FPÖ – Hofer zu Türkei: Assoziierungsabkommen, Flüchtlingsdeal und EU-Beitrittsverhandlungen endgültig beenden

Wien (OTS) – „Die EU darf sich von der Türkei nicht länger an der Nase herumführen lassen. Dessen Präsident Erdogan erpresst die Europäische Union und erzeugt künstlich die nächste Migrationswelle. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Das Flüchtlingsabkommen muss sofort gekündigt werden. Gleichzeitig muss der Türkei durch das Ende der aktuell auf Eis liegenden EU-Beitrittsverhandlungen signalisiert werden, dass sie keinen Platz in der Europäischen Staatengemeinschaft hat“, fordert FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer.

Darüber hinaus soll auch das im Jahr 1963 zwischen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Türkei geschlossene Assoziierungsabkommen hinterfragt werden. Dieser Vertrag garantiert den legal in der EU lebenden Türken eine Defacto-Gleichstellung mit EU-Bürgern. Das betrifft unter anderem auch, dass türkische Staatsbürger hierzulande nicht verpflichtet werden können, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen, wie Europarechts-Experte Walter Obwexer in einem Kurier-Artikel im April 2018 erklärte, denn Türken dürften auf Basis des Assozziierungsabkommens nicht schlechter behandelt werden als zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens im Jahr 1963. Maria Berger, österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof, bezeichnete in diesem Artikel diese Klausel als „Jugendsünde der EU“.

Für FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer ist klar: „Es gibt keinen Grund, türkische Staatsbürger in Österreich mit beinahe den gleichen Rechten auszustatten wie einen EU-Bürger. Daher sollte man neben dem Flüchtlingsdeal und den EU-Beitrittsverhandlungen auch die Sonderrechte der Türken innerhalb der EU beenden und das Abkommen von 1963 aufkündigen.“

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender