Konsumentenschutzausschuss: Opposition vermisst weiterhin nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI

Zahlreiche Oppositionsanträge zu den Themen Schuldnerschutzschirm, Energiearmut und Reparaturbonus

Wien (PK) – Mit dem zunehmenden gesellschaftlichen Problem der Überschuldung befassten sich zahlreiche Entschließungsanträge von SPÖ und FPÖ, die heute im Konsumentenschutzausschuss behandelt und zum Großteil vertagt wurden. Aber auch der thematische Dauerbrenner “nachhaltige Absicherung der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation” stand wieder auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang versicherte der zuständige Minister Wolfgang Mückstein, dass nicht nur die Mittel für nächstes Jahr in der Höhe von insgesamt 5 Mio. € gewährleistet seien, sondern bald auch eine langfristige Lösung der budgetären Situation des VKI gefunden werden soll.

Abgeordneten Christian Drobits (SPÖ) ging es bei seinen vielfältigen Forderungen vor allem darum, einen Schuldnerschutzschirm für alle jene Menschen zu spannen, die fleißig arbeiten und dennoch aufgrund von verschiedenen Umständen wie Krankheit, Pensionierung oder Corona-Pandemie unverschuldet in schwierige finanzielle Lagen geraten seien. Vorgeschlagen wurde ein ganzes Maßnahmenbündel, das von einer Deckelung der Zinsen bei Kontoüberziehungen bis zur Begrenzung von Inkassokosten reichte.

Insbesondere müssten das Kreditvergabe- und Bankspesensystem reformiert werden. Auch die Initiativen der Freiheitlichen gingen in eine ähnliche Stoßrichtung. Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) trat nicht nur für transparente und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren, sondern auch für den Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen ein.

Generell wurde von oppositioneller Seite die “Vertagungsorgie” beklagt. Andreas Kollross (SPÖ) sprach angesichts der Tagesordnung, die nur SPÖ und FPÖ-Anträge aufwies, von einem Stillstand in der Konsumentenschutzpolitik.

Opposition kritisiert neuerliches Verschieben einer nachhaltigen budgetären Lösung für den VKI

Ein von SPÖ und FPÖ erstmals schon im Frühjahr 2020 beantragtes neues VKI-Finanzierungsgesetz zielt darauf ab, die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation dauerhaft sicherzustellen (331/A). Demnach soll der Bund dem VKI 4,75 Mio. € jährlich ab 2020 – wertgesichert -zur Verfügung stellen. Im Gegenzug hätte der VKI vertraglich vereinbarte Leistungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu erbringen, wobei im Gesetz insbesondere Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen sowie die Führung von Musterprozessen genannt werden. Wirksame Kontrollen sollen dabei sicherstellen, dass der VKI die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet. Gleichzeitig wollen SPÖ und FPÖ ausdrücklich verankert wissen, dass der Bund als Geldgeber den VKI nicht zwingen kann, gegen seine Grundsätze und gegen Verbraucherinteressen zu handeln. Eine direkte Widmung von Kartellstrafen für den VKI ist nicht mehr vorgesehen.

Begründet wird die mehrheitlich vertagte Initiative von den Antragstellern Markus Vogl (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) damit, dass der Verein für Konsumenteninformation seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Verbraucherrechten leistet und man auf die geänderte Finanzlage durch den sukzessiven Rückzug von drei der vier Gründungsmitglieder reagieren müsse. Ohne gesetzlichen Förderanspruch könne der VKI seine bisherigen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten, sind sie überzeugt.

Bundesminister Wolfgang Mückstein zeigte sich verwundert, dass heute ein “alter Antrag” auf der Tagesordnung stehe, zumal die darin angeführten Zahlen hinter dem aktuellen Ansatz zurückbleiben. Im Rahmen des Bundesbudgetbegleitgesetzes 2022 seien nunmehr 5 Mio. € für den VKI vorgesehen, wobei die Mittel auf ein Jahr befristet seien. Der Ressortchef informierte auch darüber, dass derzeit noch umfassende Evaluierungen laufen und zwei Studien in der Pipeline seien. Darin sollen Fragen wie die Entwicklung des Personalstands, die Kostensituation oder die Qualitätsstandards näher beleuchtet werden. Außerdem wolle er alle KonsumentenschutzsprecherInnen zu einer Online-Konferenz am 10. November einladen, wo Best-Practice-Modelle aus verschiedenen Ländern (u.a. Deutschland, Italien, Großbritannien) präsentiert und die unterschiedlichen Herangehensweisen analysiert werden sollen.

Massive Kritik kam von der Opposition, die die jahrelange Debatte um eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung des VKI nicht nachvollziehen konnte. Sowohl Andreas Kollross (SPÖ) als auch Peter Wurm, Walter Rauch (beide FPÖ) sowie Felix Eypeltauer (NEOS) drängten auf eine rasche Lösung. Die Zeit wäre wirklich reif dafür, unterstrich auch Christian Drobits (SPÖ), die rund 200 MitarbeiterInnen des VKI würden sich jedenfalls ein klares Zeichen verdienen.

Anträge zu Preismonitoring, Teuerungsstopp und Verhinderung von Energiearmut

Die COVID-19-Krise habe zu einer nachhaltigen Störung der österreichischen Wirtschaft und zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosenzahlen sowie der Inflationsrate geführt, begründet Walter Rauch (FPÖ) einen Antrag seiner Fraktion (625/A(E)). Der private Konsum wurde auf das Notwendigste eingeschränkt, was unter anderem im Tourismus, in der Gastronomie und in Teilen des Handels besonders zu spüren war. In anderen Branchen wiederum kam es zu einer verstärkten Nachfragesituation und somit zu steigenden Preisen. Es brauche daher nach Ansicht der Antragsteller einen Maßnahmenmix, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Im Zentrum stehe dabei ein “COVID-19-Warenkorb”, wobei die entsprechenden Daten monatlich von der Statistik Austria bereitgestellt werden sollen.

Ein weiteres großes Problem würden nach Ansicht der FPÖ die hohen Energiepreise darstellen (2000/A(E)). Anstatt Maßnahmen gegen die Energiearmut in Österreich zu setzen, mache die Bundesregierung geradezu das Gegenteil. So komme mit dem jüngst beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie mit der kürzlich präsentierten CO2-Steuer im Rahmen der Steuerreform, eine weitere “Belastungslawine” auf die Haushalte zu, heißt es im Antrag. Die Freiheitlichen fordern deshalb von der Bundesregierung, auf die heimischen Energieversorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, entsprechend einzuwirken, damit diese von Strom-und Gaspreiserhöhungen Abstand nehmen.

Fakt sei, dass das tägliche Leben für die KonsumentInnen, vor allem durch die Preiserhöhungen beim Tanken und Heizen teurer geworden sei, betonte Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ). Dem gelte es entgegenzuwirken. Sie spreche sich gegen ein “Gießkannenprinzip” aus, damit alle KonsumentInnen nicht von der Teuerung betroffen sind, so Ulrike Fischer (Grüne). Es gebe durch die Heizkostenzuschüsse der Bundesländer bereits Unterstützung für Härtefälle. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz werde zudem teilweise schnelle Erfolge bringen. Für Felix Eypeltauer (NEOS) ist das beste Mittel gegen soziale Härtefälle die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen.

Besorgt über den gegenwärtigen Energiepreisanstieg zeigt sich auch die SPÖ (1963/A(E)). Neben den hohen Gaspreisen werde durch die von den Regierungsparteien angekündigte Steuerreform eine CO2-Steuer für die KonsumentInnen schlagend. Hinzu komme noch die Unübersichtlichkeit der Energiepreise der einzelnen Anbieter. Die KonsumentInnen müssten jedoch in der Lage sein, faktenbasiert Kaufentscheidungen treffen zu können. Die SozialdemokratInnen fordern in ihrem Entschließungsantrag deshalb die Bundesregierung auf, ein täglich aktualisiertes und barrierefrei abrufbares Preis-Monitoring für alle Energielieferanten, die von der C02-Steuer betroffen sind, zu veranlassen. Dieses soll die Anführung der C02-Steuer sowie der Mehrwertsteuer beinhalten.

Es gehe um die Ansiedelung einer Serviceleistung für die BürgerInnen im Ministerium und nicht um gesetzliche Eingriffe, erklärte Andreas Kollross (SPÖ). ÖVP-Mandatar Rudolf Taschner entgegnete, dass ein Preis-Monitoring bereits von der E-Control sowie der Österreichischen Energieagentur durchgeführt werde, weshalb man dem Antrag der SPÖ nicht zustimme.

Während die beiden FPÖ-Anträge vertagt wurden, wurde die SPÖ-Initiative abgelehnt.

SPÖ-Schuldnerschutzschirm: Maßnahmenpaket für überschuldete Haushalte

Zahlreiche ExpertInnen würden davon ausgehen, dass infolge der Corona-Krise mit einer drastischen Zunahme von überschuldeten Haushalten, Privatinsolvenzen und Konkursen zu rechnen sei, gab SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits zu bedenken. Seine Fraktion habe daher eine Reihe von Entschließungsanträgen eingebracht, die viele Vorschläge enthalten, um die Folgen dieser bedenklichen Entwicklung abfedern zu können. Mittlerweile seien in jedem fünften Haushalt Einbußen zu verspüren, in vielen Fällen wären notwendige Anschaffungen nicht mehr möglich. Insgesamt seien laut Schätzungen über eine Million Personen betroffen. Was die Einkommensverluste angeht, so sei von einem Minus von 620 € pro Haushalt auszugehen, führte Drobits ins Treffen. Auch FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm unterstützte die Anliegen der SPÖ, da KonsumentInnen keine Bittsteller sein sollten und es um “Waffengleichheit” gehe.

Um coronabedingt unverschuldet in Zahlungsprobleme geratene KreditnehmerInnen zu schützen, sollte daher nach Ansicht der SPÖ etwa für den Zeitraum der Pandemie bei gestundeten Krediten ein Zinsenstopp vorgesehen und keine Spesen für Stundungsvereinbarungen bzw. sonstige Kreditvertragsänderungen verrechnet werden (1857/A(E)). Kreditstundungen dürften zudem keine Negativeinträge in den Bonitätsdatenbanken von Wirtschaftsauskunfteien nach sich ziehen. Die Wahrung der bestehenden Fristen zur Löschung von Negativeinträgen soll durch die Datenschutzbehörde geprüft werden können (1858/A(E)). Weitere Forderungen betreffen eine Revision der Verbraucherkredit-Richtlinie und deren Umsetzung im Verbraucherkreditgesetz (1859/A(E)) sowie einen Sonderzinssatz für Kontoüberziehungen während der Corona-Pandemie von maximal 5% (1860/A(E)). Weiters soll im Falle von Zahlungsproblemen bei Konsum-oder Hypothekarkrediten sowie bei Kontoüberziehungen auf Verzugszinsen und Mahnspesen seitens der Banken verzichtet und keine abrupten Kreditkündigungen veranlasst werden können (1862/A(E)). Wichtig wäre auch eine Deckelung der Kontoüberziehungszinsen, die derzeit im Durchschnitt bei 10% bis 11% liegen (1855/A(E)).

Auch Verzugszinsen und Betreibungskosten, insbesondere durch das Einschalten von Inkassobüros, sollen begrenzt und verbindlich geregelt werden (1866/A(E)). Im Schuldnerschutzschirm ebenfalls enthalten sind Maßnahmen zur Verhinderung nicht rückzahlbarer Kredite, auch “notleidende Kredite” genannt, anstatt deren lukrativen Verkauf. Beim Non-Performing-Loans-Aktionsplan der EU brauche es eine dementsprechende Änderung der Prioritäten, so die SPÖ (1863/A(E)). Zudem soll es zur Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten kommen, da bei Einschaltung von Inkassobüros oft eine Vielzahl an Spesen anfallen und es zu einer Kostenfalle für die KonsumentInnen kommen könne (1864/A(E)). Außerdem soll im Sozialministerium eine unabhängige Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen eingerichtet werden. Dabei soll der Fokus auch auf soziale Auswirkungen finanzieller Probleme gelegt werden (1861/A(E)).

