
Wirtschaftsausschuss für Abwicklung der Investitionsprämie bis 2029
ÖVP und SPÖ kündigen Anpassungen für neue Tabaksticks an
Zur Abwicklung der in der Coronazeit für Unternehmen eingeführten Investitionsprämie stimmten die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss einstimmig dafür, das Investitionsprämiengesetz bis 31. Dezember 2029 zu verlängern. Weitere Gesetzesvorlagen, die den Ausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition und der Grünen passierten, betreffen die Ausweitung der Rechte anerkannter Umweltorganisationen in Zusammenhang mit der Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und sogenannter IPPC-Anlagen.
Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes enthält vorerst nur redaktionelle Anpassungen (628/A). Er passierte den Ausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition. Barbara Teiber (SPÖ) und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) kündigten für die Beratungen im Plenum dazu eine Abänderung betreffend Tabaksticks zum Erhitzen an. Damit soll Teiber zufolge ermöglicht werden, die bereits in anderen Ländern verfügbaren neueren Tabaksticks bzw. „neue Heets-Produkte“ auch auf den regulären Vertriebswegen in Österreich verkaufen zu können. Jeitler-Cincelli wies etwa darauf hin, dass viele Leute bisher beispielsweise nach Ungarn fahren würden, um diese neueren Tabaksticks zu kaufen. Es gehe hier auch um die Einnahmen für den „Fiskus“ in Österreich. Ein größeres Paket zum Nichtraucherschutz sei außerdem noch für einen späteren Zeitpunkt in Verhandlung, um etwa sogenannte „Pouches“ vollständig unter den Nichtraucherschutz zu stellen, so Teiber. Axel Kassegger (FPÖ) und Elisabeth Götze (Grüne) kritisierten die kurzfristige Vorgehensweise. Inhaltlich sehe sie ihrerseits beim Thema Tabaksticks keine Zustimmung, da Gesundheitsthemen zu berücksichtigen seien, so Götze.
Anträge der Grünen für eine Modernisierung der Gewerbeordnung sowie für eine effektivere Forschungsförderung wurden im Ausschuss vertagt.
ABWICKLUNG DER INVESTITIONSPRÄMIE BIS ENDE 2029
Das Investitionsprämiengesetz wurde im Sommer 2020 im Parlament beschlossen, um für Unternehmen Anreize für Investitionen zu schaffen und damit der zurückhaltenden Investitionsneigung in der Coronazeit entgegenzuwirken. Vorgesehen war bisher ein Auslaufen des Gesetzes mit Ende 2025. Die Abwicklung der Investitionsprämie könne aber bis Ende des Jahres 2029 andauern, heißt es in einem Initiativantrag der Dreierkoalition (594/A). Das Investitionsprämiengesetz soll daher bis 31. Dezember 2029 verlängert werden. Grund dafür seien einerseits Prüf- und Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität einhergehen, andererseits auch die Prüfung der Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest drei Jahren.
Die Verlängerung sei wichtig, um die Verfahren ordnungsgemäß zu Ende zu führen, sagte Markus Hofer (NEOS). Nach der bisherigen Bilanz der Investitionsprämie erkundigte sich Elisabeth Götze (Grüne). Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zufolge werde es im Jänner aktualisierte Zahlen im Jahresrückblick geben.
ÄNDERUNGEN BEI BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN VON NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN
Um EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung eine Sammelnovelle vorgelegt, die Änderungen in der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen vorsieht (252 d.B.). So sollen anerkannte NGOs ein Beschwerderecht bei Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen nach der Gewerbeordnung erhalten. Im Bereich des Industrieemissionsrechts soll es bei Entscheidungen, die der Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen, ebenfalls Erleichterungen für NGOs geben. Es soll für sie möglich werden, auch ohne Vorbringen schriftlicher Einwände und ohne Parteistellung im Genehmigungsverfahren, Beschwerde gegen den Bescheid zur Genehmigung oder Aktualisierung von Genehmigungsauflagen erheben zu können. Weiters sollen für den Bereich des Industrieunfallrechts die von der Europäischen Kommission beanstandeten Regelungen wortgetreu aus der Seveso III-Richtlinie übernommen werden.
