Heizöl ausgelaufen / Schaden galt steuerlich nicht als Nachlassverbindlichkeit
Berlin (ots) - So sehr man sich meistens über ein Immobilienerbe freuen kann, umso kritischer wird es, sollten sich bei dem Haus größere Probleme zeigen. Wenn der Erblasser die Ursache für den Schaden gesetzt hat, dann kommt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht einmal ein steuerliches Absetzen als Nachlassverbindlichkeit in Frage. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 33/15)
Der Fall: Erst nach dem Tod eines Hausbesitzers stellte sich heraus, dass im Keller des Gebäudes eine größere Menge an!-->…