Justizministerium prüft Anhebung des Ehealters auf 18

Aussprache mit Justizministerin Zadić im Menschenrechtsausschuss

Wien (PK) – Die lange Dauer mancher Gerichtsverfahren, Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsehen, die Verhängung von U-Haft bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen und die Initiative der Regierung gegen Hass im Netz waren nur einige der Themen, die heute im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats bei einer Aussprache mit Justizministerin Alma Zadić zur Sprache kamen. Laut Zadić schaut sich das Justizministerium gerade an, ob das Ehealter in Österreich nicht generell auf 18 Jahre angehoben werden solle, auch ein Heiratsverbot von Cousins bzw. Cousinen wird in Erwägung gezogen. Im Zuge der Budgetverhandlungen will sich die Ministerin unter anderem für eine Anhebung der Honorare für GerichtsdolmetscherInnen und für GutachterInnen einsetzen. Die seit langem anstehende Reform des Maßnahmenvollzugs wird in zwei Teile gesplittet, bis zum Jahresende soll zunächst einmal eine Novelle zum Unterbringungsgesetz vorliegen.

Wie Zadić ausführte, dürfen Ehen in Österreich schon derzeit grundsätzlich erst mit Volljährigkeit geschlossen werden. Allerdings kann das Gericht auch schon 16-jährige Personen unter bestimmten Voraussetzungen für ehemündig erklären. Diese Bestimmung will man sich der Justizministerin zufolge nun anschauen, zumal sie für eingetragene Partnerschaften nicht gilt. Bei im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen gebe es Einzelprüfungen.

Um die Zahl Jugendlicher in Gefängnissen zu reduzieren, seien bereits einige Schritte gesetzt worden, hielt Zadić gegenüber Harald Troch (SPÖ) fest. Hier sieht sie den Ball nun bei den StaatsanwältInnen und RichterInnen. Troch hatte zuvor kritisiert, dass Österreich im internationalen Vergleich hohe Inhaftierungsraten bei Jugendlichen habe. Dadurch werde nicht nur die Resozialisierung erschwert, es gehe auch um menschenrechtliche Aspekte.

Beim Maßnahmenvollzug sieht Zadić die Justiz an die Grenzen stoßen. Die Zahlen würden in diesem Bereich “explodieren”, erklärte sie. Die schon seit langem angepeilte Reform soll nun zweistufig vorangetrieben werden, zunächst will Zadić die gesetzlichen Grundlagen für die Unterbringung psychisch Kranker novellieren, wobei es unter anderem um klare Verantwortlichkeiten gehe. Auch andere Empfehlungen von ExpertInnen sollen aufgegriffen werden. Den zweiten Schritt – eine grundsätzliche Reform des Maßnahmenvollzugs – peilt Zadić für die laufende Legislaturperiode an, hier werde es auch darum gehen, die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu berücksichtigen.

Heuer bisher 85 Häftlinge in ihr Heimatland überstellt

Die Zahl jener Häftlinge, die heuer in ihr Heimatland überstellt wurden, um dort ihre Haftstrafe abzusitzen, gab Zadić mit 85 an. 39 Übergaben seien in Planung. Überstellungen sind demnach teilweise durch die COVID-19-Pandemie verzögert worden. Man müsse auch die Haftbedingungen im Heimatland berücksichtigen, betonte Zadić, wobei in diesem Zusammenhang einige Projekte mit Serbien laufen. Auch mit Ungarn habe sie heuer bereits Gespräche geführt. In Richtung Christian Drobits (SPÖ) unterstrich Zadić, dass es auch ihr ein Anliegen sei, die Beschäftigungsquote in Haftanstalten zu erhöhen.

Noch keine validen Zahlen gibt es Zadić zufolge, was die mögliche Zunahme von Gewalt an Kindern in den letzten Monaten betrifft. Zuletzt hätten die Bezirksgerichte aber rückgemeldet, dass die einstweiligen Verfügungen zugenommen haben. Was das von Grün-Abgeordneter Ewa Ernst-Dziedzic geforderte Verbot medizinscher geschlechtseingreifender Eingriffe bei Babys (IGM) betrifft, ist das Justizressort laut Zadić derzeit dabei zu prüfen, ob es hier in Österreich Strafbarkeitslücken gibt.

Gegenüber ÖVP-Abgeordnetem Hans Stefan Hintner (ÖVP) räumte Zadić ein, dass es tatsächlich Verfahren gebe, die zu lange dauern. Im Herbst soll dazu eine Arbeitsgruppe starten. Es gehe darum, effizienter und schneller in der Strafverfolgung zu werden, sagte die Ministerin. Einige Schritte wurden ihr zufolge bereits gesetzt: So wurden zusätzlich 30 Staatsanwälte aufgenommen und bei Großverfahren Teamlösungen mit einem Teamleiter etabliert. Auch schaue man sich an, welche Berichtspflichten vermeidbar sind. Hintner hatte unter anderem beklagt, dass Verfahren bis zu 15 Jahre und länger dauern, was er für eine Zumutung für die Betroffenen hält.

