Präsident Wilfing zu Ebreichsdorf

Landes-Hauptwahlbehörde beschließt wegen aufgetretener Unregelmäßigkeiten Neuwahl des Sprengels 7

St. Pölten (OTS/NLK) – Nun steht auch das letzte Ergebnis, was die Anfechtungen der Gemeinderatswahl 2020 betrifft, fest: „Die Landes-Hauptwahlbehörde hat entschieden, dass es in Ebreichsdorf, im Sprengel 7 (Amtshaus Unterwaltersdorf), zu Neuwahlen kommt“, verkündet Landtagspräsident und Vorsitzender der Landes-Hauptwahlbehörde Karl Wilfing nach der Neuauszählung der Gemeinde durch die Vertreterinnen und Vertreter des Landes.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht einfach gemacht. Aber die Neuauszählung durch die Mitglieder der Landes-Hauptwahlbehörde mit Unterstützung der Juristinnen und Juristen der zuständigen Abteilung zeigte, dass es im Sprengel 7 zu Unregelmäßigkeiten beim Zustandekommen des Wahlergebnisses kam. Daher entschieden wir für eine Neuwahl dieses Sprengels in Ebreichsdorf“, so Wilfing weiter. Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in dem Fall der 14 unter ungeklärten Umständen gefundenen Stimmzettel.

Insgesamt gab es nach den Gemeinderatswahlen, die am 26. Jänner stattfanden, 19 Anfechtungen in 18 Gemeinden. Bei der gestrigen Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde wurde schon entschieden, dass in Alland, Schrattenberg und Perchtoldsdorf neu gewählt werden muss und dass es zu einer Mandatsverschiebung in Zeiselmauer-Wolfpassing kommt.

In jenen Gemeinden, in denen die Wahl wiederholt werden muss, schreibt die Landesregierung einen neuen Wahltermin aus. Dieser soll noch vor dem Sommer stattfinden. Bis dahin bleiben die momentanen Gemeinderäte im Amt.

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