Richtigstellung von Salzburg Schokolade zu Aussagen von PRO-GE Salzburg
Replik auf OTS0142 vom 25.9.2024.
Die Geschäftsleitung von Salzburg Schokolade widerspricht der Darstellung von PRO-GE Salzburg, insbesondere der Behauptung: „die Mitarbeiter werden vor Gericht gezerrt“. Richtig ist, dass Arbeitsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung, in der Karenz und in der Funktion eines Betriebsrates besonders geschützt sind. Diese Arbeitsverhältnisse können auch im Fall einer Schließung des Standortes ausschließlich durch das Gericht aufgehoben werden.!-->!-->!-->…