Mit einer weiteren Regierungsvorlage (254 d.B.), ebenso im Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, sollen auch betreffend besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das Mineralrohstoffgesetz fallen, die Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen erweitert werden. Diese sollen auch dann Beschwerde gegen die Bewilligung einer IPPC-Anlage erheben können, wenn sie sich nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt haben. Zudem wird der Begriff „Emission“ definiert und Emissionsgrenzwerte für „sonstige Schadstoffe“ verankert. Ebenso ist die Veröffentlichung der Bewilligung von IPPC-Anlagen im Internet, wie auch die Einstellung des Betriebs im Falle einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung der Umwelt vorgesehen.
Es gehe hier darum, Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken und EU-Recht zu entsprechen, so Laurenz Pöttinger (ÖVP). Demgegenüber kritisierte Barbara Kolm (FPÖ), dass durch die Regelungen eine weitere „Torpedierung“ der Wettbewerbsfähigkeit zu befürchten sei. Lukas Hammer (Grüne) bemängelte, dass mit den Novellen nicht auch gleich Regelungen zur Tiefengeothermie umgesetzt würden. Er kritisierte unter anderem, dass diese Tiefenbohrungen nach wie vor gegenüber Öl und Gas schlechter gestellt seien.
GRÜNE FÜR MODERNISIERUNG DER GEWERBEORDNUNG
Vertagt wurde auch eine Initiative der Grünen zur umfassenden Modernisierung, Liberalisierung und Neukodifikation der Gewerbeordnung (584/A(E)). Aus ihrer Sicht sollten reglementierte Gewerbe nur noch bei jenen Erwerbsausübungen vorgesehen werden, wo durch die Gewerbeausübung eine Gefahr für Leben, Gesundheit und Vermögen von Konsumentinnen und Konsumenten entstehen kann. Es gehe darum, die Gewerbeordnung zu deregulieren, um Betrieben zu ermöglichen, dynamischer zu gründen, sagte Elisabeth Götze (Grüne). Statt der Gewerbelizenz sollte gemäß der Initiative außerdem eine echte „Single License“ eingeführt werden. Ein Gewerbeschein für alle möglichen Gewerbe hätte auch eine Auswirkung auf die Anzahl der Grundumlagen, gab die Mandatarin zu bedenken. Markus Hofer (NEOS) meinte, der Vorstoß beinhalte viele richtige Dinge. Die Vertagung argumentierte er damit, dass im Regierungsprogramm eine Reform der Gewerbeordnung vorgesehen sei. Der Prozess soll mit Jahresbeginn begonnen werden, realistisch sei ihm zufolge ein Abschluss bis Herbst 2026.
GRÜNE POCHEN AUF EFFEKTIVERE FORSCHUNGSFÖRDERUNG
Mit einem heute ebenfalls vertagten Antrag fordern die Grünen eine effektivere und passgenauere Forschungsförderung durch erhöhte institutionelle Autonomie der Förderstellen (597/A(E)). Es gelte, in Zusammenarbeit mit den zentralen Forschungsförderungseinrichtungen ein Modell der forschungsorientierten Unternehmensförderung vorzulegen. Sicherzustellen sei dabei eine klare Rollenverteilung, bei der die Ministerien strategische Ziele, thematische Schwerpunkte und Wirkungsziele vorgeben und die Förderstellen die operative Ausgestaltung und Abwicklung der thematischen Programme sowie Calls übernehmen. Zudem sollte den Forschungsförderungsstellen erweiterte operative Autonomie eingeräumt werden, um Programme flexibel, bedarfsorientiert und auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise zu entwickeln. Elisabeth Götze (Grüne) geht davon aus, dass dadurch bei den Ministerien Ressourcen gespart werden könnten. Die FPÖ wertet die Vorschläge als gut, wie Mandatar Arnold Schiefer darlegte. Laut Christoph Stark (ÖVP) funktioniere die Forschungsabwicklung gut, da die Agenturen ein hohes Maß an Selbstständigkeit aufweisen würden. Mit dem Deregulierungspaket sollen weitere Schritte gesetzt werden. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu/fan
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