Rauch: Dreijährige Finanzierung des VKI steht kurz vor Abschluss

Aktuelle Aussprache mit Johannes Rauch im Konsumentenschutzausschuss

Im ersten Teil des heutigen Konsumentenschutzausschusses stand eine Aussprache mit Konsumentenschutzminister Johannes Rauch über aktuelle Fragen aus seinem Arbeitsbereich auf der Tagesordnung. Was die Debatte und die langfristige Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) betrifft, befindet man sich laut Minister Johannes Rauch in der Zielgeraden der Gespräche. Aktuell geplant sei eine Finanzierung für drei Jahre mit einer jährlichen Anpassung. Bezüglich der Turbulenzen am Schweizer Finanzmarkt geht der Konsumentenschutzminister davon aus, dass der Bankensektor in Österreich sicher und stabil ist.

In weiterer Folge sprachen sich die Abgeordneten einstimmig für einen gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen zur Vorlage eines Berichts über die an die Erstanlaufstelle für Verbraucher:innen von Kreditrückzahlungsschwierigkeiten herangetragenen und behandelten Fälle bis spätestens Juni 2023 aus.

Die weiteren Anträge der SPÖ und der FPÖ zum VKI, zur Altersdiskriminierung von Banken sowie zu transparenten Inkassogebühren, wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

RAUCH GEHT VON DREIJÄHRIGER VKI-FINANZIERUNG AUS

Einen Schwerpunkt in der Aussprache mit den Abgeordneten bildete einmal mehr die künftige Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation. Für Katharina Werner (NEOS) ist der VKI eine wichtige Institution zur kollektiven Rechtsdurchsetzung. Die NEOS-Mandatarin fragte nach dem dementsprechenden Bericht seitens des Ministeriums, dessen Vorlage bis zum Ende des ersten Quartals 2023 angekündigt sei. Klaus Köchl (SPÖ) interessierte sich für die bestehenden Hürden der gesetzlichen Finanzierungsanpassung. Er sei zuversichtlich, dass eine dreijährige VKI-Finanzierung inklusive einer jährlichen Anpassung gelingen werde, zeigte sich Konsumentenschutzminister Johannes Rauch erfreut. Man führe dazu intensive Gespräche mit dem VKI und der Arbeiterkammer als Miteigentümerin, die kurz vor dem Abschluss stehen würden. Den von Werner angesprochenen Bericht zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des VKI erwartet Rauch im kommenden Mai, um diesen im nächsten Konsumentenschutzausschuss zu diskutieren.

“Der österreichische Bankensektor ist abgesichert und gewappnet”, hielt Rauch gegenüber Peter Wurm (FPÖ) fest. Der Ausschussvorsitzende hatte nach den aktuellen Finanzmarktturbulenzen in der Schweiz gefragt, ob Österreich auf einen “Banken-Crash” vorbereitet sei. Es habe sich am Wochenende um eine schwierige Situation in der Schweiz gehandelt, die Bankenaufsicht und internationale Zusammenarbeit hätten jedoch gut funktioniert, da man die richtigen Lehren aus der Finanzkrise 2008 gezogen habe, so der Minister.

Christian Drobits (SPÖ) meldete sich zum Themenbereich Altersdiskriminierung durch Banken zu Wort und interessierte sich für geplante Maßnahmen in diesem Bereich. Der Konsumentenschutzminister verwies auf eine Regierungsvorlage der Justizministerin, die morgen, Mittwoch, im Justizausschuss behandelt wird und Erleichterung für Kreditvergaben an ältere Personen bringen soll (1946 d.B.). Darüber hinaus, gehe es etwa auch darum, Senior:innen für “digitale Betrugsmaschen” zu sensibilisieren und diesen entgegenzutreten. Laut Elisabeth Scheucher-Pichler (Övp) werden durch die Regierungsvorlage künftig primär Sicherheiten anstatt dem Alter als Kreditvergabekriterium herangezogen, womit es zu einem Ende der diskriminierenden Praxis komme.

Zu dem im Zuge der Corona-Pandemie eigeführten Kreditmoratorium habe der Oberste Gerichtshof zu Gunsten der Verbraucher:innen entschieden, weshalb für die Kreditstundungen keine Zinsen zu zahlen seien, betonte Rauch gegenüber Grünen-Mandatar Martin Litschauer. Insgesamt gehe es um rund 100 Mio. €, wobei erst zwei Banken eine Vereinbarung zur Rückzahlung mit dem VKI abgeschlossen hätten.

Walter Rauch und Christian Ries (beide FPÖ) sprachen die anhaltend hohen Preise im Energiebereich für die Konsument:innen an, obwohl die Großmarktpreise bereits rückläufig seien. FPÖ-Mandatar Rauch fragte nach Initiativen seitens des Ministers, Ries interessierte sich für die Maßnahmen der Regulierungsbehörde E-Control, um die Energiekosten auf ein leistbares Niveau zu bringen. Der Konsumentenschutzminister verwies in diesem Zusammenhang auf die bisherigen Hilfspakete der Bundesregierung. So habe der von seinem Ressort zu verantwortende coronabedingte “Wohnschirm” Mieter:innen vor Delogierungen und Wohnungsverlust geschützt. Nunmehr würden darunter auch Menschen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen sind, unterstützt. Zudem sei es aktuell wichtig, die Weitergabe von Preissteigerungen durch Ratenzahlungen zu ermöglichen, so Rauch. Was die E-Control betrifft, sei man mit dieser sowie mit den Versorgern laufend zum Thema Preisweitergabe in Gesprächen. Dabei stehe aktuell die massenhafte Kündigung von Energieverträgen im Fokus.

Was den “Digitalen Fitnesscheck” des europäischen Verbraucherrechts betrifft, werde dieser seit Mai schrittweise durch die Europäische Kommission durchgeführt, betonte Johannes Rauch gegenüber Alexandra Tanda (ÖVP). Die Mandatarin hatte nach dem aktuellen Stand dazu gefragt. Grundsätzlich sehe er in der Digitalisierung großes Potenzial, es gehe aber darum, etwa Verbrauchertäuschung und -manipulation hintanzuhalten, betonte Rauch.

Yannick Shetty (NEOS) thematisierte den vor rund einem Jahr vom Nationalrat beschlossenen Ausbau der Energieberatung und fragte nach den seither umgesetzten Maßnahmen gegen Energiearmut. Der Ausbau sei vor allem für armutsgefährdete Haushalte wichtig, wobei es vorrangig um die Aufklärung und Information über bestehende Förderungen sowie um die Zusammenarbeit mi den Pendants auf Bundesländerebene gehe, antwortete der Minister.

EINSTIMMIGKEIT ÜBER BERICHT ZUR ERSTANLAUFSTELLE BEI ZAHLUNGSPROBLEMEN BEI KREDITEN, SPÖ FÜR ERSTELLUNG EINES SCHULDNERATLAS

Einstimmig angenommen wurde ein gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen im Ausschuss eingebrachter Antrag, in dem Bundesminister Rauch ersucht wird, einen Bericht über die an die Erstanlaufstelle für Verbraucher:innen in Zahlungsschwierigkeiten – im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten – herangetragenen und behandelten Fälle bis spätestens Juni 2023 an den Nationalrat zu übermitteln. Die Basis dafür bildete ein in der Minderheit gebliebener Antrag der SPÖ, in dem Antragsteller Christian Drobits das Fehlen von Informationen über die Tätigkeit der seit 2022 im Konsumentenschutzministerium eingerichteten Ombudsstelle kritisiert und einen jährlichen Tätigkeitsbericht (3226/A(E) ) fordert.

Aus Sicht der SPÖ-Abgeordneten Christian Drobits und Rudolf Silvan ist zudem die Datenlage zur Entwicklung der Verschuldung von Verbraucher:innen in Österreich unzureichend. Die Erstellung eines jährlichen Schuldneratlas nach deutschem Vorbild wäre notwendig, um erkennen zu können, wie sich die Überschuldung kleinräumig verteilt und entwickelt, argumentierte Silvan einen diesbezüglichen Antrag seiner Fraktion (3227/A(E) ). Der Antrag wurde nach dem Hinweis von Abgeordneter Fischer (Grüne), wonach bereits Datenerhebungen im Gange seien, von ÖVP und Grünen vertagt. Bundesminister Rauch bestätigte, dass sein Ressort bei der Statistik Austria bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben habe. Deren Ergebnisse sollen gemeinsam mit der Schuldnerberatung demnächst präsentiert werden. Zudem sollen laut Rauch noch heuer eine Reihe weiter Studien der Statistik Austria, etwa zu Armut, Konsum und Haushaltsfinanzen vorliegen. Ziel sei es, deren Ergebnisse in eine umfassende Sozialstrategie einfließen zu lassen.

FPÖ DRÄNGT AUF FINANZIELLE ABSICHERUNG DES VKI

Nachdem sich der Nationalrat im Dezember 2022 mehrheitlich für die Erstellung eines Berichts über ein Förderkonzept für Verbraucherschutzorganisationen ausgesprochen hat, das als Entscheidungsgrundlage für die finanzielle Absicherung des VKI dienen soll, drängen die Freiheitlichen nun auf die Vorlage des Berichts bis zum 31. März 2023. Der entsprechende Entschließungsantrag (3099/A(E)) wurde von ÖVP und Grünen mit dem Verweis auf eine baldige Lösung der Finanzierung im Ausschuss vertagt. Dasselbe gilt für einen weiteren bereits einmal vertagten FPÖ-Antrag, indem Antragsteller Peter Wurm die Vorlage eines VKI-Finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023 fordert, um die “wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen” langfristig abzusichern (2994/A(E)).

Der VKI brauche eine dauerhafte und planbare Finanzierung betonte Christian Ries (FPÖ). “Konsumentenschutz war noch nie so wichtig wie in diesen Zeiten, schloss sich Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) an, der die niedrige Basisförderung des VKI kritisierte. Diese sei unter der Regierung von ÖVP und Grünen laufend gestiegen, hielt Ulrike Fischer (Grüne) entgegen. Sie freue sich auf den Bericht des Ministers, der die Basis für eine langfristige Finanzierung bilden werde. SPÖ-Mandatar Christian Drobits begrüßte die von Minister Rauch in der Aussprache in Aussicht gestellte dreijährige Finanzierung des VKI. Es gehe hierbei auch um die Planungssicherheit der Mitarbeiter:innen.

WEITERE INITIATIVEN VON SPÖ UND FPÖ VERTAGT

Ebenfalls von den Regierungsfraktionen ein weiteres Mal auf die Wartebank geschoben wurden die Initiativen der Oppositionsparteien. So fordern die Sozialdemokrat:innen Maßnahmen gegen die durch Digitalisierungsschritte der Banken verursachte versteckte Altersdiskriminierung (2431/A(E)), während die Freiheitlichen auf die Vorlage eines Gesetzesvorschlags für mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen bis 31. März 2023 drängen. Der Nationalrat hat sich im vergangenen November dafür ausgesprochen (2942/A(E)). Durch die von der Justizministerin vorgelegte Regierungsvorlage zur Erleichterung von Kreditvergaben an ältere Personen sei man “fast am Ziel angelangt”, argumentierte Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) die Vertagung.

Was den Bereich der Inkassobüro-Gebühren betrifft, fordert die SPÖ mehr Transparenz bei der Berechnung von Schuldner:innengebühren, da laut Antragsteller Christian Drobits die Inkassobüros ihre Gebühren nicht der Situation anpassen, sondern die Höchstsätze der Inkassogebührenverordnung voll ausschöpfen würden (2250/A(E)). Zum Thema Inkassogebühren fragt die FPÖ in einem Antrag nach dem Statusbericht der Evaluierung einer Verordnung des Wirtschaftsressorts, die die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen festlegt (1032/A(E)). Die beiden Anträge wurden ebenfalls ein weiteres Mal vertagt. Laut Drobits habe sich der Bereich der Inkassogebühren grundlegend geändert, vor allem das Thema Transparenz werde immer wichtiger. Dem schloss sich Christian Ries (FPÖ) an, der eine transparente Regelung nach deutschem Vorbild forderte. (Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss) med

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