Pünktlichkeit im Bahnverkehr 2022 unter dem gesetzlichen Pünktlichkeitsgrad

94,8 Prozent der Nahverkehrszüge der ÖBB-Personenverkehr waren pünktlich – gesetzlich vorgeschrieben sind 95 Prozent.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wertete Daten der Regulierungsbehörde Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) und des Netzbetreibers (ÖBB Infrastruktur) zu insgesamt 21 Millionen Ankünften in Verkehrsstationen im Personen-Nah- und Fernverkehr aus. 

PÜNKTLICHKEIT IM NAHVERKEHR BEI 94,8 PROZENT

Im gesamten Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr lag die Pünktlichkeit der Züge 2022, unter Berücksichtigung von Zugausfällen und ungeplanten Schienenersatzverkehren, bei 94,8 PROZENT. Dies bedeutet eine knappe Unterschreitung des gesetzlich festgeschriebenen Pünktlichkeitsgrades von 95 Prozent im Nahverkehr. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.

Der Hauptgrund für diese Entwicklung war die Erholung der Fahrgastzahlen nach der COVID-19-Pandemie. So wurden mehr Reisende als 2021 befördert, was zu längeren Haltezeiten bzw. Haltezeitüberschreitungen an den Verkehrsstationen führte. Die wenigsten pünktlichen Züge (90,2 Prozent) verkehrten im November 2022. Dafür verantwortlich war der Bahnstreik am 28. November, der den öffentlichen Verkehr in Österreich weitestgehend lahmlegte.

AM PÜNKTLICHSTEN VERKEHREN DIE ZÜGE IN VORARLBERG mit einer durchschnittlichen Pünktlichkeit von 96,6 Prozent. Den letzten Platz im Pünktlichkeitsranking teilen sich Oberösterreich und Salzburg mit einer Pünktlichkeit von jeweils 93,3 Prozent im Nahverkehr.

PÜNKTLICHSTE VERBINDUNG IN NIEDERÖSTERREICH

Den pünktlichsten Zugverkehr in Österreich fand man 2022 im Traisental (Bezirk Lilienfeld) auf dem Streckenabschnitt zwischen Schrambach und Traisen vor. Insgesamt erreichte die ÖBB Personenverkehr auf diesem Streckenabschnitt trotz Bahnstreik einen Pünktlichkeitsgrad von 98,8 Prozent.

HERAUSFORDERUNGEN IN VILLACH, IM OÖ-ZENTRALRAUM UND IM MÜHLVIERTEL

Drei Steckenabschnitte verzeichneten in keinem Monat des letzten Jahres eine Pünktlichkeit von mehr als 95 Prozent. In Kärnten sticht dabei die Strecke zwischen Villach und Tarvisio-Boscoverde (IT) negativ hervor. Durchschnittlich verzeichnete die Strecke von/nach Italien eine Pünktlichkeit von 75,6 Prozent. Besonders herausfordernd waren die Monate Juni und August, in denen aufgrund von Verspätungen aus dem Ausland nur jeder zweite Zug pünktlich einfahren konnte.

In Oberösterreich zeigt die Analyse gleich zwei Strecken, in denen der gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeitswert von 95 Prozent in keinem Monat erreicht werden konnte. Die grenzüberschreitende Strecke von Pregarten nach Horní Dvořiště (CZ) verzeichnete einen Pünktlichkeitsgrad von 79,9 Prozent, jene zwischen Wels und Attnang-Puchheim 87,6 Prozent.

ENTSCHÄDIGUNG BEI ZEITKARTEN

Wird der Wert von 95 Prozent im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten die Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung.  Während im Regionalverkehr ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent (der Stadtverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen) gilt, legen Bahnunternehmen, die ausschließlich im Fernverkehr tätig sind (RegioJet, WESTbahn), ihren Pünktlichkeitsgrad grundsätzlich selbst fest. Derzeit gilt etwa bei der WESTbahn der Pünktlichkeitsgrad von 92 Prozent.

Wenn der für alle Bahnen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent (bzw. 92 Prozent bei der WESTbahn) in einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Fahrgäste mit einer Verbund-Jahreskarte (bzw. regionales KlimaTicket) am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung überwiesen.

Das KLIMATICKET ÖSTERREICH ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH und stellt eine überregionale Jahreskarte dar. Bei diesem Ticket wird nicht die einzelne Fahrt bzw. Verspätung entschädigt. Es wurde gesetzlich ein Pünktlichkeitsgrad von 93 PROZENT festgelegt, bei dessen Unterschreitung in einem Gültigkeitsmonat eine pauschalierte Entschädigung nach Ablauf der Geltungsdauer des Klimatickets erfolgt. Es steht Betroffenen in einem Monat ein Anspruch von MAXIMAL ZEHN PROZENT DER ENTSCHÄDIGUNGSBASIS zu. Als Entschädigungsbasis gilt der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr und in nicht vernetzten Nebenbahnen. Erstattungsbeiträge von unter vier Euro können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden.

Vom KlimaTicket Österreich zu unterscheiden sind die REGIONALEN KLIMATICKET-ANGEBOTE DER SIEBEN VERKEHRSVERBÜNDE Für diese Form der Jahreskarte gilt ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent nur für Züge im Regionalverkehr. Sollte dieser in einem Geltungsmonat unterschritten worden sein, so erhalten Personen mit regionalen Klimatickets nach einer Registrierung den jeweils zustehenden Betrag in Höhe von mindestens zehn Prozent des auf den Monat entfallenen Fahrpreises des Bahnanteils automatisch nach Ende der Geltungsdauer vom jeweiligen Bahnunternehmen rückerstattet.

Bei der ÖBB-Österreichcard muss für jede Verspätung ab 30 Minuten eines genutzten Fernverkehrszuges eine Bestätigung, oder eine Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug vorgelegt werden.

Bei drei nachgewiesenen Verspätungen erhalten betroffene Reisende eine Entschädigung vom Bahnunternehmen:  jeweils 30 Euro (1. Klasse) bzw. 20 Euro (2. Klasse) bis maximal zehn Prozent des Preises der Österreichcard.

Den kompletten Pünktlichkeitsbericht der apf finden sie hier.

ÜBER DIE APF:

Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.

Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Passagierbeschwerden mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.

In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Georg Loderbauer, MA
Öffentlichkeitsarbeit/PR
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