AK zum Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG): „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen“

Die Kosten für die privaten Haushalte müssen begrenzt werden.

Wien (OTS) – Die Arbeiterkammer begrüßt, dass nun ein Entwurf für das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) vorliegt. Gleichzeitig fordert die AK, eine faire Verteilung der Förderkosten sowie mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf um die privaten Haushalte zu entlasten. „Wir unterstützen die ambitionierten Ausbaupläne im Erneuerbaren Bereich. Für die AK ist aber auch klar: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen“, so Christa Schlager, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK Wien.

Die AK wird den Gesetzesentwurf genau unter die Lupe nehmen und auch danach beurteilen, ob soziale Aspekte berücksichtigt werden und ob auf eine gerechte Verteilung der Kosten geachtet wird. Denn das Erreichen der klimapolitischen Ziele ist nicht nur eine technische, sondern ebenso eine große soziale Herausforderung. Das heißt: Die Kosten der Förderung müssen möglichst breit verteilt werden, um eine überproportionale Kostenbelastung der privaten Haushalte zu vermeiden.

“Bereits heute tragen die privaten Haushalte, bei nur einem Viertel des Stromverbrauchs, beinahe die Hälfte der Förderkosten. Hier ist der Finanzminister gefordert, mehr allgemeine Steuermittel bereitzustellen, um die Menschen zu entlasten“, so AK Expertin Christa Schlager. Energiearme Haushalte müssen besonders unterstützt werden. Gleichzeitig muss das Fördersystem möglichste effizient gestaltet werden, damit mit den vorhandenen Fördermitteln möglichst viele Projekte verwirklicht werden können. Außerdem: Damit auch tatsächlich investiert wird, muss das Gesetz auch Rechtssicherheit schaffen. Das gilt besonders für die strikten Vorschriften des EU-Beihilferechtes.

Für die AK unabdingbar sind:
• Zwei-Klassen-Energiegesellschaft verhindern: Dazu braucht es besonderer Hilfestellung, die der von der AK geforderte Energie- und Klimahilfsfonds leisten könnte.
• Einkommensschwacher Haushalte befreien: Wie bisher müssen auch in Zukunft einkommensschwache Haushalte von den Ökostromförderkosten befreit werden.
• Erneuerbare Energiegemeinschaften, die ein zentraler neuer Baustein des EAG sind, müssen auch energiearme Haushalte leicht zugänglich gemacht werden.
• Mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf: Investitionsförderungen müssen durch Bund- und Ländermittel finanziert werden, um die Förderkosten für die Haushalte – die sie über ihre jährlichen Stromrechnungen zahlen – zu begrenzen.
• Begrenzung der Kosten für private Haushalte: Die AK fordert eine gesetzliche Begrenzung der Förderkostenbelastung je Haushalt.
• Keine Privilegien für Strom-Großverbraucher: Ausnahmen von Finanzierungskosten darf es nur dann geben, wenn sie dem Klima helfen, wie etwa für den elektrifizierten öffentlichen Verkehr. • Effizienz durch Transparenz: Aus den Fehlern der alten Ökostromförderung lernen und keine Fördergelder ohne ausreichende Kontrolle vergeben. Fördervoraussetzung muss eine Offenlegung der Kosten und Einschaurechte in die Gebarung der Fördernehmer sein. Damit würde auch der Kritik des Rechnungshofes Rechnung getragen.

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
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