Was die Gebühren für GerichtsdolmetscherInnen betrifft, hatte SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr darauf verwiesen, dass diese seit 13 Jahren nicht angepasst wurden und es für etliche Sprachen gar keine GerichtsdolmetscherInnen gebe. Zadić strebt in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit den Universitäten an, um die Liste der eingetragenen GerichtsdolmetscherInnen aufzustocken. Auch die Erhöhung der Qualität von Sachverständigengutachten ist Zadić ein Anliegen: Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die geplante Beschränkung der Zahl von Gutachtensaufträgen an einen Gutachter bzw. eine Gutachterin und Qualitätsrichtlinien. Eine entsprechende Gesetzesnovelle sei derzeit im innerkoalitionären Abgleich, informierte sie Johann Weber (ÖVP).

Hass im Netz: Eilverfahren soll Rechtsdurchsetzung verbessern

Gleich von mehreren Abgeordneten angesprochen wurde das Thema Hass im Netz, wobei Zadić FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf versicherte, dass das von der Regierung geplante Gesetzespaket einige Vorkehrungen enthalte, um ein “Overblocking” zu verhindern. So solle der Tatbestand der üblen Nachrede von Löschungsverpflichtungen ausgenommen sein, da es für Plattformen schwierig zu beurteilen wäre, ob eine Meinungsäußerung diesen Tatbestand erfülle. Zudem werde es nicht für jedes nicht gelöschte Posting eine Strafe geben. Zadić betonte außerdem, dass bei den einzelnen Straftatbeständen keine Verschärfung angedacht sei, vielmehr wolle man mit dem vorgesehenen Eilverfahren vor den Bezirksgerichten die Rechtsdurchsetzung verbessern. Zum Vorschlag von Graf, einen außertourlichen Entschuldigungsgrund bei verständlicher Empörung vorzusehen, merkte die Justizministerin an, im Strafgesetzbuch sei bei Beleidigungen schon jetzt eine Entschuldigungsmöglichkeit verankert, spezielle Regelungen für das Internet braucht es ihrer Meinung nach nicht.

Graf hatte im Rahmen der Aussprache außerdem die mögliche Verhängung von U-Haft bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie hinterfragt, insbesondere bei unbescholtenen Personen. Er hält das für überschießend, vor allem vor dem Hintergrund, dass etliche Verordnungen verfassungswidrig gewesen seien. Zadić hielt dazu fest, dass Vorstrafen “natürlich keine Voraussetzung für Untersuchungshaft sind”. In Einzelfälle wolle sie sich als Justizministerin nicht einmischen.

Rechtsberatung von Flüchtlingen: Zadić sieht Unabhängigkeit gewährleistet

Was die von Henrike Brandstötter (NEOS) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) angesprochene bevorstehende Übernahme der Rechtsberatung für Flüchtlinge durch die Bundesbetreuungsagentur anlangt, sei sie im intensiven Austausch mit dem Innenministerium, sagte Zadić. Der Rahmenvertrag sei kurz vor der Fertigstellung. Ihr als Justizministerin sei es wichtig, dass die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberatung gewährleistet sei. In diesem Sinn werde die Rechtsberatung von anderen Bereichen soweit wie möglich getrennt, die Fachaufsicht obliege ausschließlich dem Bereichsleiter. Auch auf einschlägige Akten werden der Geschäftsführer der Agentur bzw. andere Bereiche nicht zugreifen können. Vorgesehen sei außerdem ein besonderer Kündigungsschutz für RechtsberaterInnen und eine verpflichtende Ausbildung.

Von Katharina Kucharowits (SPÖ) auf die Situation in Griechenland und an den europäischen Außengrenzen angesprochen, verwies Zadić auf die vereinbarte massive Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds. Zudem bekräftigte sie, dass die Grünen für eine Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen in Österreich seien und darüber auch mit dem Koalitionspartner gesprochen werde.

Bundestrojaner vorerst nicht in Sicht

NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak teilte Zadić mit, dass derzeit noch kein Entwurf für einen verfassungskonformen “Bundestrojaner” am Tisch liege, wobei man sich das gemeinsam mit dem Innenminister anschauen müsse. Um antimuslimischem Rassismus vorzubeugen, sei der Verhetzungstatbestand erweitert worden, das gelte nicht nur fürs Internet, sondern etwa auch für Wahlplakate. Grün-Abgeordnete Faika El-Nagahsi hatte in diesem Zusammenhang beklagt, dass Gewalt, Anfeindungen und Übergriffe gegenüber MuslimInnen zuletzt zugenommen hätten. (Schluss Menschenrechtsausschuss) gs

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