Amtsmissbrauch: VGT zeigt Jagdaufseher an, der eigenmächtig Sperrtafeln falsch aufstellt
EuGH sieht journalist. Tätigkeit von NGOs in aktuellem Urteil als essenziellen Teil einer Demokratie; Betretungsverbote öffentlicher Straßen gegen Tierschutzkameras rechtswidrig
Wien (OTS) - Die gemeinnützige Tätigkeit von Tierschutzorganisationen besteht laut einem höchstgerichtlichen Urteil ausschließlich darin, die Menschen Tieren gegenüber mitfühlender zu machen. Dazu müssen sie aber über bestehendes Unrecht gegenüber Tieren informiert werden. Da z.B. die Schweineindustrie, aber auch die Jägerschaft,!-->!-->!-->…