
Das EAG im Schlusssprint
Wien/Linz (OTS) – Jetzt ist es fix! Knapp vor der Sommerpause wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) heute im Nationalrat beschlossen und kann nun rasch umgesetzt werden. Für die Energiewirtschaft stellt sich jetzt die Frage: Ende gut – Alles Gut?
In einem intensiven Gesetzgebungsprozess wurden bisher zwei Regierungsvorlagen des EAG veröffentlicht. Die Stellungnahmen von Stakeholdern der Energiebranche, die Abstimmung mit der Europäischen Kommission und vor allem der politische Interessensausgleich für die Erlangung der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit haben noch zu etlichen Änderungen der ursprünglichen Gesetzesvorlage geführt. Während manche Kritik offenbar gehört wurde, sind an diversen anderen Stellen keine Änderungen erfolgt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft sind noch nicht abschätzbar. Das Potential für Erneuerbare-Energie-Projekte ist aber enorm.
Das EAG hat die erste Hürde nun zwar genommen, bis zum Inkrafttreten ist es allerdings noch ein weiter Weg. Zunächst ist die Beschlussfassung im Bundesrat erforderlich, diese ist für den 14. Juli vorgesehen. Zusätzlich muss die Europäische Kommission dem EAG-Paket noch aus beihilferechtlicher Sicht zustimmen; mit einer Erledigung ist im Laufe der nächsten Wochen zu rechnen. Danach heißt es endlich: Weg frei für die Energiewende!
Die Gründungsmitglieder der Haslinger / Nagele-Praxisgruppe „360° Erneuerbare Energie“, Dr. Johannes Hartlieb, BSc, Mag. Kaleb Kitzmüller und Ing. Mario Laimgruber, LL.M., sind nach Monaten der intensiven Beschäftigung mit dem EAG-Gesetzestext nun erfreut, den neuen Rechtsrahmen in die Praxis zu tragen und Klienten auch weiterhin erfolgreich bei der Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Projekten zu unterstützen.
„Die Wirksamkeit des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes hängt von der konkreten Umsetzung der Fördermaßnahmen ab. Daneben müssen auch die Länder rasch neue Förderungen schaffen, damit das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die volle Wirkung entfalten kann.“
Dr. Johannes Hartlieb, BSc
„Viele Energiegemeinschafts-Projekte liegen bereits seit Monaten in den Schubladen von motivierten Pionieren. Endlich ist absehbar, dass die Umsetzung bald erfolgen kann. Ein wichtiger Baustein der Energiewende!“
Mag. Kaleb Kitzmüller
„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt sind die Länder und Gemeinden am Zug. Raumordnungsrechtlich muss der Boden für die Energiewende großteils erst bereitet werden.“
Ing. Mario Laimgruber, LL.M.
Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH
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