EQS-CMS: Frauenthal Holding AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Frauenthal Holding AG /
Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Frauenthal Holding AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

01.07.2022 / 10:10
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Die 33. ordentliche Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG fasste am
30. Juni 2022 unter anderem folgende Beschlüsse:

 1. Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur
Einziehung bzw Wiederveräußerung eigener Aktien

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert 20% unter dem gewichteten durchschnittlichen
Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden
Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
20% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten
20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung
innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
Aktien einmal oder auch mehrfach, also auch wiederholt, ausüben,
allerdings jeweils nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% (zehn Prozent)
des jeweiligen Grundkapitals, wobei bei der Berechnung dieser Höchstgrenze
von der Gesellschaft zum jeweiligen Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien
entsprechend zu berücksichtigen sind (gemäß § 65 Abs 2 erster Satz AktG).
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich
erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen
oder über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wieder zu
veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung
kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft,
die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.

 1. Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu beschließen

Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß §
65 Abs 1 b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG für die Veräußerung
eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als
über die Börse oder ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen
Ausschluss des Wieder-kaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu
beschließen – insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms
für Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans einschließlich
von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder
ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte
jeweils der Gesellschaft und von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii)
als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, (Teil-)Betrieben,
sonstigen Vermögensgegenständen oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von
Spitzenbeträgen – und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.

Wien, am 1.7.2022
Der Vorstand
 

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01.07.2022

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
1090 Wien
Österreich
Internet: frauenthal.at

 
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