Einmalige Sonntagsöffnung am 19. Dezember: Regeln gelten ausnahmslos für alle!
Öffnung nur für Geschäftsstellen, die im Lockdown geschlossen hatten
Wien (OTS) - Die Gewerkschaft GPA hat sich mit der WKO Bundessparte Handel in einem Sonderkollektivvertrag darauf geeinigt, dass Geschäfte am vierten Adventsonntag unter klar definierten Rahmenbedingungen einmalig geöffnet werden dürfen. Inzwischen sind auch die dafür notwendigen Verordnungen der Landesregierung veröffentlicht worden.
Sowohl der Sonderkollektivvertrag als auch die Verordnungen sehen eindeutig vor, dass die einmalige!-->!-->!-->…