
Seit wann tragen Füchse Warnwesten? – Tierschutz Austria fordert mit Rechtsgutachten Verbot von Haustierabschüssen
Nach tödlichem Schuss durch einen Jäger auf Bordercollie Cooper fordert Tierschutz Austria ein Ende von Haustierabschüssen – Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit der Praxis
_Der Fall sorgt seit Tagen für Entsetzen: Am 27. Dezember wurde Bordercollie Cooper in Pettenbach (OÖ) von einem 84-jährigen Jäger erschossen – auf einem Forstweg, wenige Meter vor seinem Halter, obwohl er ein neonfarbenes Brustgeschirr trug. Der Schütze will ihn mit einem Fuchs verwechselt haben. Für Tierschutz Austria ist klar: Coopers Tod ist kein tragischer Einzelfall, sondern Symptom eines tiefgreifenden systemischen Versagens._
„Seit wann tragen Füchse Warnwesten?“, fragt Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria. „Wenn ein gut gekennzeichneter Familienhund bei Tageslicht in unmittelbarer Nähe seines Halters mit einem Fuchs verwechselt wird, müssen wohl auch Menschen um ihr Leben fürchten. So oder so muss Coopers Tod Konsequenzen haben.“
RECHTLICH & ETHISCH NICHT VERTRETBAR
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner (2025) belegt: Der Abschuss von Haustieren ist verfassungswidrig, da er unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift und beruht auf jahrhundertealten Normen, die mit dem heutigen Mensch-Tier-Verhältnis nicht mehr vereinbar sind.
Das Gutachten zeigt: Die derzeit geltenden Abschussregelungen stammen aus einer Zeit, in der herrenlose Hunde als Bedrohung galten. Heute hingegen sind Haustiere fester Bestandteil von Familien. Ihre Tötung stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht, in familiäre Bindungen und in den Tierschutz dar. Auch dass Jagdhunde ausgenommen sind, ist, laut Wagner, eine rechtlich schwer haltbare Ungleichbehandlung.
HAUSTIERABSCHUSS AUF 98 % DER LANDESFLÄCHE LEGAL
Tatsächlich ist der Haustierabschuss in allen Jagdgebieten erlaubt – also auf rund 98 % der Staatsfläche Österreichs. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen:
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In Niederösterreich ist der Abschuss unter bestimmten Bedingungen sogar verpflichtend.
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In Oberösterreich und Tirol dürfen Haustiere dezidiert auch nach Fang in Lebendfallen erschossen werden.
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In der Steiermark hängt der Abschuss vom Kalender ab: Im Frühling und Sommer reicht „Wild jagend“ im Freilauf, von 15. September bis 15. März braucht es eine „konkrete Gefährdung“.
JAGDGESETZE STELLEN JAGDBARE TIERE ÜBER HAUSTIERE
Die verschiedenen Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer erlauben Jäger:innen die Tötung von Hunden, die außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres Halters oder wildernd angetroffen werden. Bei Cooper traf keine der beiden Varianten zu.
„Seitens der Jagdgesetze wird diese Abschusslegitimation von Hunden und Katzen mit dem Schutz von jagdbaren Wildtieren, dem sogenannte „Jagdschutz“, begründet. Der Jagdschutz stellt nach den Jagdgesetzen den Schutz des Wildes für die Jagd dar. Jagdbare Wildtiere sollen dadurch den Jäger:innen zum Abschuss vorbehalten bleiben“, so Lehner.
„Tierhalter:innen bekommen auch keine finanzielle Entschädigung für ihren Verlust. Dabei ist ohnehin klar: Geld ersetzt kein Familienmitglied. Der Schmerz der Familien über den Verlust und unnötigen Tod ihrer geliebten Haustiere, ist unerträglich.“
WAFFENGESETZ-NOVELLE SCHAFFT UNGLEICHHEIT STATT SICHERHEIT – RUF NACH PSYCHOTEST FÜR JÄGER:INNEN AKTUELLER DENN JE!
Auch die 2025 beschlossene Waffengesetz-Novelle greift laut Tierschutz Austria zu kurz: „Obwohl die Novelle als Reaktion auf den schrecklichen Terroranschlag in Graz präsentiert wurde, um die Bevölkerung zu schützen, bleiben Jäger:innen bevorzugt: Während andere Waffenbesitzer:innen psychologische Gutachten benötigen, gilt das für Inhaber:innen von Jagdkarten nicht und macht die Jagd zu einem gefährlichen Schlupfloch“, kritisiert Lehner.
TIERSCHUTZ AUSTRIA FORDERT: SCHLUSS MIT DEM HAUSTIERABSCHUSS
Tierschutz Austria fordert von der Bundesregierung und den Ländern eine umfassende Reform:
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Ein österreichweites, explizites Verbot des Haustierabschusses
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Psychologische Eignungstests auch für Jäger:innen
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Sofortiger Jagdkartenentzug bei Tierschutzverstößen
„Jeder erschossene Hund, jede getötete Katze ist ein Opfer von politischen Versäumnissen. Der Fall Cooper zeigt: Es braucht endlich ein generelles Verbot des Haustierabschusses“, so Lehner abschließend.
VOLLSTÄNDIGES RECHTSGUTACHTEN VON UNIV.-PROF.IN DR.IN ERIKA WAGNER: https://www.tierschutz-austria.at/gutachten-haustierabschuss-pdf
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
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