einem Verweis auf klare inhaltliche Fronten. Ihre Fraktion werde nicht zustimmen. Es sei nicht einzusehen, dass es kein ordentliches Begutachtungsverfahren gegeben habe. Positiv sei, dass Armutsbekämpfung klar als Ziel definiert werde. Sachleistungen bei Mietpreisen seien in Ordnung, es dürfe aber keine Stigmatisierung geben. Bei armutsgefährdeten Kindern zusätzlich zu sparen, sei kurzsichtig.
Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) betonte, es gehe nicht um Abänderungen des Grundsatzgesetzes. Der Kritik an den Sachleistungen schließe sie sich nicht grundsätzlich an. Anreize zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt seien unerlässlich. Ein Begutachtungsverfahren und eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern wären wichtige Zeichen gewesen. Sie fordere die Rückverweisung an den Ausschuss.
Abgeordneter Karl M o s e r (VP) nannte das Gesetz einen Meilenstein im negativen Sinn. Es bringe Verschlechterungen für alle. Noch schlimmer sei die Haltung dahinter, dass alle Mindestsicherungsbezieher Sozialschmarotzer seien. Fremdenpolizeiliche Maßnahmen hätten nichts mit Armutsbekämpfung zu tun. Niemand sei in der Lage, mit 575 Euro im Monat durchzukommen, wie dies für Asylwerber gelte. Nur ein kleiner Teil der Bezieher nütze das System aus. Ein Resolutionsantrag fordert die Aufstockung der Fachkräfte für Erwachsenensozialarbeit.
Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r (FP) sagte, die Mindestsicherung sei zu einem „Selbstbedienungsladen“ verkommen. Die Zahl der Bezieher sei explodiert, mehr als die Hälfte der Bezieherinnen und Bezieher würden sich in Wien befinden. 62 Prozent der Mindestsicherungsbezieher hätten Migrationshintergrund, ein Drittel der Menschen seien Asylberechtigte. Alleinerzieherinnen würden in Zukunft durch das neue Sozialhilfe-Ausführungsgesetz mehr Geldleistungen bekommen. Asylantinnen und Asylanten müssten bereit sein, sich zu integrieren. Sachleistungen würden auch durch Deutschkurse abgegolten. Die Reform der Mindestsicherung sei notwendig gewesen. Niederösterreich nehme mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle ein. Auf Menschen mit Behinderung würde ein besonderes Augenmerk gelegt.
Abgeordneter René P f i s t e r (SP) sagte, im Jahr 2010 sei eine bundesweite Regelung leider nicht zustande gekommen. Wenn ein Leistungsbezieher gemeinnützige Arbeit erledige, dann soll er dafür auch branchenüblich bezahlt werden. Es gebe ein Lohn- und Sozialdumpinggesetz, das bei der neuen Regelung „mit Füßen getreten werde“. Mit dem Grundsatzgesetz gebe es für Leistungsbezieher auch die Möglichkeit, etwas dazu zu verdienen. Jemand der Mindestsicherung beziehe, müsse sich um Arbeit bemühen. Die bürokratischen Schikanen müssten bei hilfsbedürftigen Menschen abgeschafft werden. Im April 2019 habe es etwa 16.000 Mindestsicherungsbezieher gegeben, viel mehr Personen hätten aber einen Anspruch auf eine Mindestsicherung. Menschen dürften nicht an den Rand der Gesellschaft gerückt werden.
Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) hielt fest, es habe eine Begutachtung auf Bundesebene gegeben. 2015 seien die Sachleistungen auch in Niederösterreich beschlossen worden. Der Wiedereinsteigerbonus solle zusätzlich motivieren. Gemeinnützige Tätigkeiten seien notwendig, um den Betroffenen einen geregelten Tagesablauf zu ermöglichen. 885 Euro würden die Betroffenen bekommen und dafür könne man auch etwas leisten. Ein Paar mit drei Kindern hätten seinerzeit über 1.800 Euro pro Monat erhalten. Die Familien müssten wertgeschätzt werden.
Abgeordnete Silvia M o s e r (Grüne) meinte, das Gesetz habe einen ernsthaften Hintergrund und der würde Menschenwürde heißen. Unser System werde paradiesisch dargestellt, viele Beschäftigungsprojekte seien aber von der letzten Bundesregierung eingestellt worden. Dieses Gesetz führe zu einer Spaltung der Gesellschaft.
Der Antrag auf Zurückverweisung in den Ausschuss blieb in der Minderheit. Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP und FP angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.
Abgeordneter Karl M o s e r (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Weninger u. a. betreffend EU-Regionalpolitik als wesentlicher Bestandteil des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU in der Periode 2021-2027.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) erinnerte, dass Niederösterreich seit 2017 fast 500 Millionen Euro Förderungen, davon 390 Millionen Euro Agrarförderungen, erhalten habe. Man müsse sich aber darauf einstellen, dass die Förderungen „langsam dünner“ werden. So wichtig Gelder seien, man müsse auch die grundsätzlichen Werte der EU schätzen.
Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) ist der Überzeugung, dass der ländliche Raum in den vergangenen Jahren immer mehr „ausgedünnt“ worden sei. Man habe auch nicht den Eindruck, dass die EU-Gelder dort ankommen, wo sie ankommen sollten. Das gelte für die Nahversorgung im ländlichen Raum ebenso wie für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r (FP) kündigte an, dass seine Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Als Netto-Zahler müsse Österreich darauf schauen, dass die gewährten Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden.
Abgeordneter Hannes W e n i n g e r (SP) bezeichnete die Kohäsionsmittel als wichtig und notwendig, auch Arbeitsplätze würden damit geschaffen. Man sollte auch gemeinsam Prioritäten der EU formulieren wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, ein soziales und nachhaltiges Europa und das Thema Sicherheit.
Abgeordneter Jürgen M a i e r (VP) bezeichnete die Regionalpolitik als wesentlichen Bestandteil der EU. Seit 1995 habe Niederösterreich ohne den Bereich Landwirtschaft fast 600 Millionen Euro EU-Regionalfördermittel erhalten und damit fast 6.000 Projekte unterstützt. Diese Mittel würden identitätsstiftende Projekte ermöglichen und auch Unterschiede in den Regionen ausgeglichen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) referierte zu einem Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Bedienstetenschutz-Kommission, Tätigkeitsbericht über die Jahre 2016 bis 2018.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sagte als erster Redner, dass in diesem Bericht zahlreiche Mängel festgestellt worden seien. Wenn selbst das Land nicht in der Lage sei, Vorschriften einzuhalten, entstünde der Eindruck einer Überregulierung.
Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) befasste sich mit der Zusammensetzung der Kommission. Um Mängel weiter abstellen zu können, müssten auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. In Summe seien 99 Dienststellen überprüft worden.
Abgeordneter René P f i s t e r (SP) sagte, jeder verletzte und verunfallte Bedienstete sei einer zu viel. Er sprach sich auch für Mitarbeiterbefragungen aus, um ein Feedback aus den Dienststellen zu bekommen. Entscheidend sei weiters, wie Führungskräfte mit Mängelfeststellungen umgehen.
Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) bezeichnete den Bericht der Bedienstetenschutz-Kommission als gut lesbar und anschaulich. Der Landtag habe daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Die Kommission stelle nicht nur Mängel fest, sondern sei auch in Lösungen involviert. Gesundheit am Arbeitsplatz sei dem Land ein großes Anliegen.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sage in Richtung seines Vorredners, dass er es ablehne, dass ihm „das Wort im Mund umgedreht wird“.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
(Forts.)
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Mag. Franz Klingenbrunner
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