
Dauer-Wahlkampfthema Wohnen
Fritz Pöltz: (FCG-ÖAAB): „Fünf Jahre nach Rudi Kaskes ‚Wohnen muss billiger werden‘ war die Lage am Wohnungssektor prekärer denn je!“
Wien (OTS) – Mit dem Slogan „Wohnen muss billiger werden“ ist die AK-Wien im Jahr 2014 in den Wahlkampf gezogen. Mit „Ihre Stimme für billiges Wohnen“ hat die sozialdemokratische FSG-Mehrheit die Wählerinnen und Wähler geködert und auch gleich kundgetan, wie Wohnen billiger wird: Mit einer klaren Mietobergrenze, gesenkten Betriebskosten, der Abschaffung der Maklergebühren und der befristeten Mietverträge. Fritz Pöltl, FCG-ÖAAB-Spitzenkandidat bei der heurigen AK-Wahl: „Fünf Jahre danach war die Lage am Wohnungssektor prekärer denn je: Die Mieten stiegen um fast 20 Prozent, die Betriebskosten sind explodiert – nicht zuletzt wegen der exorbitanten Gebührenerhöhungen der sozialdemokratisch regierten Stadt Wien – und von Mietobergrenzen konnte am freien Markt keine Rede sein. In diesen Jahren war die Sozialdemokratie in der Regierung und hat mit Werner Faymann bis Mai 2016 und Christian Kern bis Dezember 2017 auch den Bundeskanzler gestellt!“
Neuer Versuch vor der Wahl
Mit einem großen KURIER-Interview hat die AK-Präsidentin nun das „neue“ Wahlkampfthema zur AK-Wahl 2024 angekündigt. So wie ihr Vorgänger Rudi Kaske, setzt auch sie auf „Wohnen muss billiger werden!“ Was Rudi Kaske und die SPÖ-Kanzler nicht geschafft haben, das hat man nun freilich zu einem Teil unter der VP-Regierung Nehammer erledigt. Etwa die Abschaffung der Maklergebühren, Einschränkungen bei befristeten Verträgen und die Einführung des Mietpreisdeckels, der die inflationsbedingten Mietkostensteigerung abfedern soll. Und das alles ohne Zutun der FSG in der AK-Wien, der SPÖ im Bund und teilweise auch jener im Wiener Rathaus.
Was bleibt für Kritik
Die rote AK-Mehrheit beißt sich als Ersatz bei den Richtwertmieten fest und fordert die Abschaffung oder Neugestaltung der intransparenten Mietpreis-Zuschläge. Sie machen nach deren Rechnung angeblich 50 bis 110 % des Richtwertes oder jährlich bis zu 1.900 Euro pro Altbauwohnung aus! Dazu der FCG-Mietrechtsexperte Michael Polasek: „Richtwert Mietzinse unterliegen einer jährlichen Anpassung. Aber die von der roten AK-Mehrheit genannten 1.900 € zu viel bezahlten Mieten bei befristeten Altbauwohnungen sind eine reine Behauptung und können weder pauschal noch durchschnittlich angenommen werden.“
Wahr ist vielmehr!
Die Berechnung des Mietzinses im Altbau richtet sich entsprechend nach dem Zu- und Abschläge-System je nach Lage, Ausstattung und Zustand des Objektes, weiß der Mietrechtsexperte natürlich. Solche Zu- und Abschläge wären im Gesetz ohnehin taxativ aufgezählt; wie etwa für die Heizsysteme, Balkone, Terrassen, aber genauso wie Abschläge wegen Lärmes oder der Stockwerkslage. Die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung, beginnend bei der Schlichtungsstelle, wo Vermieterinnen und Vermieter die Zusammensetzung des Mietzinses darlegen müssen, sei jedenfalls gegeben. „Die Neugestaltung eines einheitlichen, vereinfachten Mietrechtsgesetzes ist eine bereits oftmals wiederholte Forderung, welche schon bei zahlreichen Vorregierungen leider ergebnislos verlangt wurde“, meint dazu Mag. Michael Polasek.
Fraktion christlicher Gewerkschafter Wien
KR Friedrich Pöltl
FCG-Landesgeschäftsführer
Tel.: 01/5344479481
Johann Böhm Platz 1
1020 Wien
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