12. Wiener Landtag (1)

Wien (OTS/RK) – Der Wiener Landtag kam heute, Donnerstag, zu seiner 12. Sitzung in der Legislaturperiode zusammen. Die Sitzung steht diesmal – wie einmal im Jahr üblich – im Zeichen europapolitischer Diskussionen mit einer Mittelung des Bürgermeisters zum Thema „Unser gemeinsames Ziel: Ein sicheres und starkes Europa“. Außerdem hatten die Grünen einen „Dringlichen Antrag“ zum Thema „Parteiförderungsgesetz“ eingebracht. Die Sitzung begann um 9 Uhr mit der Fragestunde.

Die erste Anfrage stellte LAbg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ) an Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke. Florianschütz wollte angesichts des Angriffs Russlands auf die Ukraine mit Auswirkungen auf die Gasversorgung Auskunft zu Maßnahmen der Stadt zu erneuerbaren Energieträgern. Hanke betonte, dass sich die Stadt Wien bis 2040 vorgenommen habe, CO2-Neutral zu sein. Dieses Ziel sei nur zu erreichen, wenn es einen gemeinsamen Schulterschluss auf Stadt-, Land- Bundes und EU-Ebene gibt, sagte Hanke. Der Ukraine-Krieg sei „ein unglaublicher Schrecken“; im Vordergrund stehe jetzt die Hilfe für die vom Krieg betroffenen Ukrainer*innen, die nach Wien geflohen seien. In einem zweiten Schritt müsse das Thema Gas-Preissteigerungen angegangen werden, damit sich die Wiener*innen das Heizen weiter leisten können. Als kurzfristige Maßnahme hätte die Stadt deshalb die „Energieunterstützung Plus“ geschaffen, um jenen zu helfen, die unmittelbare Hilfe brauchen, ihre Energie-Rechnung zu zahlen. Jene die es dringend benötigen – Mindestsicherungsbezieher*innen, Mindestpensionist*innen und Menschen die Wohnbeihilfe erhalten -bekämen ohne Ansuchen einen Zuschuss von 200 Euro für die Energie-Rechnung. Außerdem würde die Stadt weitere 100 Euro zusätzlich zur Energieunterstützung für Alleinerzieher*innen auszahlen. Diese 100 Euro extra kämen rund 26.000 Kindern zugute. Langfristig setze die Stadt beim Wohnbau auf „raus aus dem Gas“ und auf nachhaltige Maßnahmen zur thermischen Sanierung von Altbau, energieeffizientem Neubau und Förderungen von ökologisch nachhaltigen Energieanlagen für die Wiener*innen. Auch die städtische Wien Energie als Energieanbieter treibe die Dekarbonisierung der Energieversorgung der Stadt voran. Er kritisierte den Bund, der bei den notwendigen Verordnungen für die Umsetzung von Klima-Zielen säumig sei. Windkraft-Ausbau und große PV-Anlagen wie sie der Green-Deal der EU ermögliche, könnten in Wien noch nicht umgesetzt werden, weil die notwendigen Verordnungen fehlten. „Hier brauchen wir schnelle Entwicklungen. Wir haben keine Zeit zu warten. Ohne die Verordnungen für die ‚Erneuerbaren‘ können die Landes-Energieversorger nicht weiter investieren“, sagte Hanke.

Die zweite Anfrage war an Landeshauptmann Michael Ludwig gerichtet. LAbg. Veronika Matiasek fragte zu Geldleistungen für strafrechtlich belangte und mit negativem Asylbescheid ausgestattete Personen. Landeshauptmann Ludwig erklärte, dass aktuell 871 Personen mit rechtskräftig negativ beschiedenen Asylbescheid Geldleistungen aus der Grundversorgung erhalten. Ludwig führte aus, dass vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden sei, dass diese Personengruppe grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus der Grundversorgung habe. Im Unterschied dazu bestehe ein Anspruch auf die Wiener Mindestsicherung nur dann, wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde oder die Personen subsidiären Schutz genießen. Ein Asylverfahren allein begründet keinen Anspruch auf Mindestsicherung, erklärte Ludwig. Personen, die faktisch nicht abgeschoben werden können, haben weiter Anspruch auf Leistungen aus der Grundversorgung – für Abschiebungen sei allerdings die Polizei zuständig, nicht die Stadt, betonte Ludwig. Er gab auch Auskunft zu den laufenden Verfahren der MA 35 zur Entziehung der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer*innen. Eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei aber nur möglich, wenn für Personen keine Staatenlosigkeit entsteht. Von der MA 35 würden bislang 19 einschlägige Entziehungsverfahren eingeleitet, in 10 Fällen schon rechtskräftig, in zwei Fällen gibt es Beschwerden bei Verwaltungsgericht, in einem Fall wurde der Bescheid aufgehoben. In den übrigen sechs Fällen laufen Ermittlungsverfahren, berichtete Ludwig.

Die dritte Anfrage betraf Kürzungen für junge Mindestsicherungsbezieher*innen seit 1. August 2021, die verpflichtende Erwerbs-Integrationsmaßnahmen nicht wahrgenommen haben und war von Abg. Viktoria Spielmann, BA (Grüne) an Sozialstadtrat Peter Hacker gerichtet. Hacker meinte, bei der Neuregelung hätte es große Sorgen gegeben, ob junge Menschen die Termine beim AMS auch wirklich wahrnehmen würden oder die Beratung durch die Sozialbetreuer*innen oder Deutsch-Kurse besuchen würden. Im angefragten Zeitraum hätte es nur 2.000 Fälle gegeben, wo die neue Regelung zugetroffen hätte; die Einschränkung hätte im Endeffekt nur 250 Personen betroffen – „das ist eine Mini-Zahl, die das betroffen hat und dann auch nur einen Monat“, sagte Hacker. Das Ziel der Stadt sei Jugendliche unter 25 Jahre in der Mindestsicherung so rasch wie möglich in eine Ausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis zu bringen. Die Personen, die zeitweise nicht mit der vollen Höhe der Mindestsicherung bedacht wurden hätten AMS-Kurse, Detuschkurse und Integrationskurse abgebrochen oder erst gar nicht besucht und seien mehrfach Einladungen zu Gesprächen mit den Sozialarbeiter*innen nicht nachgekommen, erklärte Hacker: „Beim größten sozialen Herz bin ich der Meinung, dass Menschen, die eine Leistung bekommen, trotzdem an den vielen Angeboten, die wir ihnen bieten, teilnehmen“; folglich sei es Menschen zumutbar, die „alle Spielregeln ignorieren“ einen begrenzte Zeit nicht die volle Höhe der Mindestsicherung bekommen. (Forts.) ato

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