Befragung von Prüfungsausschüssen zeigt hohe Bedeutung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer

Wien (OTS) – Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde APAB veröffentlicht die Ergebnisse einer großangelegten Befragung der Prüfungsausschüsse aller österreichischen Unternehmen von öffentlichem Interesse

Die Hauptaufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Qualität der Finanzberichterstattung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat ihnen der Gesetzgeber bedeutsame Kompetenzen bei der Auswahl und Über­wachung der Abschlussprüfer des Unternehmens über­tragen. Um zu erheben, wie Prüfungsausschüsse diese Aufgaben wahrnehmen, hat die Abschlussprüferauf­sichtsbehörde (APAB) eine großangelegte Befragung aller Prüfungsausschüsse bzw. Aufsichtsräte von Unter­nehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt.

Die Befragung zeigte unter anderem, dass viele Prüfungsausschüsse dem Preis bei der Auswahl des Abschlussprüfers eine sehr wichtige Rolle einräumen. So gaben immerhin 55% der Unternehmen an, dass bei der Auswahl des Abschlussprüfers dem Preis ein Gewicht von mehr als 40 % zukommen würde. Dies steht im Einklang mit der Entwicklung der Gesamthonorare für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in den letzten 3 Jahren kontinuierlich sinken (von MEUR 34,3 im Jahr 2016, auf MEUR 33,7 im Jahr 2017 und MEUR 31,1 im Jahr 2018). „Zwar wird der Preis bei der Auswahl jedes Dienstleisters eine Rolle spielen, allerdings sollte der primäre Maßstab für die Auswahl des Abschlussprüfers die Qualität sein“ so der Vorstand der Behörde, Peter Hofbauer. „Wenn Abschlussprüfer in einzelnen Extremfällen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse nur noch Stundensätze von 30 Euro erzielen, gefährdet dies mittelfristig die Qualität der Abschlussprüfung.“

Bedenklich wäre es, wenn die niedrigen Honorare aus der Abschlussprüfung durch das vermehrte Erbringen von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer wie beispielsweise Steuerberatungs- oder sonstige Beratungsdienstleistungen ausgeglichen werden, denn das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen für das geprüfte Unternehmen kann die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen. Deshalb ist die Erbringung bestimmter Nichtprüfungsleistungen gesetzlich verboten. Dass die Bedeutung von erlaubten Nichtprüfungsleistungen für das geprüfte Unternehmen durch deren Abschlussprüfer hoch ist, zeigen die Zahlen: den Honoraren aus der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichen Interesse von insgesamt rd. MEUR 31,1 stehen Honorare aus Nichtprüfungsleistungen für diese Unternehmen iHv MEUR 32,4 gegenüber. Dies beinhaltet aber noch gar nicht die Leistungen gesonderter Beratungsgesellschaften, die dem gleichen Netzwerk wie der Abschlussprüfer angehören. Auch die Befragung der Prüfungsausschüsse zeigte in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Nichtprüfungs­leistungen durch den Abschlussprüfer auf. In der Befragung gaben 46 % der Prü­fungsausschüsse an, dass es für sie wichtig oder gar unabdingbar ist, dass der Abschlussprüfer auch Nichtprüfungsleistungen anbietet bzw. anbieten kann. Für nur 15 % der Antwortenden ist es hingegen weniger wichtig oder gar unwichtig. Dem­entsprechend gaben auch 88 % der antwortenden Prü­fungsausschüsse an, dass sie vom Abschlussprüfer im letzten Jahr ein Angebot für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen erhalten haben. Prüfungsausschüsse haben die Verpflichtung alle erlaubten Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer darauf hin zu beurteilen, ob sie die Unabhängigkeit gefährden können. Nur sofern dies nicht der Fall ist, können sie vom Prüfungsausschuss gebilligt werden. Überraschend war, dass in rd. 15 % der Fälle, in welchen den Unternehmen ein Angebot für Nicht­prüfungsleistungen unterbreitet wurde, das Angebot nicht gesondert vom Prüfungsaus­schuss beurteilt wurde. Häufig gaben die Prüfungsausschüsse an, dass Vorratsbeschlüsse er­folgt seien, mit denen bestimmte Leistungen pauschal oder bis zu einer bestimmten Höhe im Voraus geneh­migt wurden. „Ob der pauschalen Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen durch einen Vorratsbeschluss eine angemessene Beurteilung der Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vorangegangen ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden“, so der Vorstand der Behörde, Peter Hofbauer. „Jedenfalls nicht zulässig ist es, wenn ein Prüfungsausschuss alle nicht gesetzlich verbotenen Nicht­prüfungsleistungen pauschal und in unbegrenzter Höhe vorab genehmigt.“ Die Behörde wird sich in Zukunft verstärkt dem Thema der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers widmen.

Insgesamt konnte als Ergebnis der Befragung auf Basis der Selbsteinschätzungen der Prüfungsausschüsse festgestellt werden, dass sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Allerdings deuten manche Selbstangaben darauf hin, dass in einigen Fällen Unsicherheiten bestehen wie die gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden sollen. Die APAB wird daher den Austausch mit Prüfungsausschüssen verstärkt suchen. „Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzberichterstattung dieser Unternehmen sind ein hohes Gut und gemeinsames Interesse von Prüfungsausschüssen und Behörde“ so der Vorstand der Behörde, Peter Hofbauer. „Der weitere Dialog hierüber ist uns besonders wichtig.“

Der Bericht mit den Ergebnissen der Befragung ist als APAB-Publikation auf der Internetseite der [Abschlussprüferaufsichtsbehörde]
(https://www.apab.gv.at/aufsicht/Markt%c3%bcberwachung)) verfügbar.

Mag. Peter Hofbauer
APAB-Abschlussprüferaufsichtsbehörde
01/5031218 – 10
behoerde@apab.gv.at

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