Sima/Blum: Wien gibt weitere 150 Ampeln zum Rechts-Abbiegen bei Rot für Radler frei

Nach strenger Prüfung der Behörde weitere Verbesserung für den Radverkehr in der Millionenstadt

Good news für Wiens Radfahrer*innen: Die Stadt rollt das Rechts-Abbiegen bei Rot großflächig aus, in einem nächsten Schritt gibt Wien weitere 150 Ampeln zum Rechts-Abbiegen bei Rot für Radfahrende frei. Wien war die erste Stadt Österreichs, die das Rechtsabbiegen bei Rot unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im Herbst in einem ersten Schritt an 10 Ampeln ermöglicht hat. Nun wird das Angebot großflächig ausgeweitet, ein echter Big Bang für Wiens Radler*innen!

Die von Magistrat sowie Bevölkerung und Bezirken vorgeschlagenen Kreuzungen wurden natürlich im Vorfeld von der MA 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten eingehend geprüft.  „Wir fördern das Radfahren in Wien konsequent. Zum einen mit dem intensiven Ausbau der Radwege, in den wir im Vorjahr 26 Mio. investiert haben. Zum anderen mit Verbesserungen im täglichen Straßenverkehr, wie eben nun mit der Möglichkeit des Rechts-Abbiegens bei Rot. Aber klar ist: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen muss gewährleistet sein, daher wurden alle Örtlichkeiten gut geprüft“, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Ausgewählt wurden dabei insbesondere Relationen, wo vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind – man also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegt – und damit keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen entstehen. „Wien ist übrigens die einzige Stadt in ganz Österreich, die diese Möglichkeit in diesem Ausmaß nützt, wir sind damit bundesweit Vorreiter“, betont Sima.

BESCHILDERUNG DER KREUZUNGEN IM APRIL

„Die Möglichkeit beim Radfahren bei Rot abbiegen zu können, verringert Wartezeiten und macht das Fahrrad als Verkehrsmittel für ein flottes Vorankommen in Wien noch attraktiver“, sagt Wiens Radverkehrsbeauftragter Martin Blum.  Er betont: „Ganz wichtig ist: Rechtsabbiegen bei Rot darf man nur, wenn die Örtlichkeit mittels entsprechendem Hinweis-Schild gekennzeichnet ist. Jedenfalls muss man Stoppen und sich versichern, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.“ Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrsordnung. Die MA 46 als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat zahlreiche von den Bezirken und der Bevölkerung eingebrachte Örtlichkeiten geprüft. Dabei wurden 150 Örtlichkeiten als geeignet befunden. Diese werden nun unter Einbeziehung aller relevanten Akteure behördlich verhandelt. Ab April werden in der Folge an den verordneten Örtlichkeiten die entsprechenden Schilder aufgehängt.  

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/presse/bilder

Sophia Schönecker
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