Deutsches Urteil gegen Booking.com setzt starkes Zeichen
Rückenwind für europaweite Sammelklage der Hotels.
Das Landgericht Berlin hat Booking.com wegen der jahrelangen Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Das Gericht stellte einen klaren Verstoß gegen EU-Kartellrecht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber bereits jetzt als wegweisend. Damit sei endgültig klargestellt, dass Paritätsklauseln kein legitimes Wettbewerbsinstrument sind. „Das deutsche Urteil zeigt schwarz auf weiß,!-->!-->!-->…