Die europäische Kommission wird dauerhaft die Meldeschwelle für Netto-Short-Positionen von 0,2% auf 0,1% senken.
Bereits vor der Änderung bestehende Positionen, die zwischen 0,1% und 0,2% liegen, sind mit Anwendbarkeit der Senkung einzumelden.
Wien (OTS) - Am 27.12.2021 hat die Einspruchsfrist für die Delegierte Verordnung der Kommission vom 27.9.2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Schwelle für die Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien geendet.
Mit diesem delegierten Rechtsakt wird der Schwellenwert für die Meldung!-->!-->!-->…