Nur eine Ausnahme von der Sonntagsruhe
Fritz Pöltl und Thomas Rasch (FCG-ÖAAB): "Wir unterstützen die Anliegen der Handelsangestellten nach der Einhaltung einer generellen Sonntagsruhe!"
Wien (OTS) - Dass am Sonntag den 19. Dezember nach dem vierwöchigen Lockdown in Wien die Geschäfte offen halten dürfen, stellt eine Ausnahme-Regelung dar, welche wegen der vorweihnachtlichen Schließungen infolge der Pandemie notwendig geworden ist. Um den schwer geschädigten Handelsbetrieben die Weihnachtsumsätze wenigstens noch zum Teil zu sichern und den!-->!-->!-->…