Ustascha-Treffen in Bleiburg: Innenausschuss vertagt Beratungen über Vier-Parteien-Initiative

Koalition will Entschließungsantrag nochmals nachjustieren

Wien (PK) – Am Rande der Plenarsitzungen vergangene Woche haben sich die beiden Koalitionsparteien mit der SPÖ und den NEOS auf einen Entschließungsantrag zum umstrittenen jährlichen Gedenken an das sogenannte “Massaker von Bleiburg” verständigt. Innenminister Karl Nehammer sollte demnach ersucht werden, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um die Gedenkfeier im Jahr 2021 und in den Folgejahren zu unterbinden. Österreich dürfe nicht erneut Schauplatz “der größten faschistischen Veranstaltung Europas” werden, so die Begründung der Initiative. Der Innenausschuss des Nationalrats hat für den Antrag heute aber kein grünes Licht gegeben, vielmehr wurden die Beratungen von ÖVP und Grünen kurzfristig vertagt. Laut Ausschussobmann und Mitantragsteller Karl Mahrer (ÖVP) ist geplant, die Formulierungen bis zu nächsten Ausschusssitzung Ende Juni oder Anfang Juli nochmals nachzujustieren.

In der Debatte bekräftigten sowohl ÖVP als auch Grüne, dass ihnen der Antrag (618/A(E)) sehr am Herzen liege. Allerdings sei die Sache nicht so einfach, meinten etwa Andreas Minnich und Wolfgang Gerstl (beide ÖVP). Schließlich dürften Grund- und Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und die Religionsfreiheit nicht außer Acht gelassen werden. Gerstl wies zudem darauf hin, dass die Polizei das Treffen in den vergangenen Jahren ohnehin immer genau beobachtet habe und bei Gesetzesübertretungen sofort eingeschritten sei.

Auch Grün-Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic sieht viele Herausforderungen wie die Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Verein habe sich rechtlich gut abgesichert, um ein Veranstaltungsverbot zu umgehen, machte sie geltend.

SPÖ und NEOS über Vertagung überrascht

Überrascht über die Vertagung zeigten sich hingegen SPÖ und NEOS. Der Minister solle ohnehin nur ersucht werden, die Sachlage zu prüfen, hielt etwa Philip Kucher (SPÖ) fest. Nirgends stehe, dass er die Verfassung brechen müsse. Vielmehr würde im Antrag explizit auf die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechte-Charta hingewiesen. Nach Meinung seiner Fraktionskollegin Sabine Schatz wäre es “wichtig und richtig”, ein gemeinsames Zeichen zu setzen, auch wenn das umstrittene Gedenken heuer COVID-19-bedingt nur in kleinem Rahmen stattgefunden habe. Eine generelle Untersagung müsste ihr zufolge nun jedenfalls einfacher sein, da es sich seit 2019 um keine religiöse Veranstaltung mehr handle.

Für eine Annahme des Antrags warben auch Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Stephanie Krisper (beide NEOS), wobei sich Hoyos-Trauttmansdorff fragte, warum man einen gemeinsamen Antrag einbringe, wenn dieser dann vertagt würde.

FPÖ sieht Behörden am Zug

Grundsätzlich ablehnend zum Vier-Parteien-Antrag und zu zwei weiteren Initiativen von SPÖ und NEOS äußerten sich die FPÖ-Abgeordneten Hannes Amesbauer und Christian Ries. Die Anträge seien ziemlich problematisch, meinte Amesbauer. Man müsse die Veranstaltung in Bleiburg nicht mögen, sagte er, die Versammlungsfreiheit sei aber ein extrem hohes und verfassungsrechtlich geschütztes Gut, das man nicht per Entschließung aushebeln sollte. Das könnte seiner Befürchtung nach Vorbildwirkung für das Verbot anderer Veranstaltungen haben. Willkür dürfe in der Politik nichts verloren haben.

Sowohl Amesbauer als auch Ries sehen vielmehr die zuständigen Behörden am Zug. Mit dem Verbotsgesetz, dem Symbolegesetz und dem Versammlungsgesetz gebe es ausreichende gesetzliche Grundlagen, um die Veranstaltung gegebenenfalls verbieten zu können, zumal es sich um keine religiöse Veranstaltung mehr handle, sagte Ries und wertete die vorliegende Initiative in diesem Sinn als “Show-Antrag”.

Innenminister Nehammer kündigt Einsetzung einer Arbeitsgruppe an

Innenminister Karl Nehammer kündigte die Einsetzung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Einbindung des Außenministeriums und des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands (DÖW) an, um die Sachlage zu prüfen. Es seien viele Handlungslinien betroffen, die Materie sei komplex, meinte er. Man müsse auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung bleiben.

Fragwürdige Grundstückstransaktionen

Mit dem Vier-Parteien-Antrag mit in Diskussion stand auch eine ähnliche Initiative von SPÖ und NEOS (604/A(E)). Zudem brachten die beiden Oppositionsparteien in der heutigen Sitzung einen weiteren Entschließungsantrag ein, der mitvertagt wurde. Dabei geht es um geplante Grundstückstransaktionen rund um jenes Gelände, auf dem das jährliche Gedenktreffen abgehalten wird. Sabine Schatz (SPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) befürchten weitere rechtswidrige Erweiterungen der Gedenkstätte und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf fragwürdige Behördenentscheidungen in den vergangenen Jahren, etwa was den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen betrifft. Sie wollen den Innenminister in diesem Sinn auffordern, darauf hinzuwirken, dass die geplanten Transaktionen sorgfältig überprüft und, wenn rechtlich geboten, auch untersagt werden.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) hielt dem entgegen, dass es wenig Sinn mache, den Innenminister aufzufordern, mit jemandem ein Gespräch über ein Thema zu führen, für das ihm jegliche Zuständigkeit fehle. Ausschussvorsitzender Karl Mahrer (ÖVP) kann sich dennoch vorstellen, auch dieses Anliegen bei der Nachjustierung der Vier-Parteien-Initiative zu berücksichtigen. Generell meinte er, dass gute Lösungen entsprechend Zeit bräuchten. Seinem Hinweis darauf, dass das nächste Treffen in Bleiburg ohnehin erst 2021 stattfinden solle, hielten SPÖ und NEOS entgegen, dass die Grundstückstransaktionen bald abgeschlossen werden könnten. Generell skeptisch in Bezug auf Eingriffe in Eigentumsrechte ist FPÖ-Abgeordneter Amesbauer. (Schluss Innenausschuss) gs

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender