Hass im Netz: Europäischer Digital Service Act löst Kommunikationsplattformengesetz ab

Kosten für zu Unrecht erwirkte Gegendarstellungen nach dem Mediengesetz werden neu geregelt

Im Dezember 2020 hat das österreichische Parlament ein umfangreiches Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass im Netz beschlossen. Teil dieses Pakets war auch ein Kommunikationsplattformengesetz, das Betreiber großer Kommunikationsplattformen wie Facebook & Co dazu verpflichtete, ein wirksames Beschwerdeverfahren für Nutzer:innen, die mit Beleidigungen, Falschinformationen, Gewaltdrohungen oder anderen strafrechtlichen Delikten konfrontiert sind, einzurichten, und das damit in Zusammenhang stehende Lösch- und Meldepflichten vorsah. Nun wird dieses Gesetz durch den Digital Service Act (DSA) der EU abgelöst. Der Justizausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen das von der Regierung vorgelegte DSA-Begleitgesetz gebilligt. Mit dem umfangreichen Paket werden außerdem die Kosten für zu Unrecht erfolgte Gegendarstellungen nach dem Mediengesetz neu geregelt.

Noch nicht endgültig darüber entschieden, ob sie das Gesetz mitragen werden, haben sich FPÖ und NEOS. Die Zeit sei zu kurz gewesen, um den Gesetzentwurf ausreichend zu prüfen, sagte Nikolaus Scherak. Grundsätzlich begrüßte er aber ein einheitliches europäisches Vorgehen zur Bekämpfung von Hass im Netz. Auch die FPÖ sieht das Vorhaben laut Abgeordnetem Christian Ragger im Wesentlichen positiv, hat aber in Bezug auf “Red Flags” Bedenken.

Vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ. Er zielt auf die Einrichtung einer Koordinationsstelle ab, um Politiker:innen und Journalist:innen, die in besonderer Weise von Gewalt und Hass im Netz betroffen sind, zu beraten und unterstützen.

KOMMAUSTRIA WIRD KOORDINATOR FÜR DIGITALE DIENSTE

Die EU-Verordnung für digitale Dienste wird ab 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union gelten, wobei einige Bestimmungen bereits in Kraft getreten sind. Ziel des Digital Services Acts ist es insbesondere, das Internet für Nutzer:innen in Europa sicherer und transparenter zu gestalten und Desinformation entgegenzuwirken. So sollen vor allem sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) ein Beschwerdemanagementsystem für rechtswidrige Inhalte einrichten. Damit sollen illegale Inhalte sowie Hass im Netz effizienter bekämpft werden können.

Das von der Regierung vorgelegte DSA-Begleitgesetz (2309 d.B.) sieht dazu flankierende Maßnahmen vor, die der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Regelungen dienen. So soll zum einen sichergestellt werden, dass geltendes Bundesrecht nicht der EU-Verordnung widerspricht. Zum anderen sind einige Schritte nötig, damit die EU-Verordnung in Österreich tatsächlich wirksam werden kann.

Konkret sieht das Gesetzespaket etwa vor, der KommAustria die Aufgabe des nationalen Koordinators für digitale Dienste zu übertragen. Sie erhält damit unter anderem die Kompetenz, Online-Dienste zu beaufsichtigten und über Beschwerden von Nutzer:innen mittels Bescheid zu entscheiden. Betreffen Beschwerden Plattformen, die in einem anderen EU-Land niedergelassen sind, ist die KommAustria verpflichtet, diese an den jeweils zuständigen Koordinator weiterzuleiten.

RTR ALS AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNGSSTELLE

Die KommAustria erhält außerdem die Kompetenz, “vertrauenswürdige Hinweisgeber” zu definieren. Das können etwa öffentliche Einrichtungen, staatliche Meldestellen oder NGOs sein, an die sich Bürger:innen wenden können, wenn sie rechtswidrige Inhalte auf Kommunikationsplattformen oder anderen Online-Diensten entdecken. Die vorrangige Bearbeitung von Meldungen über solche Einrichtungen soll dazu beitragen, rascher und zuverlässiger gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen zu können, wird dazu in den Erläuterungen angemerkt.

Sind Beschwerden, die über die verpflichtenden Beschwerdemanagementsysteme der Plattformen eingebracht wurden, nicht erfolgreich, werden sich Nutzer:innen an eine bei der RTR eingerichtete Streitbeilegungsstelle wenden können. Zusätzlich erhält die KommAustria die Möglichkeit, weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zu zertifizieren. Mit dem Ziel, Innovationen voran zu treiben, wird die KommAustria außerdem Forscher:innen unter bestimmten Bedingungen Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ermöglichen können.

Um die Rechtsdurchsetzung bei Fällen von Hass im Netz zu erleichtern, sieht das Gesetzespaket außerdem vor, den Informationsmechanismus für Online-Plattformen und andere Vermittlungsdiensteanbieter im österreichischen Verfahrensrecht zu verankern. Auch wird eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei erheblichen Ehrenbeleidigungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz geschaffen.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung 2024 wird das bestehende Kommunikationsplattformen-Gesetz außer Kraft gesetzt. Zudem werden einige Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz aufgehoben, da sie nunmehr unmittelbar in der EU-Verordnung geregelt sind.

ÄNDERUNGEN IM MEDIENGESETZ

Die Umsetzung des Digital Service Acts wird von der Regierung darüber hinaus dazu genutzt, einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Einschaltungsentgelt für zu Unrecht erwirkte Gegendarstellungen nach dem Mediengesetz Rechnung zu tragen. Demnach soll die Höhe des Entgelts für betroffene Gegendarstellungen künftig nicht mehr von der Reichweite des Mediums abhängen, sondern dem Medieninhaber nur noch der durch die Veröffentlichung entstandene Personal- und Sachaufwand ersetzt werden. Im Gegenzug soll das richterliche Mäßigungsrecht entfallen.

Der VfGH hat die geltende gesetzliche Regelung mit der Begründung aufgehoben, dass betroffene Personen die Marktposition des Mediums nicht beeinflussen und ihr Zahlungsrisiko somit vorab nicht begrenzen können. Damit sei die derzeit bestimmte Höhe des Einschaltungsentgelts unverhältnismäßig und nicht im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Interessen des Betroffenen und des Medieninhabers. Anlass für das Urteil war eine Beschwerde der Wiener Stadträtin Ulli Sima, die für eine Gegendarstellung in der Zeitung “oe24 Österreich” und auf der Website “oe24.at” nachträglich 236.000 € zahlen hätte müssen, nachdem ein Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben hat.

ABGEORDNETE BEGRÜSSEN EU-WEITES VORGEHEN GEGEN HASS IM NETZ

Von Seiten der Abgeordneten begrüßten unter anderem die Abgeordneten Kurt Egger (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ), Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Nikolaus Scherak (NEOS) die gemeinsame Vorgangsweise der EU gegen Hass im Netz. Es sei wichtig, dass Rahmenbedingungen und Durchsetzbarkeit europaweit vereinheitlicht würden, hielt etwa Prammer fest. Scherak sprach von einer sinnvollen europäischen Lösung. Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, hob Yildirim hervor.

Wesentlich ist für Yildirim ein niederschwelliger Zugang für Bürger:innen zu Beschwerdesystemen. Im DSA-Begleitgesetz “etwas zu kurz” kommt ihrer Meinung nach die Einbindung von Organisationen wie ZARA oder Epicenter Works, die – auch finanziell – gestärkt werden müssten. Damit könnte man auch die KommAustria entlasten. Ihr Fraktionskollege Christian Drobits hält insgesamt ausreichende finanzielle Ressourcen für wesentlich, um das Gesetz mit Leben zu erfüllen. Zudem sprach er sich für eine Stärkung des Internet-Ombudsmanns aus.

Zu ihrem eigenen Antrag (3732/A(E)) merkte Yildirim an, sie habe mit Politiker:innen und Journalist:innen bewusst zwei Berufsgruppen herausgegriffen, die besonders stark von Hass-Postings betroffen seien. Es brauche einen raschen und effektiven Schutz sowie rechtlichen Beistand, um zu verhindern, dass sich Frauen aus Debatten und Foren zurückziehen, bekräftigte sie. Laut Agnes Sirkka Prammer (Grüne) soll vor weiteren Schritten wie der geforderten Einrichtung einer Koordinierungsstelle jedoch einmal abgewartet werden, wie die jetzigen Maßnahmen wirken.

Seitens der FPÖ hielt Christian Ragger fest, seine Fraktion werde dem DSA-Begleitgesetz heute nicht zustimmen, wiewohl die FPÖ den Entwurf grundsätzlich begrüße. Allerdings zeigte er sich in Bezug auf “Red Flags” skeptisch. Diese seien ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz und mit der Europäischen Grundrechtscharta unvereinbar. Es brauche hier eine klare Regelung.

Auch NEOS-Abgeordneter Scherak sieht die Notwendigkeit, bei der Bekämpfung von Hass im Netz “verhältnismäßig” vorzugehen. Gesetzliche Regelungen dürften nicht dazu führen, dass mehr gelöscht werde als notwendig.

Justizministerin Alma Zadić betonte, dass mit dem DSA-Begleitgesetz auch eine wichtige Lücke geschlossen werde. In der Vergangenheit sei immer wieder kritisiert worden, dass es keinen immateriellen Schadenersatz für Hasspostings gebe. Das ändere man nun. (Fortsetzung Justizausschuss) gs

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