Dreijähriger Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst passiert Bundesrat

Teilpension für Bundesbedienstete, Nulllohnrunde für Politikerbezüge

Der Bundesrat hat ein umfangreiches Gesetzespaket für den öffentlichen Dienst abgesegnet. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen für die Dienstrechts-Novelle 2025, die unter anderem einen Zugang für öffentlich Bedienstete zur neuen Teilpension bringt. Zudem wurde der zwischen Regierung und Gewerkschaft bereits im Oktober vereinbarte dreijährige Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gesetzlich fixiert. Die Bezüge der Abgeordneten und der Regierungsmitglieder bleiben gemäß einer einstimmig angenommenen Novelle zum Bundesbezügegesetz hingegen ein weiteres Jahr eingefroren.

Mehrheitlich beschlossen hat der Bundesrat außerdem ein neues Vergaberechtsgesetz, das die Transparenz in Vergabeverfahren stärken und die Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen erhöhen soll.

NOVELLE DES DIENSTRECHTS FÜR ÖFFENTLICH BEDIENSTETE

Aufgrund der schwierigen Budgetlage erhält der öffentliche Dienst Gehaltsanpassungen erst ab Jahresmitte statt wie vorgesehen ab Jänner 2026. Damit werden die Gehälter im öffentlichen Dienst ab Juli um 3,3 % steigen. Im August 2027 und im September 2028, also jeweils 13 Monate später, sind Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 1 % in Form von sozial gestaffelten Fixbeträgen vorgesehen.

Durch die neue Teilpension bekommen öffentlich Bedienstete die Möglichkeit, ihre regelmäßige Wochendienstzeit um 25 %, 50 % oder 75 % herabzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie genügend Versicherungsjahre für die Inanspruchnahme einer Korridorpension oder einer anderen vorzeitigen Alterspension erworben haben und an der Herabsetzung der Arbeitszeit ein dienstliches Interesse besteht.

Scharfe Kritik am Gehaltsabschluss übte die FPÖ. Sandra Jäckel (FPÖ/V) bezeichnete es als „finanziellen Schlag ins Gesicht unserer Beamten, Polizisten und Lehrer“, die eine reale Lohnkürzung hinzunehmen hätten. Auch Herbert Kober (FPÖ/Steiermark) sah den Gehaltsabschluss als alles andere als erfolgreich an. Am härtesten treffe es „die unteren kleinen Beamten“, zeigte er auf.

Die Dienstrechtsnovelle schaffe die notwendige Grundlage für Gehaltsanpassungen, betonte hingegen Sandro Beer (SPÖ/W). Diese seien von Jänner auf Juli verschoben worden, um eine Nulllohnrunde zu vermeiden. Zudem werde mit dem Gesetzespaket ein gleitender Übergang in die Pension ermöglicht. Der dreijährige Gehaltsabschluss werde nun in Gesetzesform gegossen, hielt auch Markus Stotter (ÖVP/T) fest. Die Gehälter werden ab Juli erhöht, gleichzeitig wachsen niedrigere Gehälter stärker als hohe. Durch den Zugang zur Teilpension werde nun ein schrittweiser Übergang in die Pension ermöglicht.

Julia Deutsch (NEOS/W) ging es darum, in wirtschaftlich angespannten Situationen die Verantwortung zu tragen. Der Schritt entlaste das Budget deutlich, sagte sie. Staatssekretär Alexander Pröll dankte dem öffentlichen Dienst und würdigte die Übernahme von Verantwortung.

NEUERLICHE NULLLOHNRUNDE FÜR POLITIKERINNEN UND POLITIKER

Einhellig sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Bezüge von Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auch im Jahr 2026 nicht an die Inflation anzupassen. Davon betroffen sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats.

Bei den Politikergehältern werde die automatische Inflationsanpassung ausgesetzt. Dies sei kein symbolischer Akt, vielmehr werde Verantwortung übernommen, hielt Sandro Beer (SPÖ/W) fest. Auch Sandra Jäckel (FPÖ/V) hielt es für richtig und konsequent, die Politikerbezüge einzufrieren.

Wer Verantwortung trägt, soll auch entsprechend entlohnt werden, war Julia Deutsch (NEOS/W) überzeugt. Aber Glaubwürdigkeit entstehe nur durch Vorbildwirkung, deswegen hielt sie es für richtig, die Bezüge nicht an die Inflation anzupassen. Die Nulllohnrunde sei ein klares Signal der Politik zur Budgetkonsolidierung, zeigte sich auch Markus Stotter (ÖVP/T) überzeugt. Er verwies aber auch auf die Gehaltsschere zwischen Verwaltung und Politik, die aufgrund von Nulllohnrunden der Politik entstanden sei.

MEHR TRANSPARENZ BEI VERGABEVERFAHREN

Bei nationalen Vergabeverfahren werden elektronische Formulare („eForms“) und im Rechtsschutz ein neues Pauschalgebührensystem implementiert. Außerdem werden die nationalen Schwellenwerte für Direktvergaben als Dauerregelungen in das Gesetz aufgenommen. Bei Bauaufträgen ist demnach künftig eine Direktvergabe bis unter 200.000 Ꞓ (bisher 143.000 Ꞓ) zulässig. Auch Nachhaltigkeitskriterien sollen bei der Vergabe künftig eine Rolle spielen. Das Vergabeverfahren werde auf ein modernes und gut strukturiertes Niveau gehoben, sagte Justizministerin Anna Sporrer. Es komme zu weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe. Als zentralen Punkt nannte sie die Überführung der Schwellenwerte ins Dauerrecht.

Das Gesetz wirke auf den ersten Blick technisch, habe aber enorme Auswirkungen, zeigte sich Thomas Schmid (SPÖ/B) überzeugt. Damit werde entschieden, wie Wertschöpfung in Österreich entstehe und verteilt werde. Die Überführung der Schwellenwerte ins Dauerrecht schaffe Planbarkeit, argumentierte er. Die Novelle mache das öffentliche Auftragswesen einfacher und moderner, so Schmid. Klara Neurauter (ÖVP/T) bezeichnete den Beschluss der Vergaberechtssammelnovelle als entscheidenden Schritt für das öffentliche Auftragswesen im Sinne der Praxistauglichkeit. Denn es werde modernisiert, vereinfacht und an das EU-Recht angepasst.

Dem vorliegenden Gesetzesvorschlag konnten die Grünen aufgrund der Umsetzung der Schwellenwerte ins Dauerrecht nicht zustimmen, wie Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) erklärte. Die Grünen brachten einen Entschließungsantrag ein. Hauschildt-Buschberger plädierte darin für Transparenzmaßnahmen bei der Auftragsvergabe in den Ländern. Im Bereich des Bundes müssen nach geltender Rechtslage Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Ꞓ bekanntgegeben werden. Der Antragstellerin zufolge soll dies auf die Länder ausgedehnt werden, damit diese ebenso bei Vergaben mit diesem Auftragswert die Auftragsdaten öffentlich bekanntmachen müssen.

Es gehe darum, wie transparent, effizient und praxisnah die Mittel eingesetzt werden, erläuterte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Er ortete jedoch zusätzlichen Bürokratieaufwand insbesondere bei der IT, weshalb die FPÖ das Gesetz nicht unterstützte. Anders jedoch bewertete die FPÖ den Entschließungsantrag der Grünen, der die Zustimmung der Freiheitlichen erhielt. Der Entschließungsantrag blieb dennoch mit den Stimmen von Grünen und FPÖ in der Minderheit und wurde nicht angenommen. (Fortsetzung Bundesrat) gla

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