Erster Flächenwidmungsplan nach neuer Bauordnung in Kraft getreten

2/3 geförderter Wohnbau gesetzlich garantiert

Wien (OTS) – Die Wiener Bauordnungsnovelle, die im März 2019 in Kraft getreten ist, sieht bei neuen Widmungen für Wohnbau ab einer gewissen Größe einen Anteil von 2/3 geförderten Wohnbau vor. Damit stoppt die Stadt Wien Bodenspekulation und bremst die steigenden Mieten ein. Wohnen bleibt in Wien damit auch für die Zukunft leistbar.

Mit 16.1.2020 ist die erste Flächenwidmung für einen zusätzlichen Wohnbau in der Kundrathstraße nach der neuen Bauordnung in Kraft getreten. Dort ist nun gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 2/3 der neuen Wohnungen gefördert sein müssen.

„Mit diesem Flächenwidmungsplan ist der Startschuss für die Umsetzung vieler weiterer Projekte gefallen, die in den kommenden Monaten nach der neuen Bauordnung beschlossen werden. Ganz Europa schaut auf Wien, wie es hier gelingt dem Bevölkerungswachstum mit ausreichend leistbarem Wohnraum zu begegnen.Mit der Umsetzung der neuen Bauordnung sorgen wir dafür, dass sich die Wienerinnen und Wiener darauf verlassen können, dass Wohnen langfristig leistbar bleibt.“, so die für Stadtentwicklung zuständige Vizebürgermeisterin Birgit Hebein.

Theresa Vonach, MSc
Mediensprecherin Vzbgm. Birgit Hebein
01 4000 81691
theresa.vonach@wien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender