Mautz-Leopold (SPÖ)/Weber (NEOS): Petitionsrecht NEU: Niederschwellige und zeitgemäße Reformen vereinfachen Petitionsrecht

Die rot-pinke Fortschrittskoalition stärkt die Bürger:innenbeteiligung

Wien (OTS/SPW-K) – Die Wiener:innen engagieren sich immer mehr in Sachen Stadtpolitik, von Politikverdrossenheit kann hier keine Rede sein. Während 2015 12 Petitionen behandelt wurden, waren es im vergangenen Jahr 33. Auch bei den durch den Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahmen wird die Bedeutung der Petitionen für die Wiener Stadtpolitik klar: Im vergangenen Jahr hat es 229 Stellungnahmen gegeben. Im Vergleich dazu gab es 2015 insgesamt 33 Stellungnahmen.

„Das zunehmende Interesse der Wiener:innen beim Thema Stadtpolitik zeigt einerseits die Notwendigkeit dieser Reform und beweist andererseits das große Interesse der Stadt, dass die Menschen rasch und unkompliziert ihre Anliegen einbringen. Dies offenbart sich auch in der enormen Zunahme der Petitionsstellungnahmen“, so NEOS-Wien Petitionssprecher Thomas Weber, der mit den Worten zusammenfasst:
„Mit dieser Reform setzen wir ein weiteres Zeichen, dass wir die Anliegen und Wünsche unserer Bürger:innen ernst nehmen und konsequent unseren Weg der transparenten Politik verfolgen.“

„Der Petitionsausschuss tagt nunmehr einmal im Monat anstatt – wie bisher – alle zwei Monate. So finden die Ideen, Vorschläge und Wünsche unserer Bürger:innen schneller den direkten Weg zur Stadtregierung und werden damit innerhalb kürzester Zeit bearbeitet. Das ist ein Meilenstein für die Bürger:innenbeteiligung! Außerdem sind wir dann der einzige Gemeinderatsausschuss in Wien, der hinkünftig auch öffentlich tagen wird“, freut sich Petitionsausschussvorsitzende und SP-Gemeinderätin Andrea Mautz-Leopold, die weiters betont: „Die Petitionsplattform wird user:innenfreundlicher gestaltet, es wird z.B. einen QR-Code für jede Petition und ein Videoarchiv eingerichtet. Dadurch wird die aktive Mitgestaltung der Wiener:innen in ihrer Stadt noch einfacher.“

Folgende Schwerpunkte werden bei der Reform umgesetzt:

Die Sitzungen des Petitionsausschusses, bei denen die Petitionswerber:innen geladen werden, ihre Petition vorzustellen, werden öffentlich. Somit können alle interessierten Bürger:innen, entweder live vor Ort oder in einer Mediathek, die Anliegen der Petitionswerber:innen mitverfolgen.

Weiters bekommt der Petitionsausschuss nun die Möglichkeit, Empfehlungen in andere Gemeinderatsausschüsse direkt weiterzuleiten, damit diese von den fachlich zuständigen Abgeordneten besprochen werden können.

Die Einbindung der Bezirke ins Petitionswesen wird neu geregelt. Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen können in Zukunft bei bezirksrelevanten Petitionen aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben.

Petitionswerber:innen haben in Zukunft einen Anspruch darauf, die Petition vor dem Petitionsausschuss vorzustellen und an der Sitzung teilzunehmen. Dies war bisher nur auf Basis einer Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss möglich. Der/die Petitionswerber:in hat allerdings auch weiterhin das Recht darauf, stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Mit einer Weiterentwicklung der Petitionsplattform wird zukünftig die Unterstützung einer Petition noch niederschwelliger und zeitgemäßer:

* Petitionswerber:innen erhalten für ihre Petition einen QR-Code,
mit dem die elektronische Unterstützung des Anliegens vereinfacht wird.

* Es gibt ein user:innenfreundliches Archiv für abgeschlossene Petitionen

* Die Petitionsplattform wird für Handys und Tablets optimiert

* Videos der öffentlichen Sitzungen sind auf der Plattform abrufbar

Auch kommen wir einem Wunsch vieler Bürger:inneninitiativen nach und veröffentlichen zukünftig die genaue Zahl der elektronischen Unterstützungen. An der Niederschwelligkeit des Instrumentes ändert sich nichts, auch in Zukunft genügen 500 Unterschriften für eine Behandlung der eingebrachten Petition.

Um das Plenum besser und zeitnäher über die Anliegen der Bürger:innen zu informieren, wird der Petitionsausschuss in Zukunft halbjährlich berichten – einmal an den Gemeinderat, einmal an den Landtag.

Das Gesetz wird als Regierungsvorlage eingebracht und geht in Begutachtung. Dazu rufen wir alle Bürger:innen der Stadt auf, eine Stellungnahme abzugeben:
[https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/]
(https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/)

Angestrebt wird eine Beschlussfassung im Landtag am 24. November 2022; in Kraft treten soll das überarbeitete Wiener Petitionsgesetz mit erstem Jänner 2023.

Mag.a Andrea Buday
SPÖ-Klub Rathaus
Leitung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +43 1 4000 81923
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Marko Knöbl
Pressesprecher, Kommunikationsleiter stv.
NEOS Rathausklub – Das neue Österreich:
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