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) gab im Zusammenhang mit den Kreditvergaben zu bedenken, dass die KundInnen umfassende gesetzlich abgesicherte Informationsrechte haben und zu starke Vorgaben an die Banken der freien Marktwirtschaft widersprechen würden. Alexandra Tanda (ÖVP) wies darauf hin, dass der Anteil an Non-Performing-Loans während der Corona-Krise kaum gestiegen sei. Abgeordneter Kurt Egger (ÖVP) berichtete zudem darüber, dass es bezüglich der Begrenzung der Inkassogebühren bereits einen Vorschlag zu einer Neuregelung gebe; dies sei auch im Regierungsprogramm verankert.

Bei der Abstimmung wurden alle Anträge vertagt.

Absicherung des Existenzminimums und von unpfändbaren Beträgen und mehr Transparenz bei Pfandleihverträgen

Eine sozial verträgliche Regelung bei Lohnpfändungen steht im Fokus eines weiteren Antrags der SPÖ (1544/A(E)). Darin wird kritisiert, dass unpfändbare Beträge nicht vor dem Zugriff durch die GläubigerInnen geschützt seien. So könne etwa die während der Corona-Krise beschlossene Einmalzahlung für ArbeitslosengeldbezieherInnen in der Höhe von 450 € gepfändet werden. Um zu gewährleisten, dass die Betroffenen nicht einer zusätzlichen, unzumutbaren Verringerung ihres ohnehin kargen Einkommens ausgesetzt sind, sollten in Hinkunft zusätzliche finanzielle Hilfestellungen in Notsituationen von der Pfändung ausgenommen werden. Die unpfändbaren Beträge sollten auf dem Konto gekennzeichnet werden und automatisch geschützt sein. Laut Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) ist die vom April 2021 stammende SPÖ-Forderung nicht mehr aktuell, da es im Rahmen der vom Nationalrat im Juli 2021 einstimmig beschlossenen Reform des Exekutionsrechts bereits zu einer Erhöhung der unpfändbaren Beträge gekommen sei.

Obwohl Pfandleihverträge in den letzten Jahren an Bedeutung verloren hätten, seien diese pandemiebedingt wieder auf dem Vormarsch, heißt es in einer weiteren SPÖ-Initiative (1856/A(E)). Eine Studie der Arbeiterkammer belege, dass es große Unterschiede bei den Gebühren und Zinsen der Pfandhäuser gebe. Daher fordern die SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, für Pfandleihverträge eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die Mindestanforderungen der Transparenz, Mindestinformation über alle anfallenden Zinsen und Gebühren, sowie eine Deckelung des Effektivzinssatzes, insbesondere des Jahreszinssatzes, beinhaltet. Beide Anträge wurden vertagt. Er wisse aus der Praxis, dass die Zinsen teilweise bis zu 300% überschritten werden, konstatierte Abgeordneter Drobits (SPÖ).

SPÖ: Schuldneratlas zur Erhebung der Überschuldung und mehr Finanzbildung

Generell wäre es nach Ansicht des Abgeordneten Christian Drobits wichtig, über eine bessere Datenlage zur Problematik der Überschuldung in Österreich zu verfügen, derzeit sei man nämlich “im Blindflug unterwegs”. Er schlägt daher die Erstellung eines jährlichen Schuldneratlas nach deutschem Vorbild vor. Damit wäre auch die Politik besser in der Lage, faktenbasierte und treffgenaue Maßnahmen zu setzen (1587/A(E)). Diese Initiative wurde auch von Felix Eypeltauer (NEOS) unterstützt, der die nähere Untersuchung dieses Themas im Rahmen eines Forschungsprojekts anregte.

Abgeordnete Elisabeth Götze (Grüne) begründete den Vertagungsantrag damit, dass einerseits bereits Daten von verschiedenen Organisationen wie z.B. Kreditreform, Gläubigerschutzverbände oder Schuldnerberatungsstellen vorliegen würden und anderseits im Justizministerium ein Exekutionsregister neu eingerichtet wurde. Außerdem sollen ab November zusätzliche Daten auf EU-Ebene vorliegen, wo quartalsmäßig Informationen u.a. über die Verschuldung von Privathaushalten gesammelt werden. Erst danach könne man beurteilen, ob es noch weitere Maßnahmen brauche, machte auch Ulrike Fischer von den Grünen geltend.

Außerdem plädierte Drobits erneut für die Etablierung einer “Basis-Finanzbildung” vorzugsweise in den Schulen, um Kinder und Jugendliche mit dem sinnvollen Umgang mit Geld und den finanziellen Alltagskompetenzen im Konsumentenleben vertraut zu machen (1865/A(E)). Da vor allem viele junge Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten würden, sei eine verstärkte Finanzbildung für jeden und jede Einzelne/n als auch für die Gesellschaft insgesamt von großer Bedeutung, betonte Petra Wimmer (SPÖ). Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) verwies auf Maßnahmen zur Finanzbildung durch den Finanzminister. Dem schloss sich auch Bundesminister Mückstein an. Die nationale Finanzbildungsstrategie beinhalte bereits Teile der SPÖ-Forderungen. Zudem werde es zur Gründung einer spezialisierten Anlaufstelle für mit Kreditrückzahlungen in Verzug geratene KonsumentInnen kommen.

Beide Anträge wurden vertagt.

FPÖ: Statusbericht über Regelungen im Bereich der Inkassogebühren sowie Verlängerung der Corona-Kreditstundungen

Unter Bezugnahme auf eine am 8. Juli im Nationalrat gefasste Entschließung betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren forderten auch die Freiheitlichen die zuständigen Ressortchefs auf, dem Parlament bis zum 1. Februar 2021 einen Bericht über die Umsetzung dieses Vorhabens zuzuleiten. Darin soll insbesondere ein Status über die Evaluierung der Verordnung des Wirtschaftsressorts über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen enthalten sein (1032/A(E)). Der Antrag wurde vertagt.

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen die Forderung der Freiheitlichen nach einem Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen bis zum Ende der Wirtschaftskrise (1671/A(E)). Das coronabedingte Kreditmoratorium für die Dauer von zehn Monaten sei ein wichtiges Instrument gewesen, eine gesetzliche Verlängerung der Stundungen könne sich jedoch teilweise negativ auf Kreditrückzahlungen auswirken, begründete Ulrike Fischer (Grüne) die Ablehnung des Antrags. Dem hielt Walter Rauch (FPÖ) entgegen, dass solange es weiterhin Kurzarbeit und somit Einkommensverluste gebe, weiterhin Kreditstundungen möglich sein müssten.

Weitere FPÖ-Anträge zur Bargeldabschaffung, Reparaturbonus und Dorfläden vertagt

Auch die weiteren FPÖ-Initiativen wurden durch ÖVP und Grüne mehrheitlich vertagt. Die Freiheitlichen sprechen von einem “Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU” (299/A(E)) und fordern, dass alle Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und es zu keiner Aufrundung der Preise kommt. Zwei weitere Anträge betreffen den Reparaturbonus. Einerseits drängen die Freiheitlichen auf eine frühere Umsetzung eines vor dem Sommer einstimmig vom Nationalrat beschlossenen Entschließungsantrages zu einer bundesweiten Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro- und Elektronikgeräte. Geht es nach der FPÖ, soll diese noch vor Jahresende in Kraft treten (1626/A(E)). Andererseits wird ein Bundesreparaturbonus nach dem Vorbild des Wiener Reparaturbonus, bei dem Reparaturen mit 1.000 € pro Jahr und pro Person gefördert werden sollen, eingefordert (1627/A(E)). Zudem fordert die FPÖ eine bessere rechtliche Grundlage von Direktvermarktern (Dorfläden, Selbstbedienungsläden), damit diese bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen (1258/A(E)). (Schluss) sue/med

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