Homeoffice und mobile Arbeit gesund gestalten

Die neue Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit

Wien (OTS) – Homeoffice und mobile Arbeit sind durch die Coronapandemie für viele ArbeitnehmerInnen zum Alltag geworden. Neben Vorteilen bergen diese Arbeitsformen aber auch gewisse Risiken. Umso wichtiger ist es daher, die Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten.

Mobile Arbeit umfasst alle Arbeitsformen außerhalb eines Büros bzw. des betrieblichen Arbeitsplatzes. Dazu gehören Homeoffice, Telearbeit, Remotearbeit und Arbeiten, die typischerweise unterwegs oder bei KundInnen erledigt werden. Egal, ob zu Hause oder unterwegs gearbeitet wird: Gut gestaltete Arbeitsbedingungen sind das Um und Auf für die Sicherheit und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen.

Gute Arbeitsbedingungen im Homeoffice schaffen

Damit gesunde Arbeit im Homeoffice gelingt, müssen unter anderem folgende Punkte umgesetzt werden:

* Die Arbeitszeit gestalten: Regelungen zu Arbeitszeit,
Erreichbarkeit und Anwesenheit müssen vereinbart werden – am besten in einer Betriebsvereinbarung oder in einer individuellen Einzelvereinbarung.

* Den Arbeitsplatz ergonomisch gestalten: Um gesundheitlichen Belastungen bei der Bildschirmarbeit im Homeoffice vorzubeugen, haben ArbeitgeberInnen durch Information und Unterweisung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze der ArbeitnehmerInnen ergonomisch gestaltet werden. Darüber hinaus braucht es klare Regeln zur Bereitstellung und Kostenübernahme von Arbeitsmitteln.

* Die Kommunikation fördern: ArbeitgeberInnen müssen sicherstellen, dass sich die ArbeitnehmerInnen über (digitale) Kommunikationskanäle austauschen können. Regelmäßige persönliche Treffen helfen, das Teamgefühl zu stärken.

Homeoffice klar geregelt

Die seit 2021 geltenden – von Arbeiterkammer und Gewerkschaften mitverhandelten – neuen gesetzlichen Regelungen stellen das Wohl der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt:

* Die Arbeit im Homeoffice bleibt freiwillig und ist nur im Einvernehmen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn möglich.

* ArbeitnehmerInnen, die im Homeoffice tätig sind, steht ein erweiterter Unfallversicherungsschutz zu.

* Die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (mit
Ausnahme der arbeitsstättenbezogenen Regelungen), des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsruhegesetzes gelten auch im Homeoffice.

BetriebsrätInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen helfen auf betrieblicher Ebene, gute Arbeitsbedingungen für die Arbeit im Homeoffice – zum Beispiel im Rahmen von Betriebsvereinbarungen – zu etablieren.

Mehr zum Thema „Homeoffice und mobile Arbeit gesund gestalten“ erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit, dem Fachmagazin von ÖGB und Bundesarbeitskammer zu Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2022: „Daheim und unterwegs – Homeoffice und mobile Arbeit gesund gestalten“

* Interview mit dem stellvertretenden Generaldirektor der AUVA, Jan Pazourek: Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren: „Der deutsche Weg ist der richtige“

* Was wir nach mehr als zwei Jahren Homeoffice gelernt haben

* Herausforderung Homeoffice und mobile Arbeit

* Gut vorbereitet ins Ausland

* Frauen im Homeoffice überdurchschnittlich stark belastet

* Arbeitsplatznomaden zwischen Desksharing und Homeoffice

* Die Arbeitszeit hat immer Grenzen

* Auswärtige Arbeitsstellen: Vom Lichtschacht bis zum Windrad

* Interview mit der Mjam-Betriebsratsvorsitzenden Adele Siegl:
„Bessere Arbeitsbedingungen für FahrradbotInnen!“

* Reportage: Im sicheren Hafen

Das Magazin Gesunde Arbeit erscheint viermal jährlich. Es kann unter [www.gesundearbeit.at/magazin]
(http://www.gesundearbeit.at/magazin) kostenlos heruntergeladen oder
bestellt werden.

Redaktion Gesunde Arbeit
Otmar Pichler
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