Nationalrat beschließt umfassende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Köstinger: Gesetz schafft gute rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen in schnelles Internet

Wien (PK) – Eine umfassende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erhielt heute die mehrheitliche Zustimmung des Nationalrats. Ziel der weitreichenden Änderungen, die das TKG 2021 bringt, ist die Schaffung transparenter rechtlicher Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsmarkt, von dem Mobilfunkbetreiber und KonsumentInnen gleichermaßen profitieren sollen. Unter anderem soll es transparentere Bestimmungen bei Frequenzvergaben geben. Vor allem sollen Investitionen in eine leistungsfähige Mobiltelefonie und in schnelles Internet angeregt werden. Die Novelle setzt dazu Wettbewerbsvorgaben der EU für die elektronische Kommunikation im nationalen Recht um. KonsumentInnen stellt das Gesetz mehr Transparenz und Vereinfachungen beim Abschluss, der Änderung und der Kündigung von Verträgen in Aussicht. Außerdem soll mit der Novelle das öffentliche Warn- und Notrufsystem verbessert werden, etwa indem Warnhinweise und Notrufe künftig in Form von Textnachrichten abgesetzt werden können.

Im Forschungsausschuss hatten neben den Abgeordneten der ÖVP und der Grünen nur die Freiheitlichen für die Gesetzesvorlage gestimmt, während SPÖ und NEOS ihre Zustimmung im Plenum von weiteren Abänderungen abhängig machten. In der Plenardebatte signalisierten die Abgeordneten der NEOS ihre Zustimmung zum Großteil der Novelle. Sie verlangten jedoch eine getrennte Abstimmung zu einer Bestimmung über Haftungsfragen, die sie nicht mittragen wollten. Die SPÖ sah einige wesentliche Forderungen nicht erfüllt und verweigerte dem Gesetz insgesamt die Zustimmung.

Wie sie bereits im Forschungsausschuss angekündigt hatten, brachten ÖVP und Grüne im Nationalrat noch einen Abänderungsantrag ein. Neben der Behebung von Redaktionsversehen und Tippfehlern wurden Bestimmungen zum Amateurfunk ergänzt und verschiedene Fristen angepasst. So wurde klargestellt, dass eine abgelaufene Amateurfunkbewilligung durch einen formlosen Antrag verlängert werden kann. Die Fristen für das Außerkrafttreten von Amateurfunkbewilligungen wird um zwei Jahre nach hinten verschoben, um AmateurfunkerInnen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Auch zwei von ÖVP und Grünen im Ausschuss angekündigte Entschließungsanträge wurden im Plenum eingebracht und erhielten mehrheitliche Zustimmung. So wird die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ersucht, zu prüfen, ob im Bereich des Amateurfunks teilweise Gebührenreduktionen bzw. -befreiungen möglich sind. Außerdem solle in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob die Gebühren bei Relaisfunkstellen entfallen bzw. entsprechend der tatsächlichen Leistungsstufe festgelegt werden können. Der zweite Antrag ersucht die Ministerin, eine Regelung zu erarbeiten, mittels welcher die Prüfungskommission für die Amateurfunkprüfungen, ausgenommen für die höchste Bewilligungsklasse, künftig ausschließlich aus erfahrenen FunkamateurInnen bestehen kann, die vom Ressort zu bestellen wären.

Das neue TKG enthalte zweifellos viele positive Punkte, etwa Erleichterungen zugunsten von kleinen Unternehmen und Verbesserungen von Haftungsregelungen, konzedierte Petra Oberrauner (SPÖ). Allerdings entfalle nun das Recht, kostenlos aus Verträgen auszusteigen. Zu befürchten sei, dass Anbieter die neuen Regeln zur Erhöhung von Tarifen nützen. Auch gebe es neue Unklarheiten bei den Informationen über Standortdaten und Stammdaten. Oberrauner sieht eine Gesetzeslücke in einem sensiblen Bereich des Datenschutzes. Ohne entsprechende Änderungen könne die SPÖ daher nicht zustimmen, sagte auch Katharina Kucharowits (SPÖ). Das Gesetz bringe für den Netzausbau nicht das, was versprochen werde. Zudem sei die wichtige Frage von Netzsperren durch die Novelle nicht geregelt worden. Das Versprechen von Abgeordneten der Koalition, einen Stakeholderprozess dazu zu beginnen, sei noch zu unverbindlich, bekräftigte SPÖ-Abgeordnete Nurten Yilmaz.

Erfreut über die Neufassung des TKG zeigte sich Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Die Neukodifizierung des Gesetzes berücksichtige aktuelle technische Standards und schaffe eine gute Grundlage für den Ausbau de Breitbands, für transparente Frequenzvergaben, einen besseren Konsumentenschutz und für mehr Datensicherheit. Neben Katastrophenwarnungen per Textnachricht könne nun ein Notruf auf Textbasis abgesetzt werden. Die gemeinsame Nutzung von Sendemasten durch Unternehmen vermeide das Entstehen eines Waldes von Sendemasten, machte Himmelbauer einen Vorteil der neuen Regelungen deutlich. Richtig sei auch, dass AmateurfunkerInnen, die wichtige Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, ebenfalls von einer Entbürokratisierung profitieren.

Von einer sehr gelungenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sprach auch Josef Smolle (ÖVP). Diese habe ein gut lesbares Gesetz geschaffen. Die Novelle sorge für ein ausgewogenes Verhältnis von Wettbewerb und regulatorischen Eingriffen. Das sei wichtig, damit die öffentliche Hand ihre Verantwortung für eine wichtige Infrastruktur wahrnehmen könne. Der Stakeholderprozess zum Thema Netzsperren sei bereits begonnen worden, er erhoffe sich ein breite Beteiligung. Carina Reiter (ÖVP) lobte die Fortschritte beim Ausbau des Internets im ländlichen Raum.

Seit der letzten Novellierung des TKG hätten sich viele Rahmenbedingungen drastisch geändert, erläuterte Süleyman Zorba (Grüne). Die EU habe darauf mit einer Richtlinie reagiert, die Österreich bei der Umsetzung genützt habe, um Investitionen in schnelles Internet zu stimulieren. Ein neuer Beirat werde die sichere Nutzung des neuen Mobilfunkstandards überwachen. KundInnen würden ein Recht auf transparentere Verträge erhalten, mit denen sie Angebote besser vergleichen könnten.

Das Gesetz bringe unter anderem für Mobilfunkanbieterinnen eine Reihe deutlicher Verbesserungen, meinte Gerhard Deimek (FPÖ). Von guten rechtlichen Rahmenbedingungen und Investitionen in schnelles Internet würden die Wirtschaft und letztlich auch die KonsumentInnen profitieren, zeigte sich der FPÖ-Abgeordnete überzeugt. Allerdings hätte man die Abgeltung von Standortrechten und die Frage der Barrierefreiheit noch besser regeln können, merkte Deimek an.

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sah im Gesetz zahlreiche Verbesserungen und eine gute Basis für den Ausbau des Breitbandnetzes. Dieser müsse noch weit schneller vorangetrieben werden. Nicht völlig zufrieden seien NEOS mit der Umsetzung des Konsumentenschutzes, hier wäre mehr möglich gewesen. Der vorgesehene neue Fachbeirat habe unter anderem die Aufgabe, darauf zu achten, bei welchen Anbietern sensible Infrastruktur angekauft könne. Daher sei es wichtig, dass er nach fachlichen, nicht nach politischen Kriterien besetzt werde, mahnte der NEOS-Abgeordnete ein.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger sagte, das TKG 2021 bringe zahlreiche Neuerungen, etwa bei den Standards für Konsumentenschutz und für die Barrierefreiheit. Das TKG 2021 berücksichtige neue technische Standards und die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes. Von den neuen Rahmenbedingungen profitieren ihrer Ansicht nach sowohl Anbieter als auch KosumentInnen. Das gelte vor allem auch im ländlichen Raum, zeigte sich Köstinger überzeugt. Mit der nun anbrechenden Ära des schnellen Mobilfunks würden ein Internet der Dinge, neue industrielle Anwendungen, automatisiertes Fahren und neue Gesundheitsdienste möglich. Österreich sei in den letzten Jahren dem ambitionierten Ziel beim flächendeckenden Angebot sehr viel nähergekommen. Auch das neue Budget treffe Vorsorge für den Breitbandaufbau.

Nationalrat lehnt SPÖ-Forderungen zu barrierefreien Notrufnummern und freier Endgerätewahl ab

Mit in Verhandlung standen zwei Anträge der SPÖ, die keine Mehrheit fanden. Ein Entschließungsantrag der SozialdemokratInnen zur barrierefreien Kommunikation bei Notrufnummern sieht die Bundesregierung weiter säumig bei der Umsetzung der EU-Richtlinie EECC (European Electronic Communications Code), die über das neue Telekommunikationsgesetz hinausgehe. Die Regierung habe leider nur das Mindestmaß umgesetzt, kritisierte Melanie Erasim (SPÖ). So müsse etwa die Videotelefonie berücksichtigt werden. Sie verstehe nicht, wieso man hier die Verantwortung auf die Bundesländer abschiebe. Wichtig wäre auch, barrierefreie Notrufe insgesamt bekannter zu machen.

Aus Sicht von Abgeordnetem Josef Smolle (ÖVP) und von Bundesministerin Elisabeth Köstinger geht die Kritik der SPÖ ins Leere, da die erhobenen Forderungen bereits ausreichend umgesetzt seien. Heike Grebien (Grüne) betonte, dass das Ressort nun auch per Verordnung Schritte setzen könne, damit ein entsprechendes barrierefreies Angebot geschaffen wird.

Die SPÖ kritisierte weiter, dass in Österreich noch immer das Modem bzw. der Router als Teil des Providernetzwerkes gesehen wird. Das Telekommunikationsgesetz solle festlegen, dass die Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze den EndnutzerInnen bei der Nutzung von Telekommunikationsendeinrichtungen das Gerät zu Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben dürfen, lautete die SPÖ-Forderung. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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