„Bürgeranwalt“: Keine barrierefreie Toilette – muss Lokal Schadenersatz zahlen?

Am 26. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Klaus Unterberger präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 26. Februar 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Schlafkiller Busbahnhof

Eva L. aus Mödling (NÖ) wohnt direkt neben einem Busparkplatz. Das Problem: Vor allem in der Nacht sei der Motorenlärm der Busse unerträglich und würde ihr den Schlaf rauben, sagt Frau L. Sie wundert sich, dass der Eigentümer des Busparkplatzes offensichtlich zu keinerlei Auflagen verpflichtet werden kann, die Lärmimmissionen zu verringern. Denn der Parkplatz grenzt direkt an Wohngebiet. Da ihr bei ihrem Problem bisher keine offizielle Stelle geholfen hätte, hat Frau L. die Volksanwaltschaft um Hilfe gebeten.

Keine barrierefreie Toilette – muss Lokal Schadenersatz zahlen?

Herr G. ist auf den Rollstuhl angewiesen und erkundigte sich vor seinem Besuch in einem Wiener Restaurant, ob es eine für Rollstuhlfahrer/innen zugängliche Toilette gäbe. Dies sei bejaht worden, tatsächlich aber nicht der Fall gewesen. Weil Herr G. seine Notdurft nicht wie die anderen Gäste im Restaurant verrichten konnte, klagte er den Lokalbetreiber und bekam in einem Urteil erster Instanz Schadenersatz zugesprochen. Wurde Herr G. wegen seiner Behinderung diskriminiert? Wie geht es im Verfahren weiter?

Nachgefragt: Feuerwerk im Wienerwald – was war tatsächlich erlaubt?

Mitten im Wienerwald, in der Marktgemeinde Gablitz, hatte ein Unternehmen die Genehmigung erhalten, pyrotechnische Produkte aller Art abzufeuern. Anrainerinnen und Anrainer fühlten sich durch den Lärm belästigt und baten die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr um Hilfe. War das Feuerwerk in diesem Ausmaß tatsächlich erlaubt?

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