Verfassungsausschuss: Einstimmige Entschließung zur Einführung eines nationalen Gedenktags für Roma und Sinti

Abgeordnete auch für Evaluierung des Vollzugs der Minderheitenschulgesetze

Einstimmig hat sich der Verfassungsausschuss für einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien ausgesprochen, der darauf abzielt, einen nationalen Gedenktag für Roma und Sinti einzuführen. Konkret wird vorgeschlagen, jeweils am 2. August der unter dem NS-Regime verfolgten und ermordeten Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze zu gedenken. An diesem Tag werde bereits auf europäischer Ebene an die Holocaust-Opfer dieser ethnischen Minderheit gedacht.

Auch einen weiteren Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, nämlich eine Evaluierung des Vollzugs der Minderheitenschulgesetze und die Vorlage eines entsprechenden Berichts an den Nationalrat, befürworteten die Abgeordneten einstimmig. Ebenso einhellig zur Kenntnis genommen wurden die Berichte über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramts für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Ein Antrag der NEOS, die einen besseren Schutz der autochthonen Volksgruppen fordern, wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

ENTSCHLIESSUNG ZUR EINFÜHRUNG EINES NATIONALEN GEDENKTAGS FÜR ROMA UND SINTI

In der Begründung des Entschließungsantrags zur Einführung eines nationalen Gedenktags für Roma und Sinti (2723/A(E)) weisen ÖVP und Grüne darauf hin, dass die Anerkennung und Verurteilung des Genozids für die Roma von großer symbolischer Bedeutung sei. Zudem sehen sie einen solchen Schritt als wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung und zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, Roma-Feindlichkeit und Antiziganismus. Der 2. August wurde ihnen zufolge dabei bewusst zum europäischen Gedenktag erkoren: In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 waren mindestens 3.000 Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ermordet worden, wie etwa Eva Blimlinger (Grüne) beleuchtete. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, den Völkermord an den Roma und Sinti während des Nationalsozialismus als historische Tatsache anzuerkennen.

Es sei jedenfalls dringend geboten, den 2. August national als Gedenktag einzuführen, so Blimlinger. Es brauche ein würdiges und inklusives Gedenken und der Gedenktag stelle einen wichtigen Schritt dazu dar. Bis heute gebe es zudem auch keinen zentralen Ort des Erinnerns für dieses Thema, stellte sie fest und meinte, es werde auch daran gearbeitet, einen solchen zu finden. Nikolaus Berlakovich (ÖVP) betonte, es sei wichtig, die Ereignisse im Bewusstsein zu halten. Es sei hoch an der Zeit, diesen schicksalhaften 2. August als Gedenktag anzuerkennen. Ebenso wie Ausschussvorsitzender Wolfgang Gerstl (ÖVP) sprachen sich Blimlinger und Berlakovich auf Anregungen etwa von Sabine Schatz (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) dafür aus, bis zum Plenum den Antrag als gemeinsame Initiative fraktionsübergreifend vorzulegen. Gerade Roma und Sinti seien lange Zeit in der öffentlichen Erinnerungskultur nicht berücksichtigt worden. Umso wichtiger sei es, mit dem Gedenktag Aufmerksamkeit auf diese Opfergruppe zu legen. Ähnlich wie Blimlinger sprach sich auch Bernhard dafür aus, dass es über den Gedenktag hinaus auch einen Gedenkort brauche.

EVALUIERUNG DES VOLLZUGS DER MINDERHEITENSCHULGESETZE

Ein Anliegen ist den Koalitionsparteien auch die Evaluierung des Vollzugs der Minderheitenschulgesetze und die Vorlage eines entsprechenden Berichts an den Nationalrat (2724/A(E)). Insbesondere sollen dabei das Angebot, die Kontinuität und die Qualität des Unterrichts in den Volksgruppensprachen sowie die einschlägigen Unterrichtsmaterialien – unter Berücksichtigung der Lehrpläne und der Kompetenzraster – unter die Lupe genommen werden. Im Bereich der schulischen Bildung und der vorschulischen Erziehung habe sich in den vergangenen Jahren sehr viel geändert, man müsse daher evaluieren, inwieweit die Vollziehung der Minderheitenschulgesetze mit der Entwicklung Schritt gehalten habe, wird die Initiative begründet.

Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Sprachkompetenz, die sehr unter Druck sei, stehe dabei im Zentrum der Überlegungen, wie neben Eva Blimlinger (Grüne) auch Nikolaus Berlakovich (ÖVP) erläuterte. So sei der mehrsprachige Unterricht zu beleuchten, um daraus etwaigen Änderungsbedarf ableiten zu können. Auch Christian Drobits sprach seitens der SPÖ Unterstützung für den Antrag aus, gerade wenn es um die Stärkung der Sprachkompetenz gehe. Dem schloss sich Michael Bernhard (NEOS) an. Aus seiner Sicht gelte es darüber hinaus, bei der Evaluierung über die Volksgruppengrenzen hinaus zu denken.

NEOS FÜR BESSEREN SCHUTZ DER AUTOCHTHONEN VOLKSGRUPPEN

In einem Entschließungsantrag (2693/A(E)), der im Ausschuss allerdings vertagt wurde, machen die NEOS geltend, dass die Angehörigen der sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen in Österreich – der kroatischen, der slowenischen, der ungarischen, der tschechischen und der slowakischen Volksgruppe sowie der Volksgruppe der Roma – zwar verschiedene individuelle Rechte hätten. Sie vermissen aber kollektive Rechte und wollen den Volksgruppen daher die Möglichkeit der Selbstverwaltung in Form körperschaftsrechtlicher Organisationen einräumen, argumentierte Michael Bernhard (NEOS). Moderne und repräsentative Organe könnten die eigenen Angelegenheiten dezentral besorgen, ihre Mitglieder beraten und vertreten sowie den Willen der Volksgruppe nach außen artikulieren. Dafür brauche es ein entsprechendes Wahlsystem. Zudem müssten ausreichende finanzielle Zuwendungen für die Vertretungskörperschaften gewährleistet sein. Auch eine Neukodifikation der verfassungsrechtlichen Volksgruppenrechte zur Sicherung des Bestands der Volksgruppen und zur Förderung ihrer Sprache und ihrer Kultur sind den NEOS ein Anliegen. Für jene Volksgruppen, die keine “körperschaftsrechtliche Organisation” wünschen, sollen beim Bundeskanzleramt weiterhin Volksgruppenbeiräte eingerichtet werden, so der Vorschlag. Insgesamt sieht Bernhard in der Initiative einen wichtigen Ansatz, die Volksgruppenpolitik “in das 21. Jahrhundert zu holen”.

Eva Blimlinger (Grüne) bezeichnete den Vorschlag zwar als begrüßenswert, verwies aber auf Forderungen für eine damit einhergehende, generelle Neukodifikation im Volksgruppenrecht. Wie im Regierungsübereinkommen verankert, werde daran auch gearbeitet, begründete sie den Antrag auf Vertagung. Wie Bernhard erwähnt habe, würden nicht alle Volksgruppen den Vorschlag der NEOS befürworten, meinte Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Zentral sei für ihn etwa der Punkt, wie Wählerverzeichnisse erstellt werden, zumal ein solcher Eintrag zugleich auch ein Bekenntnis und damit einen sensiblen Bereich darstelle. Bundesministerin Susanne Raab hob hervor, dass man sich unter den Volksgruppen auf drei zentrale Bereiche geeinigt habe, die wichtig seien, und zwar Förderung, Medien und Bildung. Es gelte daher auf jene Bereiche den Schwerpunkt zu setzen, die allen Gruppen gemeinsam wichtig seien. Wie Berlakovich betonte Raab, betreffend Wählerverzeichnis müsse auch dem Aspekt der Bekenntnisfreiheit Sorge getragen werden.

