Expertenanhörung zum Klimaschutzgesetz: CSU-Fraktion macht Klimaschutz konkret

München (ots) – Motivation und Mitnehmen, Überzeugen statt Vorschreiben, Freiwilligkeit statt Verbote: Bei der Expertenanhörung im Landtag hat die CSU-Fraktion den eingeschlagenen Weg beim Bayerischen Klimaschutzgesetz bekräftigt.

Konkret geht es um die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Diese Ziele sind im Bayerischen Klimaschutzprogramm 2050 festgehalten und sehen eine Reduzierung bis 2030 unter 5 Tonnen pro Einwohner und unter 2 Tonnen bis 2050 vor.

Generell hat das Bayerische Klimaschutzgesetz eine ergänzende Funktion, da die maßgeblichen Gesetzgebungskompetenzen, was die Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäuden und Landwirtschaft angeht, auf europäischer und Bundesebene liegen.

Für die konkrete Umsetzung des Klimaschutzgesetzes sorgt der 10 Punkte-Plan der Staatregierung mit zahlreichen Einzelmaßnahmen.

Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tanja Schorer-Dremel:

“Wir sind auf dem richtigen Weg und setzen dabei bewusst nicht auf Verbote und Zwang sondern auf Motivation, Freiwilligkeit und Innovation. Wir wollen mit dem richtigen Rahmen überzeugen. Der Freistaat geht hier mit seiner Vorbildfunktion voran: So will die bayerische Staatsverwaltung bis 2030 Klimaneutralität erreichen und bis spätestens 2050 soll ganz Bayern klimaneutral sein. Dafür müssen wir Klimapolitik und Innovation koppeln.”

Umweltpolitiker Martin Huber ergänzt:

“Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe für die gesamte Gesellschaft. Deshalb umfasst das 96-Maßnahmen-Paket auch sämtliche Bereiche von Mobilität, Landwirtschaft, Bauen, Innovation bis hin zu Energie. Bayerns Weg ist, Klimaschutz durch Innovation und Hightech voranzubringen und so mit Wertschöpfung zu verbinden. Denn nur wenn sich Ökologie und Ökonomie ergänzen, können die Klimaziele auch erreicht werden, ohne gleichzeitig unsere sozialen Standards zu gefährden. Für die CSU-Landtagsfraktion gilt daher der Dreiklang aus Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und sozialer Verträglichkeit.”

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