Volksanwaltschaft fordert einheitliches Vorgehen bei seltenen Krankheiten

Achitz: Unverständlich, dass in der fusionierten ÖGK die Patient*innen immer noch länderweise unterschiedlich behandelt werden

Wien (OTS) – Die Volksanwaltschaft fordert die Krankenkassen zu einer einheitlichen Regelung für Menschen mit seltenen Krankheiten auf. Patient*innen mit seltenen Stoffwechselerkrankungen müssen Woche für Woche ins Spital, obwohl die Behandlung auch zuhause stattfinden könnte. “Ob das ermöglicht wird, ist aber davon abhängig, bei welcher Krankenkasse die Betroffenen versichert sind – oder sogar vom Bundesland, obwohl sie in der mittlerweile fusionierten ÖGK versichert sind”, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz.

Einen aktuellen Fall hat Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ aufgezeigt: Fritz K. ist 19 Jahre alt und hat Morbus Hunter (MPS). Er erhält seit seinem fünften Lebensjahr eine Enzymersatztherapie. Die Therapie ist lebensnotwendig und wird einmal wöchentlich in Form einer mehrstündigen Infusion im Krankenhaus Mödling durchgeführt. „Der Zeitaufwand für die Familie, die in Wien lebt, ist enorm“, sagt Achitz.

Freie Wahl für Patient*innen, egal in welchem Bundesland sie ÖGK-versichert sind!

Dabei könnte die Therapie auch zuhause durchgeführt werden, was auch die behandelnden Ärzte empfehlen. Fritz‘ Mutter bemüht sich schon lange um die Bewilligung einer Heimtherapie – aber die damals zuständige WGKK hat entsprechende Anträge wiederholt abgelehnt. Andere Krankenkassen hatten hingegen mit den Ländern vereinbart, dass eine solche Behandlung auch zuhause möglich ist. Frau K. hat daher bei der neuen ÖGK erneut eine Heimtherapie für Fritz beantragt – die Ablehnung folgte Anfang August.

Achitz fordert von der ÖGK, die Heimbehandlung in ganz Österreich zu ermöglichen: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die ÖGK nach der Fusion die Patient*innen in den einzelnen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich behandelt. Und auch die anderen Sozialversicherungsträger sollten einheitlich vorgehen. Die Patient*innen müssen freie Wahl haben, wenn die behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte keine Einwände gegen eine Heimtherapie haben.”

Kranke Menschen leiden, weil Finanzierungsströme des Gesundheitssystems kompliziert sind

Dass die ÖGK nun sagt, man wäre gerade dabei, Rahmenbedingungen für eine Heimtherapie zu schaffen, ist Achitz zu wenig: “Familie K. braucht die Heimtherapie sofort. Wer zahlt, sollen sich die beteiligten Kassen und Länder im Hintergrund ausmachen. Hier müssen kranke Menschen zusätzlich leiden, weil die Finanzierungsströme des österreichischen Gesundheitssystems kompliziert sind”, erklärte der Volksanwalt. “Die Betroffenen und ihre Familien sind durch die Krankheit ohnehin schwer belastet. Es sollte daher jede medizinisch vertretbare Möglichkeit ergriffen werden, um ihnen den Alltag zu erleichtern.”

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
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