BERICHTE ÜBER DIE VOLKSGRUPPENFÖRDERUNG DES BUNDESKANZLERAMTS FÜR 2018, 2019 UND 2020

Jeweils rund 3,9 Mio. € haben die sechs anerkannten österreichischen Minderheiten unter dem Titel Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramts im Jahr 2018 (III-76 d.B.), 2019 (III-220 d.B.) sowie 2020 (III-575 d.B.) erhalten. Die meisten Fördermittel gingen im Jahr 2020 wie schon in den Vorjahren an die slowenische Volksgruppe (1.295.140 €; 32,64 %), gefolgt von der kroatischen (1.161.785 €; 29,28 %) und der tschechischen (549.475 €; 13,85 %). Ungarn und Roma erhielten 435.355 € (10,97 %) bzw. 406.800 € (10,25 %) der Fördergelder, an die slowakische Minderheit flossen 118.800 € (2,99 %).

Gesetzlich festgeschriebenes Förderziel ist es den Berichten des Bundeskanzleramts zufolge, Sprache und Kultur der autochthonen Volksgruppen als Zeichen der Vielfalt Österreichs zu erhalten. Förderwürdige Projekte in diesem Zusammenhang gab es in den Bereichen Medien, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Sport. Die Förderung von Sportvereinen dient nicht zuletzt der Sprachvermittlung bei Kindern und Jugendlichen, wobei laut Bericht gerade in der tschechischen Volksgruppe auch generationenübergreifende Sportvereine eine besondere Rolle für den inneren Zusammenhalt bilden.

Neben der Strukturförderung bilden Zeitschriften und andere Druckwerke der Volksgruppen generell meist einen Schwerpunkt bei geförderten Projekten. Die kroatische Volksgruppe widmete rund zwei Drittel der Gelder aus der Fördersparte Wissenschaft und Forschung im Jahr 2020 einem mehrjährigen Projekt zur Erforschung und Erfassung aller burgenländisch-kroatischen Ortsdialekte.

Bundesministerin Susanne Raab berichtete darüber hinaus, dass die Volksgruppenförderung mittlerweile auf 7,8 Mio. € erhöht und damit verdoppelt worden sei, was einen Meilenstein dargestellt habe. Durch die Erhöhung konnte ihr zufolge eine nachhaltige Forderung der Volksgruppen umgesetzt werden. Eingesetzt wurde mit der Erhöhung auch das Prinzip der Wirkungsorientierung, hob Raab hervor. Damit sollen nunmehr Prioritäten von Maßnahmen innerhalb der Volksgruppen transparent gemacht und nachträglich die Wirkung der finanziellen Maßnahmen beleuchtet werden.

Eine grundsätzlich zeitnähere Vorlage der Berichte für den Ausschuss regten etwa Eva Blimlinger (Grüne), Christian Drobits (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) an. Zu den Wortmeldungen der Abgeordneten erörterte Bundesministerin Raab etwa gegenüber Blimlinger, dass 2019 in den Volksgruppenförderungen mit einigen Projekten explizit der Fokus auf Frauen gelegt worden sei. Eine Diskussion über etwaige Indexanpassungen zur Teuerung betreffe alle Bereiche und sei aus Sicht von Raab daher als Gesamtdebatte zu führen. Auf Fragen von Drobits legte die Ministerin unter anderem die Anteile an Personalkosten in den Förderungen dar. Thematisiert wurde etwa auch der Schulverein Komensky, zumal sich Bernhard erkundigte, ob es Überlegungen gebe, diesen in den öffentlichen Bereich zu überführen. Sie sei natürlich auch in Kontakt mit der Volksgruppe und dem Bildungsministerium, so Raab. Gegenüber Nikolaus Berlakovich (ÖVP) erörterte sie zur Wirkungsorientierung etwa, dass Projekte in der Umsetzung im gesamten Förderzyklus bis hin zur Abrechnung die Wirkung mittels Indikatoren in den Fokus rücken sollen. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) mbu

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender