Blimlinger: Lewit gegen Österreich – eine Hoffnung auf Gerechtigkeit für KZ-Überlebende

Am Freitag 11. Juni 2021 findet vor dem Obersten Gerichtshof die Verhandlung Österreich gegen Lewit statt – das Urteil wird mit Spannung erwartet

Wien (OTS) – Im Juli 2015 wurden in einem Artikel in der rechtsextremen Die Aula, die im Jahr 1945 Befreiten aus dem KZ Mauthausen als „Landplage“ und „Massenmörder“ bezeichnet, die „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das Land gezogen seien. Daraufhin erstattete der Nationalratsabgeordnete Harald Walser (Die Grünen – Die Grüne Alternative) im September 2015 wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz, die das Verfahren jedoch einstellte. Es folgten mehrere Einsprüche und Verfahren.

„Es ist allen voran dem ehemaligen Nationalratsabgeordneten der Grünen, Harald Walser, zu danken, dass er diesen Fall aufgegriffen hat und beharrlich geblieben ist. Mit Maria Windhager als Anwältin ist es gelungen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu erwirken, welches nun doch auf nationaler Ebene verhandelt werden muss“, hofft die Sprecherin der Grünen für Vergangenheitspolitik und Rechtsextremismus, Eva Blimlinger, auf Gerechtigkeit für KZ-Überlebende.

Am 11. Juni 2021 um 10 Uhr wird es einen erneuten Gerichtstermin im Zusammenhang mit dem Fall Lewit gegen Österreich geben, da die Generalprokuratur nun erfreulicherweise doch eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes beim Oberste Gerichtshof erhoben hat. Dem OGH steht es nun frei, die Begründungsmängel daraus aufzugreifen und eine Gesetzesverletzung festzustellen. „Es ist zu hoffen, dass der OGH dem Urteil des EGMR folgt. Zwar kann er das Urteil nicht aufheben, aber feststellen, dass dieses das Gesetz verletzt hat. Dies wäre auch rechtspolitisch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, fasst Blimlinger zusammen.

Für die Öffentlichkeit wäre es wichtig und interessant darzulegen, dass der EGMR eine Konventionsverletzung durch die österreichischen Gerichte festgestellt hat, weil diese die Begründungspflicht verletzt haben. Man könne weiter darauf eingehen, dass der Oberste Gerichtshof sich zum Begründungsmangel in dieser Sache noch nie geäußert hat und dies jetzt erstmals tun muss. Obwohl seitens der Beschwerdeführer*innen bereits einmal eine Erneuerung des Strafverfahrens wegen dem vorliegenden Begründungsmangel beantragt wurde, hat der Oberste Gerichtshof den Antrag damals aus formellen Gründen zurückgewiesen und sich nicht mit dem Begründungsmangel beschäftigt. Besonders aus diesem Grund wird die neue Entscheidung besonders wichtig.

„Außerdem wäre es wirklich an der Zeit, dieses Unrechtsurteil aus der Welt zu schaffen. Nicht zuletzt, weil die Beschwerde führenden Personen langsam sterben. Die wenigen, die noch leben, erwarten das Urteil mit großem Interesse. Aba Lewit starb am 16. November 2020“, erwartet Blimlinger die Entscheidung mit Spannung.

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