Wirtschaftsausschuss beschließt Energiekostenzuschuss für Unternehmen in Höhe von 1,3 Mrd. €

Drei-Prozent-Hürde gilt nicht für Unternehmen unter 700.000 € Jahresumsatz

1,3 Mrd. € als Zuschuss für energieintensive Unternehmen beschloss heute der Wirtschaftsausschuss. Die Förderung sieht vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30% gefördert wird. Nach Hilfspaketen für private Personen bringen ÖVP und Grüne nun Fördermaßnahmen für energieintensive Betriebe auf den Weg. Wirtschaftsminister Martin Kocher erkannte jedoch den Bedarf weiterer Hilfen für Unternehmen.

Umgesetzt wurde zudem eine Initiative von ÖVP und Grünen, die den Datenaustausch zum Härtefallfonds verbessern soll. Während die Forderung der FPÖ nach einer Volksbefragung zu Russland-Sanktionen abgelehnt wurde, vertagten ÖVP und Grüne zwei Entschließungsanträge der NEOS.

1,3 MRD. € ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

Um steigende Energiepreise bei Unternehmen zu kompensieren, sollen diese einen nicht zurück zu zahlenden Zuschuss der Energie-Mehrkosten für Treibstoff, Strom und Gas erhalten. Damit wollen ÖVP und Grüne die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten. Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss beantragen. Für Betriebe, die weniger als 700.000 € Jahresumsatz machen, gilt diese Drei-Prozent-Hürde nicht, unterstrich Kocher. Die Förderung sehe vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30% gefördert wird. Die Zuschussgewährung und der förderungsfähige Zeitraum ergeben sich aus dem von der EU-Kommission festgelegten befristeten Krisenrahmen, erklärten ÖVP und Grüne.

Um die Kosten budgetär zu berücksichtigen, sieht der zugrundeliegende Abänderungsantrag die Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen vor. Um den von dieser Förderungsmaßnahme umfassten Unternehmen die Liquidität zum ehestmöglichen Zeitpunkt bereit stellen zu können, wurde für dieses Förderprogramm ursprünglich ein Budget in Höhe von 450 Mio. € veranschlagt. Nun soll der Rahmen ausgeweitet und Vorbelastungen bis zu 1,3 Mrd. € (inkl. Abwicklungskosten) in den Finanzjahren bis 2023 vorgesehen werden (2829/A).

SPÖ: ÜBERBORDENDE BÜROKRATIE BEI ZU WENIG VOLUMEN

Cornelia Ecker (SPÖ) lehnte die Maßnahme aufgrund der überbordenden Bürokratie ab. Kein Verständnis hatte sie für die geplante Kostenrückerstattung der Steuerberatungskosten. Stattdessen sprach sich die Abgeordnete für einen gezielten Markteingriff aus. Geht es nach Ecker, so sollen jene Betriebe, die keinen Verlust machen, den Zuschuss zurückzahlen müssen. Alois Scholl (SPÖ) sah 1,3 Mrd. € aufgrund der großen Zahl an Anspruchsberechtigten als zu wenig Volumen an. Statt Geld auszuschütten, müsste das Problem an der Wurzel gepackt werden, sagte er und wollte Klein- und Mittelbetriebe sowie den Wirtschaftsstandort Österreich absichern. Fraktionskollegin Petra Oberrauner kritisierte die kurzfristige Einbringung des Abänderungsantrags und interessierte sich für die Abwicklungsbehörde.

NEOS FÜR LANGFRISTIG TRAGBARE MASSNAHMEN

“Hilfen müssen so gestaltet werden, dass sie lange durchgehalten werden können”, stieß Gerald Loacker (NEOS) eine Diskussion über die langfristige Tragfähigkeit der Maßnahme an. Energiepreise werden nicht im nächsten Halbjahr sinken, war Loacker überzeugt. Zudem forderte er mehr Treffsicherheit und kritisierte ein Gießkannenprinzip. Die Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen seien nicht miteinander vergleichbar, deshalb müsse mehr Differenzierung stattfinden, argumentierte er. Andreas Ottenschläger (ÖVP) wandte die hohe Komplexität bei zielgerichteter Unterstützung ein. Er zeigte sich aber offen für konkrete Verbesserungsvorschläge. Tanja Graf (ÖVP) verdeutlichte, dass die Maßnahme möglichst vielen Unternehmen helfen soll, damit diese Arbeitsplätze sichern.

FPÖ WILL URSACHE BEKÄMPFEN

Auch Jakob Schwarz (Grüne) betonte die Intention, möglichst viele kleine Unternehmen mit der Maßnahme zu helfen. Die Zahl der Anspruchsberechtigten sei daher gestiegen. Aufgrund strenger Vorgaben auf europäischer Ebene könne keinesfalls von einem Gießkannenprinzip gesprochen werden. Vielmehr wurde durch die unterschiedlichen Stufen eine Differenzierung vorgenommen, unterstrich er. Seitens der FPÖ äußerte Erwin Angerer Bedenken. Die Maßnahme würde erneut nur die Symptome bekämpfen anstelle der Ursachen, hielt er fest.

