FPÖ – Wurm: „Konsumentenschutzpolitische Nullnummer von Minister Rauch und seiner türkis-grünen Einheitspartei!“

Außer „Gogala-Antrag“ kein konsumentenschutzpolitisches Lebenszeichen dieser Bundesregierung

Wien (OTS) – „Wo Türkise und Grüne in der Konsumentenschutzpolitik etwas zu sagen haben, da herrscht totaler Stillstand. In der heutigen Sitzung des Konsumentenschutzausschusses behandeln wir insgesamt 19 Anträge, davon 18 Oppositionsanträge und einen Alibi-Antrag der ÖVP. Für diesen Ausschuss hat die türkis-grüne konsumentenschutzpolitische Verhinderungskoalition einen besonderen ‚Schildbürgerstreich‘ auf Lager. Die beiden ‚Konsumentenschutzsprecher‘ von Türkis und Grün, Weidinger und Fischer, haben in Zeiten von Lebensmittelverschwendung, Teuerungslawine und gestörten Lieferketten wieder einmal einen ganz und gar zahnlosen Wohlfühlantrag mit dem Titel: ‚Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern‘ eingebracht. Ich nenne ihn bewusst in Anspielung auf ein Volksmusiklied, das bei Zeltfesten und Kirchtagen landauf und landab gespielt wird – den sogenannten ‚Gogala-Antrag‘, führte heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm in einer Pressekonferenz zum Thema „Kostenlawine stoppen“ aus. In der konsumentenschutzpolitischen Legehennenbatterie von Türkis-Grün bleibe man wieder einmal ganz und gar unkonkret und allgemein – eine konsumentenschutzpolitische Leerstandsmeldung, für die man an die Verbraucher in unserem Land eigentlich eine Abgabe zahlen müsste.

„Gleichzeitig wird von der türkis-grünen Einheitspartei alles vertagt, was den Menschen in diesem Land eine unmittelbare finanzielle Entlastung bringen würde, wie etwa einen Stopp der Kostenlawine für die österreichischen Konsumenten, eine Senkung der Überziehungszinsen bei Banken oder transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren. Mittlerweile geht es den Menschen in diesem Land schon so schlecht, dass im Zeitraum Juli 2021 und April 2022 über 332.000 Vollzugsberichte mit dem Ergebnis ‚keine pfändbaren Gegenstände‘ in Verfahren verzeichnet wurden. Dies entspricht einer Größenordnung des Bundeslandes von Burgenland, dessen Einwohner gänzlich zahlungsunfähig wären – dies hat diese Regierung zu verantworten!“, berichtete Wurm.

„Ein weiteres wichtiges Thema, dass wir Freiheitliche erneut aufgreifen werden, ist das Recht auf das Zahlungsmittel Bargeld und seine Verankerung in der Verfassung. Leider gibt es mittlerweile schon einige Unternehmen, welche die Barzahlung verweigern. Wir werden daher einen entsprechenden Antrag einbringen, der zum Inhalt hat, die Barzahlung in der Verfassung zu sichern, sowie dass bei einer Nichtannahme von Bargeld entsprechend sanktioniert wird“, so Wurm.

„Heute werden ÖVP und Grüne in der Ausschusssitzung wieder einmal alles vertagen oder ablehnen, was den Konsumentenschutz vorwärtsbringen könnte. Damit gehen gleich drei grüne Konsumentenschutzminister Anschober, Mückstein und Rauch als Totengräber des Konsumentenschutzes in die Geschichte des österreichischen Parlaments ein“, betonte Wurm.

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