ÖAMTC begrüßt Urteil zur Deckelung der Kosten bei Besitzstörungsklagen
Bisher forderten Anwaltskanzleien bis zu 400 Euro – Gericht deckelt auf 70 Euro
Wien (OTS) - Es ist ein seit Jahren drängendes Problem, wie unter anderem hunderte Anfragen von ÖAMTC-Mitgliedern belegen: Stellt man sein Fahrzeug auch nur kurz auf einem fremden Grundstück ab – in manchen Fällen reicht es sogar, nur dort zu wenden – erhält man Tage oder Wochen später ein anwaltliches Schreiben mit der Androhung einer Besitzstörungsklage. "Oft passiert die 'Störungshandlung' sogar unwissentlich, beispielsweise!-->!-->!-->…