Kulturausschuss beschließt Verlängerung der Corona-Hilfen für den Kunst- und Kulturbereich

Zahlreiche Oppositionsanliegen abgelehnt oder vertagt

Wien (PK) – Der Kulturausschuss fasste heute Beschlüsse über weitere COVID-19-Hilfen für den Kulturbereich. Anhand von Anträgen der Opposition wurden auch Themen wie Fair Pay im Kulturbereich und grundlegende strategische Fragen der Kultureinrichtungen des Bundes thematisiert.

Fortschreibung der COVID-19-Hilfen für Kulturbereich

Die Corona-Hilfen für selbstständige KünstlerInnen werden verlängert. Konkret setzten ÖVP und Grüne eine Initiative, um die Geltung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG) um ein weiteres Quartal zu verlängern (2010/A). Denn der über das K-SVFG eingerichtete Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen KünstlerInnen zur gesetzlichen Sozialversicherung würde mit Jahresende 2021 auslaufen. Mit der Novelle soll er bis 31. März 2022 verlängert werden.

Durch die seit September stetig steigenden Infektionszahlen habe sich bereits im Laufe des Herbstes 2021 ein starker Rückgang der Nachfrage nach Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich abgezeichnet, der bei den betroffenen KünstlerInnen zu Einkommensverlusten geführt hat, argumentieren ÖVP und Grüne. Durch die seit 22.11.2021 erneut geltenden Betretungsverbote von Kunst- und Kulturbetrieben sowie die weitreichenden Beschränkungen von Zusammenkünften besteht nun nahezu keine Möglichkeit für KünstlerInnen, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mit einem Abänderungsantrag werden nun auch die Instrumente des COVID-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, die zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern eingerichtet wurden, verlängert, erklärte Maria Großbauer (ÖVP). Das Gleiche gelte für den NPO-Unterstützungsfonds, für den ebenfalls eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, im Jahr 2022 Unterstützungsleistungen an gemeinnützige Rechtsträger und ihnen im Gesetz gleichgestellte Organisationen auszuzahlen. Bei der Beihilfenhöhe könne nach oben und unten abgewichen werden, sagte Staatssekretärin Andrea Mayer in Richtung FPÖ. Die Regelung erlaube Flexibilität, hob sie positiv hervor.

Darüber hinaus wird die “Gutscheinlösung” für entfallene oder verschobene Veranstaltungen verlängert. Der Erstattungsanspruch in Geld wird befristet aufgeschoben bzw. dem Veranstalter/Betreiber das Recht eingeräumt, zwischenzeitlich (teilweise) einen Wertgutschein gestaffelt nach Beträgen zu übergeben. Die Erstattung von Vermittlungsgebühren wird nun gesetzlich ausdrücklich geregelt für Gutscheine, die ab dem 1.1.2022 ausgegeben werden. SPÖ und FPÖ standen der “Gutscheinlösung” kritisch gegenüber. Grundsätzlich stehe die Verlängerung der Hilfen aber außer Frage, sagte Rosa Ecker (FPÖ) und setzte sich für Kinder- und Jugendtheater ein. Auch die SPÖ sprach sich grundsätzlich für eine Weiterführung der Hilfen aus und wollte dabei über das von den Regierungsparteien Geplante hinausgehen. In der “Gutscheinlösung” sah Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) jedoch einen kostenlosen Kredit, den sie nicht befürworten konnte.

Die Verlängerung der Hilfsmaßnahmen wurde in Form des Abänderungsantrags teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen. Während ÖVP, Grüne und NEOS gesamtheitlich zustimmten, sprachen sich SPÖ und FPÖ in der getrennten Abstimmung gegen die Gutscheinlösung aus, stimmten aber den restlichen Teilen zu. Miterledigt wurde ein weiterer Initiativantrag (2122/A), der kleinere redaktionelle Änderungen in einer Reihe von Gesetzen betraf, die im Zuge der COVID-19-Hilfen für den Kunst- und Kulturbereich geschaffen wurden.

Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der SPÖ (1898/A(E)). Heinisch-Hosek forderte darin von der Bundesregierung die Verlängerung der Corona-Unterstützungen für den Kulturbereich, wie den Härtefallfonds, die Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen und den NPO-Fonds und ein Maßnahmenpaket für die Kulturbetriebe forderte. Notwendig seien laut Heinisch-Hosek Unterstützungen bei aufgrund der Pandemie niedrigen BesucherInnenzahlen, klare Richtlinien für geförderte Institutionen bei coronabedingten Absagen, Flexibilität bei der Abrechnung von Förderungen und spezifische Programme für StudienabsolventInnen und KünstlerInnen mit Kinderbetreuungsbedarf.

FPÖ für finanzielle Absicherung von Bundesmuseen und Bundestheatern und gesamtheitliche Sammlungspolitik des Bundes

In einem weiteren Entschließungsantrag forderte Volker Reifenberger (FPÖ) die finanzielle Absicherung für Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater zur Abfederung der Auswirkungen der jüngsten COVID-19-Restriktionen (2095/A(E)). Angesichts des Besucherrückgangs reichen die eben beschlossenen Hilfspakete nicht aus, argumentierte er und erhielt in seiner Forderung die Unterstützung der anderen Oppositionsparteien. Laut Heinisch-Hosek reiche die Erhöhung der Basisabgeltung nicht aus. Diese soll nicht zum Ausgleich von COVID-Maßnahmen herangezogen werden, sagte sie. Abgelehnt wurde der Antrag demgegenüber von den Regierungsparteien. Die ÖVP unterstrich, dass zum Ausgleich pandemiebedingter Folgen zahlreiche Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Staatssekretärin Andrea Mayer stieß ins selbe Horn und unterlegte ihre Argumente mit Ausgleichsmaßnahmen abseits der Erhöhung der Basisabgeltung.

Vertagt wurde ein Entschließungsantrag, mit dem sich Reifenberger für eine Evaluierung der Sammlungstätigkeit der Bundesmuseen einsetzte. Reifenberger forderte einen diesbezüglichen Bericht an den Nationalrat, mit dem Ziel eine gesamtheitliche Sammlungspolitik des Bundes umzusetzen (1994/A(E)). Rudolf Taschner (ÖVP) hegte aus formalen Gründen Bedenken gegen den Antrag und verwies dabei auf die autonome Tätigkeit der Institutionen und die Formulierung “gesamtheitlich”. In diesem Sinne wurde die Forderung von ÖVP und Grünen vertagt. Ein Vertreter des Ministeriums informierte die Abgeordneten, dass Evaluierungen im Gange sind.

SPÖ für Umsetzung von Fair Pay und Schaffung eines modernen UrheberInnenvertragsrechts

SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek trat mittels Entschließungsantrag dafür ein, bei dem bereits initiierten Fairness-Prozess den Fokus stärker auf die Einkommenssituation von KünstlerInnen zu richten (1973/A(E)). Es brauche eine Selbstverpflichtung der Öffentlichen Hand zu einer fairen Bezahlung von KünstlerInnen, argumentierte sie. Diese solle sicherstellen, dass bei der Beauftragung oder Einladung von KünstlerInnen die von den Interessensvertretungen festgelegten Honorarempfehlungen als Grundlage einer fairen Bezahlung berücksichtigt werden, forderte Heinisch-Hosek mittels Entschließungsantrag (1974/A(E)). Staatssekretärin Mayer bestätigte das wichtige Anliegen der fairen Bezahlung im Kunst- und Kultur-Bereich. Deshalb wurde der Fairnessprozess gestartet, unterstrich sie. Auch Maria Großbauer (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne) hielten fest, dass intensiv an dem Thema gearbeitet werde. Henrike Brandstötter betonte, dass die NEOS beiden Anträgen zustimmen würden, da Fair Pay für hauptberufliche Tätigkeit, nicht jedoch für nebenberufliche Tätigkeiten, befürwortet werde. Zustimmung signalisierte auch die FPÖ, die sich ebenfalls zu Fair Pay bekannte.

Erneut auf der Tagesordnung stand ein bereits mehrmals vertagter Antrag der SPÖ-Abgeordneten Katharina Kucharowits, die auf eine rasche Erarbeitung eines umfassenden UrheberInnenvertragsrechts drängt (135/A(E)). Damit soll ein weiterer Baustein für Fair Pay gelegt werden, argumentierte sie und wollte nicht müde werden, um für starkes Urhebervertragsrecht einzutreten. Eine entsprechende EU-Richtlinie hätte bereits mit 7. Juni dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden sollen, erinnerte Kucharowits. Kritik für die Verzögerung bei der Umsetzung gab es seitens der FPÖ. ÖVP oder Grüne verwiesen auf die für den morgigen Tag geplante Aussprache im Justizausschuss und wiesen das Anliegen ab.

NEOS forderten Spendenabsetzbarkeit und Webseite für Kunst- und Kulturstrategie

Die NEOS forderten mittels Entschließungsantrag die Einrichtung einer Website, die über alle Entwicklungen, Ergebnisse, Veranstaltungen etc. im Kunst- und Kulturbereich laufend und aktuell berichtet (2060/A(E)). Laut Weratschnig gebe es einige Infos dazu auf der Homepage des Ministeriums. Verbesserungspotential zum Informationsprozess sei möglicherweise gegeben, sagte er. Aufgrund der Zusatzkosten einer Homepage wurde das Anliegen mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Kein Verständnis hatte dafür Heinisch-Hosek, angesichts anderer teurer Homepages wie dem Kaufhaus Österreich. Obwohl Reifenberger vor hohen Kosten warnte, erklärte er die Zustimmung der FPÖ in der Sache.

Henrike Brandstötter (NEOS) sprach sich auch für eine verbesserte Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich aus. Diese könnte über eine Änderung im Einkommensteuergesetz erreicht werden, mit der die Absetzbarkeit von Spenden an Kultureinrichtungen allein an eine vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit geknüpft werde (1874/A(E)). Die Spendenabsetzbarkeit sei den Grünen ein großes Anliegen, erklärte Ausschussobfrau Eva Blimlinger (Grüne). Im letzten Finanzausschuss habe es dazu einen Entschließungsantrag gegeben, wonach eine Arbeitsgruppe zur Spendenabsetzbarkeit im Finanzministerium eingerichtet wird. Erste Gespräche der Arbeitsgruppe hätten bereits stattgefunden, führte Großbauer aus und bestätigte das Anliegen, dass Kunst und Kultur auch privat gefördert werde. Unterstützung für den Antrag der NEOS gab es auch von der SPÖ. Die Absetzbarkeit von Spenden könnte auch ohne Arbeitsgruppe einfach umgesetzt werden, kritisierte Heinisch-Hosek.(Schluss Kulturausschuss) gla

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