KOCHER: WEITERE HILFEN WERDEN NOTWENDIG SEIN

Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 gefördert – sollte die EU-Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, wäre auch eine Verlängerung möglich, führte Elisabeth Götze (ÖVP) aus. Abgewickelt werden soll der Zuschuss zum größten Teil von dem aws (Austria Wirtschaftsservice). Unklar ist noch, welche Stelle Förderbeträge bis zu 2.000 € abwickeln werde, da eine Doppelförderung mit der Strompreisbremse vermieden werden soll, so Kocher.

“Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen mit einer Förderung von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe”, sagte er. Besonderes Anliegen waren ihm aber auch kleine Unternehmen. Treffgenauigkeit sei aufgrund der Heterogenität der österreichischen Unternehmen schwer zu erzielen. Das gewählte System sei für die Übergangsphase gedacht bis auf europäischer Ebene das Problem gelöst und ein Weg zur Preissenkung gefunden werde. Kocher rechnet mit mehreren 10.000 anspruchsberechtigten Unternehmen, deren Förderung vom aws abgewickelt werden. Die Zahl der kleineren Unternehmen, deren Förderung 2.000 € nicht überschreiten werde, sei aufgrund der Abgrenzung zur Strompreisbremse schwer abzuschätzen, sagte er zu Axel Kassegger (FPÖ).

Kocher räumte ein, dass angesichts des Volumens und der Anspruchsberechtigten weitere Hilfen notwendig sein werden. Alle eingebrachten Anträge müssten bis Jahresende genehmigt werden, stellte er die damit verbundenen Schwierigkeiten dar. Eine Förderung wie diese habe es bisher nicht gegeben, führte Kocher aus, nun müsse aus der 1. Phase dieser Fördermaßnahme gelernt werden.

HÄRTEFALLFONDS: INFORMATIONSFLUSS SOLL VERBESSERT WERDEN

ÖVP und Grüne setzen eine Initiative, um den Datenaustausch zum Härtefallfonds zu verbessern, erklärte Elisabeth Götze (ÖVP). Dazu bedarf es einer Novelle des Härtefallfondsgesetzes (2838/A). Personen, die in mehrfach geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen standen sowie fallweise Beschäftigte, die nach der Richtlinie des Sozialministeriums eine Förderung nach dem Härtefallfondsgesetz erhalten können, sollen möglichst umfassend dazu informiert werden. Dazu wird die Datenübermittlung durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen ermöglicht. Sichergestellt werden soll außerdem die Datenübermittlung auch nach Jahresende. Die Novelle wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und SPÖ beschlossen.

ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER NEOS VERTAGT

Vertagt wurden zwei Entschließungsanträge der NEOS. Gerald Loacker (NEOS) wies darin auf die stark gestiegenen Überschüsse und Rücklagen bei den Kammern hin und kritisierte die “mangelnde Aufsicht” durch das Arbeits- und Wirtschaftsministerium ebenso wie die zu hoch angesetzten bzw. fehlenden Höchstgrenzen für die Umlagen. Dadurch seien die Rücklagen bei den Arbeiterkammern mittlerweile auf 571 Mio. € und bei den Wirtschaftskammern auf 1,78 Mrd. € angewachsen. Die NEOS traten dafür ein, die für die Arbeiterkammer geltende Umlagen-Höchstgrenze von 0,5% auf 0,4% zu reduzieren (2761/A(E)). Inhaltliche Zustimmung signalisierte die FPÖ, während Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sich den Angaben der NEOS entgegenstellte und für die Wirtschaftskammer eintrat.

In einem weiteren Entschließungsantrag mahnten die NEOS ein Reformpaket für den Wirtschaftsstandort Österreich ein (2765/A(E)). Aus Sicht der ÖVP stimmten die Forderungen mit den Plänen der Bundesregierung überein, weshalb die Agenda vertagt wurde.

FORDERUNG NACH VOLKSBEFRAGUNG ZU RUSSLAND-SANKTIONEN ABGELEHNT

Abgelehnt wurde eine Forderung der FPÖ, die sich erneut für eine Volksbefragung zur Fortsetzung der Russland-Sanktionen stark machte (2786/A(E)). Die Freiheitlichen verwiesen auf negative Auswirkungen für Österreich durch den Krieg in der Ukraine, aber auch durch die verhängten Sanktionen. Diese würden den ursprünglichen Zweck nicht erfüllen und katastrophale Auswirkungen haben. Andreas Ottenschläger (ÖVP) hielt entgegen, dass die Sanktionen Russland deutlich stärker treffen würden als Österreich. Bei der Abstimmung fand die FPÖ keine Zustimmung anderer Fraktionen. (Schluss Wirtschaftsausschuss) gla

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender