AK Kärnten – Arbeitnehmerförderung: Budget in der Höhe von sechs Millionen Euro beschlossen

Klagenfurt (OTS) – Bei der heutigen Sitzung des Arbeitnehmerförderungsbeirates wurde das Budget für 2020 – weitgehend unverändert – beschlossen. Die Bilanz von 2018 verdeutlicht die Notwendigkeit der Pendlerförderung: Knapp 13.000 Anträge, über zwei Millionen Euro wurden als Fahrtkostenzuschuss an die Kärntner Arbeitnehmer ausgezahlt. LH-Stv.in Schaunig und AK-Präsident Goach unisono: „Sechs Millionen Euro werden in die Zukunft der Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer investiert.“

„12.924 Anträge auf Fahrtkostenzuschuss wurden 2018 positiv erledigt. Damit konnten wir die Kärntner Berufspendlerinnen und Berufspendler mit zwei Millionen Euro unterstützen“, sagten Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig und Kärntens AK-Präsident Günther Goach heute anlässlich der Sitzung des Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsbeirates (ANF-Beirat). Dieser Budgetposten macht mit 1,9 Millionen Euro einen großen Teil des Gesamtbudgets für 2020 aus, erklärte Goach: „Der Fahrtkostenzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jeder zweite muss zur Arbeit pendeln.“ Die Richtlinien würden regelmäßig evaluiert und an die Bedürfnisse der Kärntner Arbeitnehmer angepasst. Goach: „Wir wissen, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schuh drückt und bieten Lösungen an. Bereits 2017 wurde eine Richtlinienänderung beschlossen, die vor allem Frauen in Teilzeit den Zugang erleichterte: Wer zwei Tage pendelt, erhält ein Drittel, wer drei Tage pendelt, erhält zwei Drittel des Fahrtkostenzuschusses. Dieses Angebot wurde 2018 von 861 Teilzeitkräften angenommen, 744 davon Frauen. Bei den Zahlen für 2019 zeichnet sich ein noch höherer Frauenanteil ab und bestätigt die Treffsicherheit dieser Maßnahme.“ Der zweite Schwerpunkt liege auf der Aus- und Weiterbildung, führte Goach aus: „Für Bildungsförderung, Lehrwerkstätten, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Lehre mit Matura werden 3,5 Millionen Euro veranschlagt. Jeder einzelne Euro in Bildung ist, gerade in Zeiten der Digitalisierung, enorm wichtig.“

„Das Land Kärnten finanziert die Arbeitnehmerförderung 2020 mit sechs Millionen Euro. Um die Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig zu fördern, investieren wir auch 2020 wieder bewusst in nachhaltige Unterstützungsmaßnahmen, wie die Bildungsförderung (1,1 Millionen Euro), die AK-Konsumentenberatung (320.000 Euro), den AK-Betriebskostencheck (20.000 Euro), die AK-Insolvenzsoforthilfe (25.000 Euro) oder den bereits beschriebenen Fahrtkostenzuschuss (1,9 Millionen Euro)“, so Schaunig.

Besonders eine fundierte Ausbildung für Fachkräfte liegt der Lehrlingsreferentin am Herzen: „Wir fördern Lehrwerkstätten, wie zum Beispiel die IT-Labs, mit 2 Millionen Euro, denn gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die bestmögliche Wirtschaftsförderung für unser Bundesland.“

Online-Anträge nehmen zu

Die Arbeiterkammer habe sich als serviceorientierte und bürokratieflache Administration bei der Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse bewiesen: „Wir beraten persönlich, bieten aber auch eine Online-Antragstellung an. Diese wird immer stärker nachgefragt: Waren es 2015 erst knapp 15 Prozent der Anträge, die online gestellt wurden, liegen wir heuer bereits bei knapp 35 Prozent.“

Der Arbeitnehmerförderungsbeirat

Der ANF-Beirat besteht aus 20 Mitgliedern, die sich aus der im Landtag vertretenen Parteien (nach Maßgabe ihres Stärkeverhältnisses) und Vertretern der Sozialpartner Arbeiterkammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Wirtschafts- und Landarbeiterkammer zusammensetzen, sowie der Industriellenvereinigung. Vorsitzende des Beirates ist Irene Hochstetter-Lackner. Er berät die Landesregierung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerinteressen, insbesondere bei Problemen der Berufspendler und der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Kärntner Arbeitnehmer.

Informationen zur AK-Arbeitnehmerförderung finden Sie hier:

[www.arbeitnehmerfoerderung.at]
(http://www.arbeitnehmerfoerderung.at/)

Kontakt zum AK-Team „Förderungen für ArbeitnehmerInnen“:

050 477-4003

anf@akktn.at

Anträge können von Jänner bis Oktober gestellt werden.

Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Verena Tischler
Mediensprechrin AK-Präsident Günther Goach
0664 / 88 540 459
v.tischler@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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