FPÖ – Hofer: Grüner Gesundheitsminister lebt Auto-Hass in Corona-Maßnahmengesetz aus

Betretungsverbot von Verkehrsmitteln umfasst auch private Fahrzeuge

Wien (OTS) – Im neuen Entwurf zum Covid-19-Maßnahmengesetz sind eine ganze Reihe an Passagen enthalten, welche die Bürger in ihren Grund-und Freiheitsrechten beschneiden. Nicht wenige Juristen bezweifeln daher, dass dieses Gesetz im Einklang mit der österreichischen Verfassung steht. Für FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer ebnet dieses Gesetz den Weg in eine Coronadiktatur – und es befriedigt offenbar grüne Grundbedürfnisse. In den Erläuterungen wurde festgehalten, dass bei Betretungsverboten von Verkehrsmitteln auch private Fahrzeuge erfasst sind: „Hier sind die Grünen offenbar in ihrem Element und leben ihren Auto-Hass unter dem Deckmantel der Coronavirus-Bekämpfung aus. Während der Gesundheitsminister den Österreichern die Nutzung ihres eigenen Autos untersagen kann, braust der Minister selber im schicken „Audi e-tron 55 quattro advanced“ (Listenpreis: ab 84.880 Euro, Anm.) durch die Gegend. Und das, obwohl die grünen Minister im Vorfeld der Regierungsbildung großspurig verkündet haben, auf Dienstautos gänzlich verzichten zu wollen. Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und muss auch in Covid-Zeiten ermöglicht werden. Viele Bürger sind auf das Auto angewiesen, um in die Arbeit zu kommen. Ein Betretungsverbot für private Pkw zu verhängen, mag den grünen Idealen zwar entsprechend, ist aber lebensfremd und darf keinesfalls umgesetzt werden.“

Mit dem Covid-Maßnahmengesetz, das kommende Woche im Nationalrat beschlossen werden soll, ebne die schwarz-grüne Bundesregierung den Weg in die endgültige Coronadiktatur – obwohl die Lage unter Kontrolle sei. Mit nicht einmal 300 im Krankenhaus behandelten Corona-Kranken sei das heimische Gesundheitssystem nicht einmal ansatzweise der Gefahr einer Überlastung ausgesetzt. Überbordende gesetzliche Maßnahmen, die in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingreifen, seien daher strikt abzulehnen, hält Norbert Hofer abschließend fest.

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