HC Strache: Klage gegen Dominik Nepp gestern eingebracht und Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt

Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung sind Überschreiten einer roten Linie

Wien (OTS) – HC Strache teilte heute mit, dass er am gestrigen Freitag, 18.09.2020, über seinen Anwalt, Mag. Georg Zechbauer, eine Klage gegen Dominik Nepp eingebracht habe. Die vom Landesparteiobmann der FPÖ Wien, Dominik Nepp, medial und öffentlich mehrfach getätigten und dokumentierten unwahren Behauptungen, die HC Strache in Misskredit bringen sollen, sind Ehrenbeleidigungen im Sinne von § 1330 Abs 1 ABGB und erfüllen den Tatbestand der Kreditschädigung des § 1330 Abs 2 ABGB. Darüber hinaus wurde in diesem Zusammenhang ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gestellt, wonach es Dominik Nepp zu unterlassen habe, weiterhin derartig unwahre Behauptungen zu tätigen.

„Hier wurde eine rote Linie bei Weitem überschritten, was ich mir als unbescholtener Bürger, der keinerlei strafbare Handlungen gesetzt hat, nicht länger gefallen lassen kann und will. Daher fordere ich Herrn Nepp auf, seine Aussagen und nicht haltbaren Behauptungen umgehend öffentlich zu revidieren und in gebotenem Umfang richtigzustellen. Ich selbst kann alle Vorwürfe zur Gänze entkräften und werde das auch tun, sobald ich die Gelegenheit dazu bekomme“, erklärte Strache.

Ein PDF der Klagsschrift steht unter www.teamhcstrache.at zum Download bereit.

Team HC Strache – Allianz für Österreich
Ing. Christian Höbart
Generalsekretär
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